Unterhalt und Bürgergeld

Nach einer Trennung gibt es oft Streit ums Geld, gerade wenn Kinder mit im Spiel sind. Wer wem wie viel Geld zahlen muss, wissen viele nicht. Wir haben die wichtigsten Regeln zum Unterhalt für Bürgergeld-Empfänger zusammengestellt.

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Wer schuldet wem Unterhalt?

Der Begriff Unterhalt wird meistens gebraucht, wenn es um Geldzahlungen an Familienmitglieder geht. Er kann sich aber auch auf andere Leistungen als auf Geld beziehen, beispielsweise auf Erziehung, Betreuung, Pflege und persönliche Zuwendung.

Unterhalt als Geldleistung zahlt jemand einer anderen Person, damit sie damit ihre Lebenshaltungskosten ganz oder zum Teil bezahlen kann. Besonders wichtig ist das Thema aber nach dem Ende einer Ehe oder Partnerschaft, in der es minderjährige Kinder gibt.

Wann bekommen Kinder Unterhalt?

Eltern schulden ihren minderjährigen Kindern Unterhalt. Sie haben die Verantwortung, den Unterhalt ihrer minderjährigen Kinder zu sichern. Wenn die Eltern zusammenleben, teilen sie sich Geld und Sorgearbeit meistens informell untereinander auf.

Nach einer Trennung müssen die Eltern eine neue Aufteilung finden. Meistens kümmert sich ein Elternteil eher um die Sorgearbeit. In rund 90 % der Familien ist das die Mutter. Der andere Elternteil muss dann seinen Teil als Geldzahlung leisten. Die Zahlung geht in der Regel an die Ex-Partnerin. Sie wird aber vom Jobcenter dem Kind als Einkommen angerechnet.

Wann bekomme ich Unterhalt vom Ex-Partner?

Nach einer Ehe muss häufiger Unterhalt gezahlt werden als nach dem Ende einer informellen Beziehung. Grundsätzlich gibt es drei Arten von Unterhalt für Ex-Partner:

  • nachehelichen Unterhalt
  • Trennungsunterhalt
  • Betreuungsunterhalt

Welche Arten von Unterhalt gibt es?

Trennungsunterhalt wird nach der Trennung bis zur Scheidung gezahlt. Nachehelichen Unterhalt kann ein bedürftiger Ex-Ehepartner nach der Scheidung bekommen. Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt kommen nur bei verheirateten Paaren infrage.

Betreuungsunterhalt nach § 1570 BGB bekommt ein Elternteil, der ein Kind unter drei betreut. In der Regel muss also hier ein getrennt lebender Vater seiner Ex-Partnerin Unterhalt zahlen, die ein gemeinsames Kind unter drei Jahren erzieht. Diesen Anspruch auf Betreuungsunterhalt gibt es auch, wenn die Eltern nicht verheiratet waren.

Achtung: Ausgesorgt dank Unterhalt?

Bis 2008 hatten bedürftige Ehepartner nach einer Scheidung eine “Lebensstandardgarantie” und bekamen oft nachehelichen Unterhalt von dem sie bis zur Rente gut leben konnten. Das ist nicht mehr so.

Wie viel Unterhalt sollte mein Kind bekommen?

Wie viel Unterhalt jemand zahlen muss, hängt davon ab, wie viel er oder sie zahlen kann. Bei Nettoeinkommen bis 1.900 EUR müssen getrennt lebende Eltern ihren minderjährigen Kindern nach § 1612a BGB einen Mindestunterhalt zahlen.

Davon darf der unterhaltspflichtige Elternteil aber das halbe Kindergeld abziehen. Der Hintergrund: Das Kindergeld steht eigentlich beiden Eltern zu. Das Geld bekommt aber meistens der Elternteil, bei dem das Kind lebt.

Weniger als den Selbstbehalt darf nach den Unterhaltszahlungen niemand haben. Der Mindestunterhalt liegt 2023 bei:

KindesalterMindestunterhalt 2023*
Unter sechs Jahren437 EUR
Sechs bis zwölf Jahre502 EUR
Dreizehn bis siebzehn Jahre588 EUR

* davon muss in der Regel noch das halbe Kindergeld abgezogen werden

Wie hoch ist der Selbstbehalt?

