Umzug als Bürgergeld-Empfänger

Ein Umzug ist für viele Menschen eine Belastung. Wenn Sie Bürgergeld-Bezieher sind, wird er schnell zum Kraftakt. Entweder, der Umzug wird Ihnen von Amts wegen verordnet, oder Sie müssen sich mit dem Jobcenter darüber streiten, ob Sie überhaupt umziehen dürfen. Vermieter möchten hingegen oftmals nur Gutverdiener als Mieter und rümpfen die Nase über Leistungsbezieher. Die Wohnungen, die Sie auf dem angespannten Markt noch finden, findet das Jobcenter zu groß oder zu teuer. Und der Umzug selbst muss ja auch noch bezahlt und umgesetzt werden. Wir haben hier einige Tipps und Tricks rund ums Thema Umzug für Sie zusammengestellt.

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Wenn das Jobcenter zum Umzug auffordert

Wenn das Jobcenter Sie auffordert, eine neue Wohnung zu suchen (beispielsweise weil Ihre jetzige Wohnung zu teuer ist), muss es auch alle Kosten des Umzugs übernehmen. Dabei sollten Sie eine Umzugsaufforderung durch das Jobcenter  nicht auf die leichte Schulter nehmen. Kommen Sie dieser nicht nach, muss das Jobcenter die Mietkosten für die aus seiner Sicht unangemessene Wohnung nicht mehr vollständig übernehmen. Ihnen müssen während der Wohnungssuche jedoch für eine Übergangsfrist von sechs Monaten auch die unangemessenen Mietkosten gewährt werden. Allerdings nur dann, wenn auch ernsthaft eine neue Wohnung gesucht wird.

Grundsätzlich will das Jobcenter nicht, dass Sie aus eigenem Willen umziehen. Ein Umzug ist teuer und wenn die Behörde Ihrem Umzug zustimmt, muss es auch die Kosten für selbigen bezahlen. Selbst wenn Ihre neue Wohnung billiger ist als die alte müssen Sie erst einmal ein paar Monate oder Jahre in der neuen Wohnung wohnen, damit sich die Umzugskosten fürs Jobcenter amortisieren. Eine Zustimmung zum Umzug vom Jobcenter zu bekommen, ist also schwierig. Am besten schauen Sie, ob einer der unten aufgelisteten Gründe auf Sie zutrifft, bevor Sie überhaupt zum ersten Mal beim Jobcenter wegen Ihrem Umzug vorstellig werden.

Tipp: Wohnungssuche dokumentieren

Führen Sie nach einer Umzugsaufforderung vom Jobcenter geeignete Unterlagen, die Ihre Bemühungen um eine neue Wohnung dokumentieren, zusammen!

Welche Umzugsgründe akzeptiert das Jobcenter?

Wenn Sie schlichtweg das Umfeld wechseln möchten, muss das Jobcenter weder für den Umzug noch für Folgekosten, die durch den Umzug entstehen, aufkommen. Das fängt beim Nichtbezahlen der Kaution für die neue Wohnung an und kann so weit gehen, dass Nebenkostennachzahlungen für die neue Wohnung in der Zukunft nicht übernommen werden. Eine Kostenzusicherung des Jobcenters kann in Einzelfällen dennoch möglich sein.

Hinweis: Antworten des Jobcenters schriftlich geben lassen

Die goldene Regel bei Umzügen ist: Fragen Sie immer vorher! Fragen Sie beim Jobcenter, bevor Sie auf eigene Faust Schritte unternehmen. Und lassen Sie sich die Antwort immer schriftlich geben. Kündigen Sie nicht überstürzt Ihre aktuelle Wohnung, buchen oder kaufen Sie nichts und unterschreiben Sie keinen Mietvertrag ohne Rücksprache mit dem Jobcenter.

Wenn Sie einen wichtigen Grund für Ihren Umzug haben, wird das Jobcenter zustimmen und für den Umzug aufkommen. Sie müssen aber immer nachweisen, dass diese Gründe bei Ihnen wirklich vorliegen. Als wichtige Gründe für einen Umzug gelten beim Jobcenter:

