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Kompletter Sanktionsstop ab Sommer geplant

Haben Sie schon einmal eine Sanktion vom Jobcenter bekommen? Das geht schneller als viele denken: Einmal die Straßenbahn verpasst und 10 Minuten zu spät zum Termin beim Jobcenter gekommen und schon werden die Leistungen in den nächsten drei Monaten um 10 % gekürzt. Bei den knappen Regelsätzen machen die fehlenden 45 Euro einen großen Unterschied.

Endlich gute Nachrichten für Hartz 4-Empfänger:innen

So eine strenge Auslegung der Meldepflichten bei Hartz 4 ist zwar nicht die Regel, sie kommt aber durchaus vor. Wenn man den Gesetzesänderungsplänen glauben darf, die jetzt bekannt geworden sind, könnten solche Regelsatzkürzungen bald der Vergangenheit angehören: Das Arbeitsministerium plant einen vollständigen Sanktionsstop ab Juli. Das sind endlich einmal gute Nachrichten für Hartz 4-Empfänger:innen.

Im Wahlkampf war es groß angekündigt worden: Aus dem unbeliebten Hartz 4, mit dem auch die SPD schon seit seiner Einführung vor inzwischen 17 Jahren fremdelt, soll unter der neuen Regierung ein Bürgergeld werden. Nach dem Regierungswechsel folgte aber erst einmal Schweigen im Walde. Verbesserungen bei Hartz 4 gab es bisher nicht.

Hinweis: Sanktionsurteil des Bundesverfassungsgerichtes

Schon 2019 hat das BVerfG entschieden, dass die Sanktionspraxis, die das SGB II vorsieht, verfassungswidrig ist. Damals fielen aber nur die sogenannten “großen Sanktionen”, also Sanktionen um 60 % oder 100 % weg. Kürzungen um bis zu 30 % auch wegen kleiner Verstöße wie verpasster Termine blieben weiter an der Tagesordnung.

Bisher kein großer Wurf von der Ampelkoalition im Bereich Hartz 4

Im Gegenteil, die Regelsatzerhöhung 2022 fiel noch magerer aus als zuletzt unter der großen Koalition. Und auch sonst gab es keine Veränderungen bei Hartz 4. Dabei sieht der Ampel-Koalitionsvertrag eigentlich die Streichung der Sanktionen vor.

Nun sieht es aus, als würde Arbeitsminister Hubertus Heil den Worten endlich Taten folgen lassen. Er hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der vorsieht, dass die Hartz 4-Sanktionen bis Ende 2022 ausgesetzt werden. Der Entwurf soll noch im März umgesetzt werden und ein Zwischenschritt auf dem Weg zur Einführung des Bürgergelds sein.

Mitwirkungspflichten sollen neu geregelt werden

Mit der Gesetzesänderung sollen auch die Mitwirkungspflichten neu geregelt werden. Welche Pflichten Hartz 4-Empfänger:innen dann in Zukunft haben werden, ist noch nicht klar. Dass der Bezug von Hartz 4 nicht mehr an Voraussetzungen geknüpft sein wird, gilt als unwahrscheinlich. Die neuen Regeln sollen aber um einiges milder sein, als die aktuellen Regelungen bei Hartz 4.

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Geschrieben von: Johanna Höfer

Nach einem Master in Transkulturelle Studien an der Universität Bremen arbeitete sie als Sozialarbeiterin zuerst bei der AWO und dann für die Stadt Bremen. Nun informiert sie als Redakteurin bei hartz4widerspruch.de über praktische Tipps für den Umgang mit Hartz IV.

6 Antworten auf „Kompletter Sanktionsstop ab Sommer geplant“

    1. Hallo Marion,
      wenn das Arbeitsamt bezahlt, dann fließen Rückerstattungen in der Regel auch wieder dem Arbeitsamt zu.
      Viele Grüße

  1. Ich habe eine Sanktion von 30% erhalten von 12/21 bis 02/22. Der Widerspruch läuft noch. Ist diese Sanktion jetzt rechtswidrig wegen dem geplanten Bürgergeld?, Stichwort Sanktionsmoratorium.

    1. Hallo Andreas,
      bislang handelt es sich lediglich um Planungen. Ob es zu einem Sanktionsstop kommt, steht noch nicht fest. Wenn, dann wird das aber nicht vor Mitte dieses Jahres umgesetzt.
      Viele Grüße

    1. Hallo Herr Röll,
      natürlich weiß ich nichts über Ihre Gesamtsituation, aber 100% behindert bedeutet letztlich nichts anderes als 100% Schwerbehinderung was wiederum 100% Erwerbsminderung bedeutet. Haben Sie sich diesbezüglich schon mit Ihrer Rentenversicherung in Verbindung gesetzt um einen Antrag zu stellen?

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