Die Antwort auf die Frage nach dem Selbstbehalt für Unterhaltspflichtige ist eindeutig: Es kommt darauf an. Wer viel Geld hat, muss viel Unterhalt zahlen. Wer wenig Geld hat, muss unter Umständen nicht zahlen. Denn auch wenn jemand eine Unterhaltsverpflichtung hat, muss sein oder ihr Existenzminimum gesichert sein. Deswegen gibt es einen Selbstbehalt.

Der Selbstbehalt ist allerdings unterschiedlich hoch. Die konkrete Höhe ist in den §§ 27a SGB XII und 20 SGB II geregelt. Sie hängt von einigen Bedingungen ab:

  • Wer seinem Ex-Partner oder seinen Eltern Unterhalt schuldet, darf mehr Geld für sich selbst behalten als jemand, der seinen Kindern Unterhalt schuldet.
  • Sind die Kinder noch minderjährig, darf der Elternteil weniger Geld für sich selbst behalten als wenn die Kinder volljährig sind.
  • Wer arbeitet, darf mehr Geld behalten als jemand, der nicht arbeiten geht.

Der Selbstbehalt für Unterhaltsschuldner liegt seit dem 01.01.2023 bei folgenden Beträgen:

Ich zahleIch arbeiteIch darf behalten
Minderjährige und privilegierte volljährige Kinder bis 21ja1.370 EUR
Minderjährige und privilegierte volljährige Kinder bis 21nein1.120 EUR
Kindesunterhalt andere volljährige Kinderunerheblich1.650 EUR
Unterhalt an nicht berufstätige:n Ex-Ehepartner:inunerheblich1.510 EUR
Unterhalt an berufstätige:n Ex-Ehepartner:inunerheblich1.385 EUR
Unterhalt an Elternunerheblich2.000 EUR

Was ist die Düsseldorfer Tabelle?

Die Düsseldorfer Tabelle gibt es seit fast 60 Jahren. Sie ist eine Richtlinie, mit der Gerichte die Höhe von Kindesunterhalt berechnen. In der Düsseldorfer Tabelle ist geregelt, wie viel unterhaltspflichtige Eltern ihren Kindern zahlen müssen.

Die Tabelle ist besonders interessant, wenn der Unterhaltspflichtige mehr als 1.900 EUR netto verdient. Für Einkommen unter 1.900 EUR netto gilt der Mindestunterhalt – soweit der oder die Unterhaltspflichtige den Mindestunterhalt zahlen kann.

Müssen Bürgergeld-Empfänger nach der Scheidung Unterhalt zahlen?

Wenn ein getrennt lebender Elternteil leistungsfähig ist, muss er oder sie Unterhalt zahlen. Wer Bürgergeld bekommt, gilt aber in der Regel als nicht leistungsfähig. Jemand, der Bürgergeld bekommt, muss also davon im Normalfall keinen Unterhalt zahlen. Anders sieht die Sache aus, wenn er oder sie leistungsfähig sein könnte.

Wer Kindern Unterhalt schuldet, hat eine sogenannte gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Das bedeutet, er oder sie ist noch mehr in der Pflicht, für ein ausreichendes Einkommen zu sorgen als ein Bürgergeld-Empfänger das ohnehin schon ist. In so einer Situation muss der oder die Unterhaltspflichtige sich ernsthaft um einen angemessenen Job bemühen.

Es kommt vor, dass Eltern nach einer Trennung ihre Arbeit aufgeben oder versuchen, ihr Einkommen möglichst gering zu halten. Der Gedankengang: Warum arbeiten gehen, wenn einem selbst von dem Einkommen kaum etwas bleibt? So ein Verhalten ist nicht erlaubt. Wer unterhaltspflichtig ist, muss versuchen, seiner Unterhaltspflicht auch nachzukommen.

Achtung: Eltern müssen Unterhalt zahlen

Das Strafgesetzbuch sieht eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vor, wenn jemand sich seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht entzieht, so dass der Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten gefährdet ist.