  • Arbeitsaufnahme in einer anderen Stadt (Arbeitsvertrag beim Jobcenter vorlegen)
  • mehr Wohnraum aufgrund von Familienzuwachs nötig
  • veränderte Lebenssituation wie Heirat oder Trennung (Familienbuch beim Jobcenter vorlegen)
  • Kündigung durch den Vermieter ohne Verschuldung durch den Mieter (beispielsweise Briefe vom Anwalt beim Jobcenter vorlegen)
  • Krankheit/Alter (ärztliche Atteste beim Jobcenter vorlegen)
  • unzumutbarer Wohnungszustand z. B. bei Schimmelbefall (Fotos beim Jobcenter vorlegen)
  • Sie sind über 25 und möchten nicht mehr bei Ihren Eltern wohnen
  • Sie sind unter 25 und haben sich mit Ihren Eltern zerstritten (dokumentiert beispielsweise durch Polizei oder Jugendamt)
  • Sie wohnen noch bei Ihren Eltern, bekommen aber jetzt selbst ein Kind

Tipp: Arbeitsvertrag für 15 Stunden reicht aus

Wenn Sie die Stadt wechseln wollen, brauchen Sie nicht immer gleich einen Vollzeitjob. Wenn Sie einen Arbeitsvertrag für mindestens 15 Stunden in der Woche in der neuen Stadt erhalten können, lässt sich das Jobcenter oft zur Kostenübernahme überreden.

Welche Umzugsgründe akzeptiert das Jobcenter nicht?

Viele Gründe werden vom Amt jedoch nicht anerkennt. Dazu gehört beispielsweise 

  • Ihre Wohnung gefällt Ihnen nicht mehr
  • Umzug zu volljährigen Familienmitgliedern in einer anderen Stadt (Familienzusammenführung)
  • Verbesserung der Chancen auf eine neue Arbeitsstelle
  • Sie sind unter 25 und möchten Ihre eigene Bleibe

Achtung: Kein Umzug unter 25 Jahren

Grundsätzlich ist es Personen, die bei ihren Eltern wohnen und unter 25 Jahre alt sind, nicht gestattet, auszuziehen. Bei Umzug ohne wichtigen Grund werden die Kosten der neuen Unterkunft nicht übernommen und der zu erhaltende Bürgergeld-Regelsatz minimiert sich um 20%.

Neue Wohnung muss angemessen sein

Sie haben es geschafft und mit Ihrem Jobcenter erfolgreich verhandelt, dass Sie umziehen dürfen. Doch die Umzugserlaubnis ist leider nur der erste Schritt auf dem Weg zum neuen Heim. Als nächstes müssen Sie eine Wohnung finden, die als angemessen gilt, damit das Jobcenter auch in Zukunft die Miete übernimmt.

Wenn das Jobcenter Ihnen einen Umzug erlaubt, lassen Sie sich gleich ein Formular für ein Mietangebot geben. Das spart Ihnen vielleicht später einen Weg. Damit die Miete gezahlt wird, ist es wichtig, dass der Wohnraum angemessen ist. Angemessen sein müssen dabei die Miethöhe und die Größe der Wohnung.

Die angemessene Größe einer Wohnung liegt bei alleinstehenden Personen bei maximal 50 Quadratmetern. Bei zwei Personen dürfen es zehn Quadratmeter mehr, also bis zu 60 Quadratmeter sein. Für jede dazukommende Person können bis zu 15 Quadratmeter mehr hinzugerechnet werden.

Dies sind jedoch nur Richtwerte. Im Einzelfall entscheiden auch die Kosten der Wohnung sowie die örtlichen Gegebenheiten und Möglichkeiten. Bei der Höhe der Miete sind die örtlichen Richtlinien zu beachten, die von jeder Kommune gesondert bestimmt werden. Gibt es keine speziellen Regelungen, gelten die Werte des Wohngeldgesetzes.

Wichtig zu wissen: Die Mietobergrenzen gelten für die Bruttokaltmiete. Das ist die Kaltmiete plus Nebenkosten. Die Heizkosten dürfen noch dazu kommen. Ob die Heizkosten angemessen sind, entscheidet das Jobcenter separat.

Hinweis: Bruttokaltmiete und Warmmiete

Bruttokaltmiete = Kaltmiete + Fixe Nebenkosten inklusive Wasser (hierfür gilt die Mietobergrenze)

Warmmiete = Kaltmiete + fixe Nebenkosten + Heizkosten

Wie hilft das Jobcenter bei der Wohnungssuche?

Das Jobcenter soll Hilfe bei der Wohnungssuche bieten. So sollen Sachbearbeiter in Beratungsgesprächen Unterstützung leisten und entsprechende Möglichkeiten zur Wohnungssuche aufzeigen. Insbesondere der finanzielle Rahmen und die Definition, was als „angemessen“ anzusehen ist, soll hier individuell geklärt werden. 

