Wer die Miete nicht zahlen kann, muss früher oder später mit einer Zwangsräumung rechnen. 2022 kam es deutschlandweit zu rund 27.300 Zwangsräumungen – auch, weil Behörden ihren Pflichten nicht nachgekommen sind. In bestimmten Situationen muss bspw. die Miete vom Jobcenter übernommen werden. Wir erklären Ihnen, wann das der Fall ist und was Sie tun können, wenn das Jobcenter ablehnt.
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Durchschnittlich fast 75 Zwangsräumungen täglich
Auch wenn sich die Zahl auf das Jahr 2022 bezieht, ist sie nicht weniger bedrückend – zumal Tendenz steigend: 27.319 Wohnungen wurden zwangsgeräumt. Ein Hauptgrund dafür ist, dass sich immer mehr Mieter:innen die Miete schlichtweg nicht mehr leisten können. Bleiben die Mietzahlungen aus, haben Vermieter ab einem gewissen Punkt das Recht, eine fristlose Kündigung auszusprechen und schließlich eine Zwangsräumung anzuordnen.
Hinweis: Kündigung bei ausbleibender Miete
Bei erheblichen Mietrückständen können Vermieter kündigen, ohne vorher eine Abmahnung auszusprechen. Von erheblich ist z.B. die Rede, wenn über zwei Monate keine Miete gezahlt wurde oder sich Mietschulden über eine Höhe von zwei Monatsmieten über mehrere Monate angesammelt haben.
Bei der Miete muss das Jobcenter dabei oft einspringen. Weil es sich aber nicht in der Verantwortung sieht, werden entsprechende Anträge oft mit einem Verweis auf andere, sogenannte vorrangige Leistungen abgelehnt. Das ist in vielen Fällen jedoch nicht rechtens.
Bei Miete sind Jobcenter oft in der Pflicht
Dass Jobcenter Leistungen verweigern, ist keine Seltenheit. Unter Umständen geschieht das auch zu Recht. Typischerweise flattert ein Ablehnungsbescheid ins Haus, wenn die Behörden einen Anspruch auf vorrangige Leistungen erkennen. Darunter fallen insbesondere
- Wohngeld
- Kinderzuschlag
Zwar stimmt es, dass Antragsteller in einem derartigen Fall diese Leistungen anstelle von Bürgergeld beantragen müssen – darauf müssen Jobcenter auch hinweisen. Bis ein entsprechender Antrag aber bei der jeweiligen Behörde genehmigt ist, ist das Jobcenter in der Pflicht. Die Miete ist ebenso zu übernehmen, wie weitere Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts zu zahlen sind.
Wichtig: Bearbeitungszeiten bei Kinderzuschlag oder Wohngeld
Die Genehmigung eines Antrags auf Kinderzuschlag oder Wohngeld kann je nach Behörde zwischen sechs und zwölf Monate dauern. Wer über diesen Zeitraum ohne finanzielle Mittel dasteht, ist die Wohnung in aller Regel los. Kaum ein Vermieter dürfte diese Geduld aufbringen.
Bei Ablehnungsbescheid Prüfung anstoßen
Haben Sie vom Jobcenter einen Ablehnungsbescheid mit einem Verweis auf vorrangige Leistungen erhalten, lassen Sie sich anwaltlich unterstützen. Bis Sie andere Leistungen erhalten, ist für Ihren Lebensunterhalt inklusive der Miete das Jobcenter zuständig. Wir prüfen Ihren Ablehnungsbescheid und legen Widerspruch dagegen ein – komplett kostenlos.
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Bildnachweis: AdobeStock/Antonioguillem
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