Wer sich gar nicht um einen Job mit genug Einkommen bemüht, aber eigentlich leistungsfähig sein könnte, dem kann es passieren, dass ihm ein fiktives Einkommen angerechnet wird. Dann wird die Höhe des Unterhalts mit dem Gehalt berechnet, das theoretisch möglich wäre. So viel Unterhalt muss der Unterhaltsschuldner dann zahlen, auch wenn er oder sie selbst dann weniger als den Selbstbehalt hat

Der Vater zahlt keinen Unterhalt – Kann ich jetzt Bürgergeld für mein Kind beantragen?

Wenn der andere Elternteil keinen Unterhalt fürs gemeinsame Kind zahlt, können Sie nicht einfach stattdessen Bürgergeld beantragen. Sie können aber beim Jugendamt eine andere Sozialleistung bekommen: Unterhaltsvorschuss.

Bürgergeld können Sie bekommen, wenn Ihr Einkommen zusammen mit dem Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss nicht ausreicht, um Ihren Lebensunterhalt und den Lebensunterhalt Ihres Kindes zu bezahlen. Es kommt darauf an, ob Sie Ihren Bedarf ohne Bürgergeld decken können. Sie können nicht nur für Ihr Kind Bürgergeld beantragen.

Wird der Kindesunterhalt auf Bürgergeld angerechnet?

Beim Bürgergeld gilt Kindesunterhalt als Einkommen Ihres Kindes. Das Jobcenter rechnet Unterhalt voll auf die Leistungen Ihres Kindes an. Das gilt auch für Unterhaltsvorschuss. Wenn Sie so nicht genug Geld haben, um über die Runden zu kommen, können Sie Bürgergeld bekommen.

Sie und Ihre Kinder bilden eine Bedarfsgemeinschaft. Ihr Einkommen müssen Sie deswegen mit Ihren Kindern teilen. Beim Unterhalt Ihrer Kinder liegt die Sache aber ein bisschen anders. Kindesunterhalt gilt als Einkommen Ihres Kindes und ist nur dazu gedacht, den Bedarf des Kindes zu decken.

Wenn Ihr Kind so viel Einkommen hat, dass es seinen eigenen Bedarf inklusive Mietanteil decken kann, fällt Ihr Kind aus Ihrer Bedarfsgemeinschaft heraus und bekommt keine Leistungen mehr vom Jobcenter. Unter Umständen kann das einen finanziellen Vorteil für Sie bedeuten.

Quellen:

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Geschrieben von: Johanna Höfer

Nach einem Master in Transkulturelle Studien an der Universität Bremen arbeitete sie als Sozialarbeiterin zuerst bei der AWO und dann für die Stadt Bremen. Nun informiert sie als Redakteurin bei hartz4widerspruch.de über praktische Tipps für den Umgang mit Hartz IV.

53 Antworten auf „Unterhalt“

  1. Guten Tag

    Ich hätte eine Frage
    Ich habe mit meiner Ex Freundin eine gemeinsame Tochter.
    Sie bezieht Bürgergeld.
    Ich habe mit meiner Ex Freundin unter uns einen schreiben aufgesetzt dass ich 300 Euro unterhalt leisten werde.
    Ist es vor Gericht rechtens.

    1. Hallo Timo,
      dazu können wir Ihnen keine Auskunft geben. Wir unterstützen ausschließlich bei Fragen rund um das Sozialrecht, nicht aber bei Angelegenheit aus dem Familienrecht.
      Viele Grüße

  2. Hallo ich bekomme Bürgergeld, und arbeite nebenbei in der Pizzeria. Da bekomme ich ungefähr im Monat knappe 100€ dazu.

    Meine Frage ist , muss ich diese 100€ an Unterhalt bezahlen oder darf ich diese behalten?