Laut § 22 Abs. 6 SGB II übernimmt das Jobcenter aber auch Wohnungsbeschaffungskosten. Allerdings setzt das Selbsthilfe voraus. Aufwendungen, die notwendig sind, um eine geeignete Wohnung finden und anmieten zu können, werden als Bedarf anerkannt. Dazu zählen:

  • Beschaffung von Tageszeitungen mit Wohnungsmarkt
  • Internet- und Telefongebühren für die Recherche und telefonischen Anfragen
  • Kosten für eigene Suchinserate in Tageszeitungen
  • Fahrten zu Wohnungsbesichtigungen
  • Übernachtungskosten bei mehr als tagesweit entfernten Wohnungsangeboten, wenn vor Ort kein hinreichender Wohnraum verfügbar ist

Welche Kosten träft das Jobcenter bei der Wohnungssuche?

In Ausnahmefällen dürfen Sie sogar einen Makler beauftragen. Diese Ausnahmen gelten beispielsweise, wenn Sie bei schwerkrank sind oder eine Behinderung haben. Beides muss mit ärztlichem Attest nachgewiesen werden. 

Theoretisch dürfen Sie auch einen Makler mit der Suche nach einer geeigneten Wohnung beauftragen, wenn die Wohnungssuche ansonsten aussichtslos ist. Dafür müssen Sie aber einen stichhaltigen Nachweis vorlegen. Dieser Nachweis ist in der Praxis quasi unmöglich zu erbringen. Das bedeutet, tatsächlich übernimmt das Jobcenter in dieser Situation Maklerkosten so gut wie nie.

Wohnung gefunden? Mietangebot einreichen!

Wenn Sie grundsätzlich mit dem Jobcenter geklärt haben, dass Sie umziehen dürfen und eine Wohnung gefunden haben, die Sie für passend halten, müssen Sie jetzt noch das OK des Jobcenters für diese Wohnung einholen. Das können Sie entweder tun, indem Sie ein Mietangebot beim Jobcenter einreichen oder indem Sie gleich Ihren (noch nicht von Ihnen unterschriebenen!) Mietvertrag beim Jobcenter zur Prüfung vorlegen. 

Für Mietangebote haben viele Jobcenter vorgefertigte Formulare. Wohnungsangebote von größeren Gesellschaften sind aber in der Regel so gestaltet, dass sie alle Informationen enthalten, die das Jobcenter braucht. Deswegen verzichtet das Jobcenter oft darauf, das Formular ausfüllen zu lassen, wenn Sie ein Angebot von einer solchen Wohnungsgesellschaft haben. 

Ein häufiger Stolperstein ist die Angabe von Nebenkosten. Das Jobcenter braucht unbedingt die fixen Nebenkosten und die Heizkosten getrennt. Wenn eine Kaution zu zahlen ist, sollte diese ebenfalls schon im Mietangebot ausgewiesen sein.

Hinweis: Mietvertrag muss unterschrieben sein

Eine große Wohnungsbaugesellschaft schickt gleich mehreren Mietinteressenten nicht unterschriebene Mietverträge für eine einzige Wohnung zu. Als Mietinteressent müssen Sie den Vertrag unterschreiben und mit allen nötigen Unterlagen zurückschicken. Die Gesellschaft sucht sich dann aus den Einsendungen den „besten” Mieter aus. Nur weil Sie einen Mietvertrag haben, bedeutet das also keineswegs, dass Sie auch sicher eine Wohnung bekommen. Nur ein Vertrag mit Ihrer Unterschrift und der Unterschrift des Vermieters ist gültig!

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Was ist eine Mietübernahmebescheinigung?

Wenn das Jobcenter die Wohnung für angemessen hält, bekommen Sie als Antwort auf Ihr eingereichtes Mietangebot eine Mietübernahmebescheinigung. Damit verspricht Ihnen das Jobcenter, für die Miete aufzukommen, wenn der Mietvertrag zustande kommt. Die Jobcenter sollen sich zwar beim Ausstellen dieser Bescheinigung beeilen, doch bis Sie das Papier in Händen halten, kann trotzdem oft eine Woche oder mehr ins Land ziehen. Sie müssen einfach hoffen, dass der Vermieter so lange auf Sie wartet.

Übernahme der Kaution vereinbaren

Die Kosten für den eventuell notwendigen Erwerb von Genossenschaftsanteilen und die Mietkaution werden gemäß § 42s SGB II grundsätzlich ebenfalls als Bedarf anerkannt. Jedoch werden diese in Form eines Darlehens übernommen. Sie müssen den Betrag nach dem Umzug in Höhe von monatlich 10 % Ihrer Bezugsleistung in Raten beim Jobcenter tilgen.

