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Kindergrundsicherung: Wird sie auf das Bürgergeld angerechnet?

Jedes fünfte Kind in Deutschland gilt als arm. Die nun beschlossene Kindergrundsicherung soll dem entgegensteuern, Bürokratie abbauen und Kindern bessere Möglichkeiten zur Teilhabe am Sozialleben bieten. Doch gerade Bürgergeld-Empfänger:innen dürften momentan noch skeptisch auf die ersten Gesetzesentwürfe blicken.

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636 Euro Kindergrundsicherung

Nach langem Ringen konnte sich die Ampel-Koalition endlich auf die Einführung einer Kindergrundsicherung einigen. Ein entsprechender Gesetzentwurf sei bereits erarbeitet, muss aber noch von der Bundesregierung und dem Bundestag abgesegnet werden, schreibt das Bundesfamilienministerium auf seiner Website. Geplant ist eine Auszahlung ab 2025.

Die Kindergrundsicherung wird aus zwei Teilen bestehen:

  • einem Kindergarantiebetrag, den jedes Kind garantiert und ohne weitere Voraussetzungen bekommt,
  • einem Kinderzusatzbetrag, dessen Höhe sich nach dem Einkommen der Eltern richten wird.

Zudem sollen alle kinderbezogenen Sozialleistungen in der Kindergrundsicherung gebündelt werden, um die staatlichen Hilfen unbürokratisch auszugestalten. Kindergeld, Kinderzuschlag, Kinderfreibetrag und der Regelsatz für Kinder sind damit – zumindest als einzelne Leistungen – Geschichte.

Deutlich weniger ist dagegen über die konkrete Höhe der Kindergrundsicherung bekannt. Bundesfamilienministerin Paus stellte zwar einen Maximalbetrag von 636 EUR monatlich pro Kind in Aussicht, beschlossen ist aber nach wie vor nichts.

Rund 2,4 Milliarden EUR sind bereits im Bundeshaushalt für die Kindergrundsicherung veranschlagt – ein erstes gutes Zeichen. Verglichen mit den bisherigen Bürgergeld-Regelsätzen für Kinder, ergibt sich für die Kindergrundsicherung folgendes Bild:

Kinder nach Alter bzw. RegelbedarfsstufeBürgergeldregelsatz 2023Bürgergeldregelsatz 2024Kindergrundsicherung 2025
Kinder von 14 bis 17 Jahren (Regelbedarfsstufe 4)420 EUR471 EUR636 EUR
Kinder von sechs bis 13 Jahren (Regelbedarfsstufe 5)348 EUR390 EUR557 EUR
Kinder bis sechs Jahre (Regelbedarfsstufe 6)318 EUR357 EUR530 EUR

Anrechnung auf Bürgergeld droht

Auf den ersten Blick wirkt die Kindergrundsicherung also tatsächlich wie eine deutliche Entlastung. Allerdings trügt der Schein: Wie auch aktuell das Kindergeld soll zumindest ein Teil der Kindergrundsicherung auf das Bürgergeld der Eltern angerechnet werden. Die vollen 636 EUR kommen in den Bürgergeld beziehenden Familien wohl nicht ganz an. Ob und wie viel letztendlich angerechnet wird, ist aber noch nicht klar.

Hinweis: Sonder- und Mehrbedarfe gelten weiterhin

Die Kindergrundsicherung soll nur den Regelsatzanteil der Kinder am Bürgergeld ersetzen. Sonder- und Mehrbedarfe, die unabhängig vom Regelsatz ausgezahlt werden, bleiben von der Reform also unberührt.

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Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er unser Anwalts-Team und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.

4 Antworten auf „Kindergrundsicherung: Wird sie auf das Bürgergeld angerechnet?“

  1. Bei mir wird sogar das Kindergeld vom Pflegekind abgezogen obwohl das gar nicht in der Bedarfsgemeinschaft ist aber ich halt das Kindergeld bekomme

  2. Hallo,

    Ich frage mich gerade, was mit volljährigen Kindergeld für Behinderte passiert. Gibt es hierzu schon eine Regelung. Erhält ein behindertes volljähriges Kind auch dann das neue Kindergeld, oder fällt es damit heraus. Das volljährige behinderte Kind ist nicht in der Lage sich selbst zu unterhalten und wohnt alleine in einer Wohnung und ist derzeit Bezieher von Bürgergeld (hier wird das Kindergeld auf die Leistungen angerechnet).

  3. Schön und gut ,wenns für die Kinder mehr Geld gibt. Da es am Ende aber natürlich wieder auf das Bürgergeld angerechnet wird, kommt unterm Strich vermutlich das selbe bei rum. Warum also son Aufwand? Es ist ja genauso ein Hohn, wenn man Bürgergeld bezieht und der Kindesvater Unterhalt zahlt. Am Ende wird alles wieder vom Bürgergeld abgezogen. Besser stehen die da , wo der Kindesvater keinen Unterhalt zahlt und es Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt gibt. Denen bleibt komischerweise mehr Geld als denen die Unterhalt vom Kindesvater bekommen. Eine sehr komische Berechnung meiner Meinung nach!

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