    Mit freundlichen Grüßen

    Abi✌

    1. Hallo Abdel,
      dazu können wir Ihnen keine Auskunft geben. Wir unterstützen ausschließlich bei Fragen rund um das Sozialrecht, nicht aber bei Angelegenheit aus dem Familienrecht.
      Viele Grüße

  3. Hallo,
    Mein Frau lebt mit meiner Tochter 16j seit letztem Jahr in einer anderen Wohnung. Unterhalt erhällt Sie von der Unterhaltsvorschusskasse.
    Unser Sohn 18J lebt bei mir.
    Warum sollte ich Unterhalt zahlen?
    Jeder ein Kind, dass ist doch gerecht aufgeteilt.

    Ständig kommen Brife und eine Rückzahlung soll ich auch leisen.

    Meine Monatlichen Ausgabe betragen 2400Euro da ein alter Kredit noch abgezahlt werden muss.
    Mit Kindergelt erhalte ich 2850 Euro.

    Die Unterhaltskasse sieht das allerdings nicht ein und meinte ich muss Unterhalt in voller höhe leisen.

    Ich weiß nicht weiter….

    1. Hallo Oliver.R,
      leider können wir Ihnen bei Angelegenheiten mit der Unterhaltsvorschussstelle nicht weiterhelfen. Unser Service bezieht sich ausschließlich auf Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld).
      Viele Grüße

  4. Mein Sohn,22 jahre alt.Im Moment Arbeitslos,wegen Depressionen, Physio,muss er für seine Tochter Unterhalt von seinem Bürgergeld zahlen?

  5. Hallo…
    Ist es richtig das der Unterhalt den ich für meinen Sohn bekomme im Berechnungsbogen bei mir und meinem Sohn angerechnet wird? Ist das nicht doppelt berechnet? Vielen Dank für die Antwort.

    Lg C

    1. Hallo C,
      haben Sie einen aktuellen Beschied vorliegen (nicht älter als einen Monat), lassen Sie den einmal durch unsere Partneranwälte prüfen. Werden Fehler festgestellt, folgt ein Widerspruch. Ohne einen Blick auf den betreffenden Bescheid, sind Aussagen leider nur schwer zu treffen.
      Viele Grüße

    2. Guten Tag,
      Bin ich dazu verpflichtet Unterhalt in irgendeiner Form zu zahlen, wenn ich aus gesundheitlichen Gründen (Krebs), meine Tätigkeit auf bestimmte Zeit aufgeben musste?
      Zur Zeit übernimmt das Jugendamt die Zahlungen, verlangt von mir aber jetzt schon eine Rückzahlung, obwohl ich noch Bürgergeld bekomme. Ist das rechtlich okay?
      Ich bedanke mich für eine Antwort.
      Gruß Christian

    3. Hallo Christian,
      bezüglich Forderungen, die vom Jugendamt ausgehen, können wir Ihnen leider nicht weiterhelfen. Bitte informieren Sie sich anderweitig.
      Viele Grüße

  6. Guten Abend,

    mein Expartner und ich sind seit 6 Monaten getrennt und haben einen 1 1/2 jährigen gemeinsamen Sohn. Er kommt seiner Unterhaltspflicht ihm gegenüber nach. Nun bekam er Post, dass er mir 171€ Unterhalt bezahlen muss, obwohl er gerade mal 1700€ verdient. Ist das rechtens? Wir waren nie verheiratet oder in einer eingetragen Lebenspartnerschaft.

    Liebe Grüße Christina

    1. Hallo Christina,
      diese Angelegenheit müssten Sie bitte mit dem Jugendamt klären.
      Viele Grüße

  7. Hallo,
    ich bin momentan auf Wohnungssuche da ich mich von meinem Ehemann trenne. Wir haben 3 Kinder, die 0,2, und 6 Jahre alt sind.
    Bekomme ich ALG 2 und den vollen Unterhalt dazu bezahlt? Laut Düsseldorfer Tabelle wären es 1070€ Unterhalt (Nettoeinkommen meines Mannes 3200€) .