Ist durch den Umzug ein neues Jobcenter zuständig, ist dieses Ihr Darlehensgeber. In der Regel werden Kosten für eine entstehende Doppelmiete sowie Aufwendungen für die Renovierung der neuen Wohnung nicht übernommen.

Vermieter verlangen oft, dass das Jobcenter zusätzlich zur Mietübernahme auch eine Zusicherung für die Übernahme einer Kaution, manchmal auch Garantieerklärung genannt, ausstellt. Diese kann einzeln ausgestellt werden oder in Ihrer Mietübernahmebescheinigung enthalten sein. Lesen Sie den Text also gründlich. Oft bekommen Sie Ihre Schlüssel für die neue Wohnung nicht, bevor die Kaution nicht beim Vermieter eingegangen ist.

Zahlt das Jobcenter die Miete direkt an den Vermieter?

Außerdem wollen Vermieter oft, dass Sie unterschreiben, dass das Jobcenter die Miete direkt an den Vermieter zahlen soll. Das können Sie formlos erklären. In § 22 Abs. 7 SGB II ist diese Möglichkeit ausdrücklich vorgesehen. Sie müssen dazu dem Jobcenter nur die Bankverbindung des Vermieters geben und schreiben, dass die Miete direkt an ihn gezahlt werden soll. Eine Kopie von diesem Schreiben für den Vermieter sollte ausreichen. 

Achtung: Sie müssen für die Zahlung der Miete sorgen

Auch wenn das Jobcenter die Miete direkt zahlt, sind Sie der Vertragspartner Ihres Vermieters. Sie müssen also dafür sorgen, dass die Miete rechtzeitig beim Vermieter ankommt.

Umzug in eine andere Stadt: Welches Jobcenter ist zuständig?

In der Praxis ist ein Umzug in eine neue Stadt als Leistungsempfänger ein schwieriges und kräftezehrendes Unterfangen. Oft wissen nicht einmal die Jobcenter selbst, wer für was zuständig ist. Wenn Sie Pech haben, schickt Sie das neue Jobcenter mit Ihrem Mietangebot weg, weil es noch nicht für Sie zuständig ist. Bis Sie dann eine Mietkostenübernahmebescheinigung über Ihr altes Jobcenter bekommen haben, ist die Wunschwohnung längst schon anderweitig vermietet. Dabei wäre es Aufgabe des neuen Jobcenters, das alte Jobcenter ins Verfahren einzubinden.

Unsere Liste bringt Licht ins Dunkel der Zuständigkeiten:

AntragZuständiges Jobcenter
Genehmigung des Umzugs und Prüfung des UmzugsgrundesNeues Jobcenter
WohnungsbeschaffungskostenAltes Jobcenter
UmzugskostenAltes Jobcenter
MietkautionNeues Jobcenter

Umzug: Welches Jobcenter ist zuständig?

Tipp: Mietobergrenzen der neuen Stadt recherchieren

Wenn Sie in eine neue Stadt umziehen möchten, finden Sie am besten als erstes heraus, wie dort die Mietobergrenzen sind. Ziehen Sie beispielsweise in ein anderes Bundesland, gelten nämlich die dort festgesetzten Grenzen zur Angemessenheit. Eine Google-Suche nach „Mietobergrenze”, „Verwaltungsanweisung” und dem Namen Ihrer neuen Stadt kann helfen. Dann können Sie immerhin einschätzen, welche Wohnungen in der neuen Stadt für Sie infrage kommen.

Welche Umzugskosten zahlt das Jobcenter?

Nach langer Wohnungssuche und Verhandlungen mit dem Jobcenter halten Sie nun endlich den unterschriebenen Mietvertrag in Händen? Herzlichen Glückwunsch! Nach der ersten Freude kommt aber oft die nächste Sorge: Wie sollen Sie den Umzug bloß vom knappen Bürgergeld-Satz bezahlen?

