Lebensmittelgutscheine sind eine Form von Sachleistung, die das Jobcenter an Bürgergeld-Empfänger:innen ausgeben kann. Weil sie als Notlösung für Ausnahmesituationen gedacht sind, ist ihr Anwendungsbereich gesetzlich zwar stark eingeschränkt. Das hält Jobcenter jedoch nicht davon ab, Essensmarken rechtswidrig und teilweise sehr willkürlich zu verteilen. Wann das Amt Lebensmittelgutscheine ausgeben darf und wann nicht, haben wir im Beitrag für Sie zusammengefasst.
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Lebensmittelgutscheine: Sachleistungen nach dem SGB II
Die rechtliche Grundlage für Lebensmittelgutscheine findet sich in § 24 Absatz 2 des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II). Sie sind eine besondere Form der sogenannten Sachleistungen, die das Jobcenter anstelle des Regelsatzes erbringen kann oder – je nach Schwere des Einzelfalles – muss.
Die Gutscheine haben einen vom Jobcenter festgelegten Betrag und können bei teilnehmenden Supermärkten und Discountern gegen grundlegende Nahrungsmittel wie Obst, Gemüse oder Brot eingetauscht werden. Tabakwaren, Alkohol und andere Luxusgüter können Sie damit aber nicht erwerben. Ebenfalls ausgeschlossen ist ein Umtausch in Bargeld oder die Ausgabe von Wechselgeld.
Diese Voraussetzungen gelten für Lebensmittelmarken
Da Lebensmittelgutscheine ein sehr drastisches Mittel sind und intensiv in die Freiheitsrechte der betroffenen Bürgergeld-Empfänger:innen eingreifen, darf das Jobcenter sie nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen ausstellen. Zulässig sind Essensmarken nach § 24 Absatz 2 SGB II nur dann, wenn Leistungsbeziehende nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt mit dem Regelsatz zu bestreiten. Dazu gehören unter anderem Fälle von:
- starker Drogen- oder Alkoholabhängigkeit,
- Spielsucht oder
- unwirtschaftlichem Verhalten.
In der Regel will das Jobcenter mit den Gutscheinen also sicherstellen, dass Empfänger:innen von Bürgergeld die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts auch wirklich verwenden.
Ob einer der oben genannten Ausnahmefälle vorliegt, muss das Jobcenter immer im Einzelfall prüfen. Nur, wenn die Prüfung ergibt, dass Geldleistungen systematisch für andere Ausgaben zweckentfremdet werden, darf das Amt auf Lebensmittelgutscheine zurückgreifen.
Achtung: Anwendung der Lebensmittelgutscheine begrenzt
Selbst wenn die Voraussetzungen für die Erteilung von Verpflegungsgutscheinen vorliegen sollten, darf das Jobcenter nicht einfach den gesamten Regelsatz einbehalten und ausschließlich Marken verteilen. Nur der Teilbetrag für Ernährung im Regelsatz darf umgewandelt werden.
Widerspruch gegen Lebensmittelgutscheine einlegen
Oft gestalten sich Essensgutscheine in der Praxis als schwierig: Nicht alle Geschäfte wollen die Marken akzeptieren, was den Zugang zu Lebensmitteln entgegen der eigentlichen Intention erschwert. Zudem gelten sie als stigmatisierend und bevormundend.
Betroffene sollten wissen, dass sie gegen die Erteilung von Lebensmittelgutscheinen Widerspruch einlegen können. Weil die rechtliche Lage in diesem Bereich so kompliziert und undurchsichtig ist, passieren dem Jobcenter hier häufig Fehler. Die Erfolgschancen eines Widerspruches sind daher relativ hoch.
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