Ein Minijob bietet Hartz IV-Empfänger*innen die Möglichkeit, die oft sehr knappe Haushaltskasse aufzubessern. Gerade in den Sommermonaten suchen viele Betriebe zudem nach Aushilfen, um die erhöhte Nachfrage decken zu können. Doch Vorsicht! – Für Hartz IV-Empfänger*innen gelten während der Saisonarbeit besondere Regeln.
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Saisonarbeit in Deutschland
Egal ob in der Gastronomie oder in der Landwirtschaft, die Sommermonate sind für einige Branchen in Deutschland die umsatzstärksten. Deshalb suchen viele Betriebe für diese Zeit Erntehelfer*innen und Aushilfen, die das Geschäft am Laufen halten sollen. Das kommt wiederum Geringverdiener*innen zugute. Studierende, Rentner*innen und eben auch Hartz IV-Empfänger*innen haben somit die Möglichkeit, sich etwas dazuzuverdienen.
Diese Regeln gelten für Hartz IV-Empfänger*innen
Ein kurzer und unverbindlicher Nebenjob mag auf dem ersten Blick verlockend klingen, dennoch müssen Grundsicherungsempfänger*innen beachten, dass eine solche Nebenbeschäftigung meldepflichtig ist und das Einkommen auf den Regelsatz angerechnet wird. Hierbei sind außerdem einige Regeln zu beachten.
Grundsätzlich gibt es für Nebeneinkünfte einen Freibetrag in Höhe von 165 EUR monatlich. Das heißt, dass dieses Geld nicht auf den Regelsatz angerechnet werden darf und bei dem*der Leistungsempfänger*in bleiben muss. Zusätzlich zum Freibetrag ist dann noch ein bestimmter Teil des Bruttoverdienstes anrechnungsfrei. Die Höhe des anrechnungsfreien Anteils hängt dann von der Höhe des Entgeltes ab:
- Verdient ein*e Leistungsempfänger*in bis zu 1.000 EUR brutto monatlich, so verbleiben 20% des Gehalts bei ihm*ihr.
- Ab 1.000 bis 1.200 EUR monatlich sinkt der anrechnungsfreie Anteil auf 10% des Einkommens.
- Hat der*die Bedürftige mindestens ein Kind, gilt diese 10%-Grenze bis zu einem Verdienst von 1.500 EUR brutto.
Mehrere Nebenjobs möglich
Zudem ist es Hartz IV-Empfänger*innen möglich, mehrere Nebenbeschäftigungen gleichzeitig nachzugehen. Allerdings profitieren sie dann nicht von mehreren Freibeträgen. Das Einkommen aus den verschiedenen Jobs wird stattdessen vor der Anrechnung addiert und dann angerechnet. So soll Leistungsmissbrauch verhindert werden.
Saisonarbeit als Chance
Unabhängig von den wirtschaftlichen Vorteilen, die eine Saisonbeschäftigung mit sich bringt, lohnt sich eine Nebeneinkunft auch aus Gründen des Arbeitsmarktes. Einerseits kann eine kurzfristige Beschäftigung in ein längeres Arbeitsverhältnis münden. Andererseits spendet die Arbeit an sich Grundsicherungsempfänger*innen auch Zuversicht und ein Stück weit Lebensfreude. Wer gute Erfahrungen als Teil der Arbeitswelt gemacht hat, ist hinterher umso motivierter, den Weg in eine Vollbeschäftigung (zurück)zu finden.
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Quellen:
- Bundesagentur für Arbeit
- Informationsblatt der BA zu Saisonarbeit
- Informationsblatt der BA zu Nebeneinkommen
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