Die gute Nachricht: Hat das Jobcenter Ihrem Umzug zugestimmt, zahlt es auch die Umzugskosten. Hier gilt aber wie bei den Wohnungsbeschaffungskosten: Selbsthilfe wird vorausgesetzt. Sind Sie nicht schwer beeinträchtigt, müssen Sie den Umzug selbst wuppen. Sie müssen den Umzug selbst planen, organisieren und durchführen. Auch Handwerkerleistungen wie beispielsweise für den Einbau einer Einbauküche zahlt das Jobcenter nicht. Folgende Kosten können Sie beim Jobcenter beantragen:

  • Kosten für Umzugskartons und Verpackungsmaterial in angemessener Menge
  • Mietkosten für einen Umzugswagen
  • Helferpauschale für selbst organisierte Umzugshelfer
  • Verpflegungskosten für die Umzugshelfer
  • Materialkosten für die vertraglich vereinbarte Renovierung der alten Wohnung

Welche Umzugskosten zahlt das Jobcenter?

Tipp: Umzugskosten vorher mit Jobcenter absprechen

Auf die Gefahr hin, dass Sie es nicht mehr hören können: Wenn Sie ein Umzugsauto mieten möchten oder andere Kosten haben, sprechen Sie die Ausgabe vorab mit Ihrem Jobcenter ab. Oft übernimmt das Jobcenter die Kosten, wenn Sie vorher bis zu drei unterschiedliche Angebote vorlegen. Sie sollten sich aber keinesfalls auf mündliche Zusagen des Jobcenters verlassen.

Wie hoch dürfen die Umzugskosten maximal sein?

Grundsätzlich erwartet das Jobcenter einen möglichst kostengünstigen Ablauf des Umzugs. Es übernimmt angemessene Aufwendungen in Höhe der jeweils ortsüblichen Preise. Diese können regional stark schwanken. Einige Pauschalen haben sich dennoch deutschlandweit durchgesetzt.

  • Für in der Regel maximal vier Umzugshelfer werden pauschal jeweils 10 bis 50 EUR, in der Regel 20 EUR, Aufwandspauschale erstattet.
  • Für Umzüge innerhalb Deutschlands gilt ein Maximalbetrag in Höhe von 4.500 EUR für den kompletten Umzug.
  • Wohnungswechsel ins europäische Ausland können mit maximal 5.200 EUR übernommen werden.

Bekomme ich bei einem Umzug eine Erstausstattung für die neue Wohnung?

Bei einem Umzug können Sie möglicherweise zusätzlich zu den Umzugskosten eine teilweise oder eventuell sogar vollständige Erstausstattung nach § 24 Abs. 3 SGB II beantragen. Wenn Sie in Ihre erste eigene Wohnung ziehen, können Sie eine vollständige Erstausstattung beantragen. 

Aber auch wenn Sie beispielsweise umziehen, weil Ihre Familie sich vergrößert hat, können Sie für ein jetzt zusätzlich vorhandenes Kinderzimmer Möbel beantragen. Allerdings ist das nur für Gegenstände möglich, die Ihnen noch nicht als Erstausstattung fürs Baby bewilligt wurden. Auch wenn Sie umziehen und Ihre neue Wohnung anders ausgestattet ist als Ihre alte Wohnung, können Sie möglicherweise eine Erstausstattung bekommen. Wenn Sie beispielsweise aus einer Wohnung mit Einbauküche in eine Wohnung ohne Einbauküche ziehen, können Sie dafür Geld beantragen. Doch Vorsicht, die Pauschalen für die Erstausstattung sind gering. 

Antrag zur Erstattung der Umzugskosten bei Hartz 4
Einfach Antrag stellen
Antrag auf Übernahme der Umzugskosten

Mit unserem Antrag für die Übernahme der Umzugskosten können Sie die Beantragung ganz einfach selbst vornehmen. Dazu einfach entweder den Vordruck ausdrucken und handschriftlich ausfüllen oder ganz einfach unser Online-Formular nutzen.

Quellen:

Sozialgesetzbuch II (SGB II):

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Geschrieben von: Johanna Höfer

Nach einem Master in Transkulturelle Studien an der Universität Bremen arbeitete sie als Sozialarbeiterin zuerst bei der AWO und dann für die Stadt Bremen. Nun informiert sie als Redakteurin bei hartz4widerspruch.de über praktische Tipps für den Umgang mit Hartz IV.

Fragen & Antworten

Kann man einfach umziehen wenn man Bürgergeld bekommt?
Niemand kann Ihnen verbieten, einen Mietvertrag zu unterschreiben. Damit aber die Kosten später auch übernommen werden, klären Sie den Umzug mit dem Jobcenter ab.
Wie hoch sind die Umzugskosten bei Bürgergeld?
Die Höhe der Umzugskosten richtet sich nach Ihrer persönlichen Situation.
Wann muss das Jobcenter einen Umzug genehmigen?
Wenn Sie Leistungen vom Jobcenter beziehen, sollten Sie einen Umzug mit dem Jobcenter abstimmen.

26 Antworten auf „Umzugskosten“

  1. Hallo,

    ich bin am 03.03. von einem Bundesland in ein anderes Bundesland gezogen.
    Genehmigung etc. liegt alles vom Jobcenter vor. Nun habe ich den neuen Bescheid vom neuen Jobcenter und die haben mir für März nur rückwirkend die Miete bezahlt. Wer bezahlt dann den den regulären Bürgergeld Regelsatz für März? Das alte Jobcenter?

    Vielen Dank vorab

    1. Hallo Luise,
      bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich direkt bei Ihrem Jobcenter, bestenfalls bei Ihrem alten und beim neuen.
      Viele Grüße

  2. Hallo
    Ich wohne in Kiel,
    Die Mietobergrenze beträgt
    466,00 für 2 Personen.
    Meine Tochter und Ich haben ein Mietangebot erhalten welches
    386,00€ Kaltmiete
    105,00€ Nebenkosten
    090,00€ Heizung
    Welches das Jobcenter abgelehnt hat.

    Unsere jetzige Wohnung müssen wir aufgrund Schimmel verlassen.

  3. Hallo,
    ich ziehe in eine andere Stadt. Den Antrag auf Umzugs Genehmigung habe ich beim neuen Jobcenter gestellt. Läuft gerade.
    Die wollen jetzt zusätzlich zur ärztlichen Bescheinigung noch eine Notwendigkeitsbescheinigung vom alten Jobcenter. Diesea behauptet aber aber felsenfest, dies liege nicht in ihrem Zuständigkeitsbereich.
    Lg Miriam

    1. Hallo Miriam,
      bitten Sie Ihr neues Jobcenter, Kontakt zu Ihrem alten Jobcenter diesbezüglich aufzunehmen. Geben Sie als Grund an, dass das Jobcenter Ihnen eine Bescheinigung verweigert.
      Viele Grüße

  4. Hallo,
    ich habe nach langer Suche endlich eine Wohnung gefunden, die aber über dem Regelsatz liegt deswegen wurde die Wohnung vom Jobcenter abgelehnt, diese befindet sich auch in einem anderen Landkreis. Mein Mann darf aber am Ende der gerichtlichen Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz unsere Wohnung ab Februar wieder betreten, deshalb möchte ich bis dahin unbedingt raus. Kann das nicht als Dringlichkeit behandelt werden ? Ich würde die Differenz auch selber zahlen können.
    Ich freue mich über eine Antwort.

    1. Hallo Kerstin,
      das Jobcenter muss auch bei nicht genehmigtem Umzug mindestens die KdU im Rahmen der Angemessenheit übernehmen. Die Ablehnung hat aber zur Folge, dass Ihnen wahrscheinlich kein Darlehen für die Mietkaution gewährt wird und Sie auch keine Umzugskosten erstattet bekommen. Können Sie das nicht selber stemmen, müssen Sie wahrscheinlich vorerst leider weitersuchen.
      Viele Grüße

  5. Hallo, ich habe vom Jobcenter eine Absage bekommen, die Miete für die neue Wohnung zu zahlen. Unser jetziges Haus ist voller Schimmel. Aber das Jobcenter hat mir gesagt, dass Schimmel kein triftiger Grund ist. Was könnte ich tun?

    1. Hallo Narghes,
      haben Sie diesbezüglich einen Bescheid, lassen Sie den durch unsere Partneranwälte prüfen. Die unterstützen Sie auch bei einem Widerspruch. Der Bescheid darf allerdings nicht älter als einen Monat sein.
      Viele Grüße

  6. Hallo,
    ich bin 60 Jahre alt, Aufstockerin und zu 40% schwerbeschädigt. Ich leide an verschiedenen rheum. und arthritischen Erkrankungen. Besonders der Morbus Bechterew fällt hier ins Gewicht. Nach langer Suche habe ich eine Wohnung gefunden. Leider liegt sie über den KdU. Da ich ja dazu verdiene ist die höhere Miete nicht das Hauptproblem. Ich darf in die Wohnung ziehen. Natürlich mit dem Vermerk, dass evtl. Nachzahlungen bei den Nebenkosten sofort ausgeschlossen werden. Auch diese muß ich gegebenenfalls selbst tragen. Mein Hauptproblem ist der Umzug. Eine Kostenübernahme wurde abgelehnt. Auch ein Attest der Rheumatologin und eine Liste aller Diagnosen spielten bei dem Entscheid keine Rolle .Ich bin beim Jobcenter Schwerbeschädigten gleichgestellt. Sehen Sie eine Chance, wie ich doch noch einen bezahlten Umzug über eine Firma bekomme?

    1. Hallo Sabine,
      lassen Sie den Ablehnungsbescheid von unseren Partneranwälten prüfen. Sofern das Jobcenter Ihnen die Übernahme der Umzugskosten zu Unrecht verwehrt, wird Widerspruch eingelegt.
      Viele Grüße

  7. Hallo,
    wir sind ein 4 Personen Haushalt, Mutter in Elternzeit und Vater beginnt ab 01.09 eine Ausbildung.
    Räumungsklage haben wir am Hals müssen bis zum 30.11 raus. Nun haben wir nach 8 Monate intensive Suche eine Wohnung gefunden, die aber über dem Regelsatz ist, da sie groß ist. Da wir raus müssen und mit dem Ausbildungsgehalt noch ein Teil der Miete übernehmen müsste es ja gehen.
    Nun sagt das Jobcenter wir können umziehen aber sie bezahlen nur die Kaltmiete und auch keine Umzugskosten und auch keine Kaution.
    Ist das richtig so? wenigstens Umzugskosten können sie doch noch übernehmen, da es ja nichts mit den Mietkosten zu tun hat oder?
    Über eine Antwort würden wir uns freuen

    1. Hallo Mia,
      haben Sie einen Bescheid vorliegen, aus dem das hervorgeht, lassen Sie den einmal durch unsere Partneranwälte prüfen. Das Jobcenter kann die Übernahme der Umzugskosten verweigern. Hier ist zu prüfen, was der Grund dafür ist.
      Viele Grüße

  8. Ich möchte mit meinen freund zusammen ziehen, und mich vom Jobcenter abmelden ,mein Sohn 21 jahre wohnt noch bei mir .aber haben nur Streitigkeiten und die wohnung ist für mich alleine zu teuer ,leider ist mein sohn arbeitssuchend. Würde er vom Jobcenter eine Wohnung bezahlt bekommen?LG in voraus

    1. Hallo Svenja,
      ein Auszug Ihres Sohnes setzt voraus, dass es einen wichtigen Grund gibt. Eine Alternative wäre, dass Sie aus der Wohnung ausziehen. Sofern Sie damit Ihre Hilfebedürftigkeit beenden, ist das auch legitim. Das Jobcenter müsste in dem Fall die KdU für Ihren Sohn übernehmen. Wenn er aber ausziehen soll, wird die Behörde einem Umzug womöglich nicht zustimmen. Das hätte zur Folge, dass Ihrem Sohn die Übernahme der KdU verweigert werden und es zu einer Kürzung seines Regelsatzes kommt. Weitere Informationen zum Thema Leistungsanspruch unter 25 Jahre, finden Sie in unserem entsprechenden Ratgeber.
      Viele Grüße

    2. Hallo Julia, vielen Dank für deine Antwort..mein Sohn wollte einen Antrag bei seiner sachbearbeiterin stellen, wegen der Gründe seines Umzuges, aber sie weigerte sich einen auszustellen um mal Stellungnahme zu geben…meine sachbearbeiterin versteht meine Situation das ich zu meinen Partner ziehen möchte, hat mein Sohn denn ein Recht drauf eine eigene Wohnung zu bekommen?Oder ist es aussichtslos?Vielen Dank in voraus. LG svenja

    3. Hallo Svenja,
      Voraussetzung ist, dass Sie aus der jetzigen Wohnung ausziehen. Das Jobcenter wird Ihren Sohn dann vermutlich auffordern, sich eine angemessene Wohnung zu suchen. Das ist die einzige Möglichkeit.
      Viele Grüße

  9. Sehr geehrte Damen und Herren,

    Ich bin seit 2 Jahren alleinerziehend,
    Die Wohnung in der ich momentan lebe ist seitdem Umzug meines ex Mannes zu groß.
    Die Differenz an Miete hat das Jobcenter bewilligt da ich vorlegen konnte das ich mich bemühe eine angemessene Wohnung zu finden aber leider danke der Pandemie nicht möglich war etwas Jobcenter gerechtes zufinden.
    Nun hab ich die Wohnung bis Ende August 2022 bewilligt bekommen.
    In Dortmund finde ich leider keine angemessen Wohnung.
    Jetzt habe ich eine Wohnung in Hannover gefunden da leben auch meine Eltern die könnten mich auch wegen mein Kind unterstützen damit ich wieder arbeiten kann.
    Leider ist die Wohnung etwas über den Mietsatz und deswegen wurde der Mietvertrag abgelehnt.
    Ich habe ein Widerspruch eingelegt mit der Bitte es als Härtefall zu prüfen.
    Dies wurde leider auch abgelehnt.
    Was kann ich in so einem Fall tun?

    1. Hallo Maissa Ali Abbas,
      leider rechtfertigt der Wohnsitz Ihrer Eltern in Hannover keinen Umzug in die Stadt. Gegen die Ablehnung können Sie nichts machen, außer weiter nach einer angemessenen Wohnung zu suchen. Grundsätzlich steht es Ihnen aber frei, trotzdem nach Hannover zu ziehen. Das setzt allerdings voraus, dass Sie die Mehrkosten sowie Kaution und Umzugskosten selbst zahlen.
      Viele Grüße

  10. Sehr geehrte Damen und Herren,

    Das Jobcenter hat für die Umzugskosten zugestimmt, das Problem nun die haben die Kosten dem Umzugsunternehmen noch nicht bezahlt und das obwohl das Unternehmen die Rechnung und eine Zahlungserinnerung dem Jobcenter schon geschickt hatte, bis jetzt ohne Erfolg die haben immer noch nicht bezahlt. Was soll ich nun machen?

    1. Hallo Roger,
      Ihnen bleibt leider nichts anderes übrig, als beim Jobcenter Druck zu machen. Etwas anderes können wir Ihnen leider nicht raten.
      Viele Grüße

  11. Sehr geehrte Frau Johanna
    Ich bin Empfänger von hartz 4 SGB II. Ich möchte in 94315 Straubing, Kernstadt umziehen. Ich frage mich, ob ich das Recht habe, dorthin zu ziehen? ICH LEBE IN EINER WOHNUNG OHNE BARRIERE, EINE SCHWERBEHINDERTEN MIT DEM ZEICHEN: G 60 %: SCHWERBEHINDERTEN-AUSWEIS.
    Ich wohne mit meiner Frau in einer Wohnung, derzeit ist die Wohnung 46 m2 groß. und suche eine Wohnung auch barrierefrei in 94315 Straubing, Kernstadt.
    ob ich ein Umzugsrecht habe. und uns interessiert, wie viel Geld da ist und welche Einnahmen von Hartz 4 kommen.
    Danke

    1. Hallo Herr Donev,
      um vom Jobcenter einen Umzug gestattet zu bekommen, muss ein wichtiger Grund vorliegen. Welche das sind, können Sie in unserem Ratgeber nachlesen: Umzug als Hartz 4-Empfänger. Stimmt das Jobcenter einem Umzug zu, übernimmt es auch die Umzugskosten. Die müssen allerdings so gering wie möglich gehalten werden. Stimmt das Jobcenter nicht zu, wird es sich auch weigern etwaige Kosten zu übernehmen.
      Viele Grüße

    2. Hallo Frau Höfer,
      ich bin bereits umgezogen vor ca.1 Jahr. Das Jobcenter bewilligte die Übernahme der Umzugskosten. Da das Umzugsunternehmen mir sehr viele Gegenstände wie Schränke, Waschmaschine etc. demoliert bzw beschäftigt hat, hielt ich die Zahlung vom Jobcenter an das Umzugsunternehmen zurück mit der Bitte um Ausgleich der beschädigten Dinge. Inzwischen ist das Unternehmen in Insolvenz,das Jobcenter behält das Umzugsgeld weiterhin zurück und ich stehe als alleinerziehende Mutter von 2 Kindern seit 1 Jahr in einer Wohnung mit kaputten Möbeln. Einen Anwalt habe ich bereits da ich Rechtschutz habe. Leider passiert hier nichts relevantes was mir helfen könnte. Er versuchte das Umzugsgeld vom Jobcenter an sich überweisen zu lassen,um durch meine Auflistung der beschädigten Dinge eine Aufrechnung zu machen. Aber …
      Freundliche Grüße

    3. Hallo,
      allenfalls dürften Sie einen Schadensersatzanspruch gegenüber dem Umzugsunternehmen haben, nicht aber gegenüber dem Jobcenter. Wir raten Ihnen, einen Antrag auf Erstausstattung zu stellen. Das besondere Ereignis kann unter Umständen einen Anspruch rechtfertigen. Kommt es zur Ablehnung, lassen Sie den Ablehnungsbescheid durch unsere Partneranwälte prüfen.
      Viele Grüße

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