    1. Hallo Lydia,
      der Unterhalt wird auf die Hartz 4-Leistungen Ihres Kindes bzw. Ihrer Kinder angerechnet. Dementsprechend mindert sich der Anspruch Ihrer Kinder, sofern Unterhaltszahlungen fließen.
      Viele Grüße

  8. Hallo

    So wie ich das jetzt gelesen habe kann ich auf Unterhaltszahlungen verzichten.
    Auch wenn das Jobcenter mir so ein Antrag geschickt hat muss ich nicht darauf eingehen.

  9. Hallo,
    ich habe mich von meinem Ehemann getrennt. Wir haben 3 gemeinsame Kinder im Alter von 11, 6 und 3 Jahren. Die Kinder bleiben bei meinem Ehemann. Er verdienst ca. 3.100,- EUR netto. Ich habe keinerlei Einkünfte. Habe ich nun Anspruch auf Trennungsunterhalt?

    Gruß
    Eva

    1. Hallo Eva,
      hierzu müssen Sie sich leider an anderer Stelle rechtlichen Rat, bspw. bei einem Scheidungsanwalt bzw. einer Scheidungsanwältin, einholen. Die Frage können wir Ihnen nicht beantworten.
      Viele Grüße

  10. Hallo mein Kind ist gerade 18 und lebt seit zwei Monaten in ihrer eigenen kleinen Wohnung. Sie hat gerade eine Ausbildung begonnen und bezieht Gehalt und Kindergeld was aber nicht zum überleben reicht. Ihr Vater möchte keinen Unterhalt mehr zahlen obwohl er verpflichtet ist, es besteht ein Gerichtsurteil von vor über 10 Jahren und vor knapp 5 Jahren musste ich ihn über einen Anwalt auffordern die Unterhaltszahlungen zu erhöhen weil er es selbst nicht wollte. Ich musste nun zwei mal reichlich vorgehen, zur Zeit habe ich nicht die finanziellen Mittel da ich selbst von Hartz4 lebe. Kann das Jobcenter meiner Tochter Unterstützung geben da wir im Moment sehr ratlos sind und einen erneuten Rechtsstreit nicht finanzieren können, zumal er schon zweimal rechtlich belehrt wurde zudem musste ich auch schon einmal den Gerichtsvollzieher beauftragen da er auch dem Gerichtsurteil nicht nachgekommen ist. Ich weiß nicht mehr wie wir ihre Miete stemmen können da ihr Vater eigentlich zusagte sich an der Mietzahlung zu beteiligen was er jetzt verweigert.

    1. Hallo Nina,
      sofern Ihre Tochter ohne Zusicherung von Leistungen durch das Jobcenter ausgezogen ist, hat sie keinen Anspruch auf Unterstützung. Im Zweifelsfall muss sie wieder bei Ihnen einziehen, sofern Sie nicht selbst für sich aufkommen kann.
      Viele Grüße

  11. Ich habe eine Tochter die 13 Jahre alt ist und lebt bei ihrer Mutter seit 12 Jahren sind wir getrennt wir waren nie verheiratet seit 12 Jahren zahle ich regelmäßig meiner Tochter Unterhalt ich bin selbst berufstätig beziehe nichts vom Amt Jobcenter allerdings schickt mir das Jobcenter ständig Zahlungen fürs Kind wie Unterkunft und heitzkosten Unterhalt usw wie kann das zu Stande kommen wenn ich regelmäßig Unterhalt zahle und selber nur 1400€ verdiene soll ich von Luft leben ständig bekomme ich von Jobcenter Pfändungen zur unrecht das Jugendamt hat mir festgelegt wie viel ich jeden Monat an meinen Kind zahlen muss und das tue ich ich bin selber schon am verzweifeln wie das ständig sein kann das das Jobcenter von mir ständig Geld haben will ..?

    1. Hallo,
      das Jobcenter kann Sie zu keinen Zahlungen auffordern, wenn Sie Ihrer Unterhaltspflicht nachkommen und selbst keine Leistungen beziehen.
      Viele Grüße

    2. Hallo,
      sprechen Sie mit Jobcenter und Jugendamt, um die Angelegenheit zu klären. Erbringen Sie beim Jobcenter ggf. einen Nachweis zu den geleisteten Unterhaltszahlungen.
      Viele Grüße

  12. Hallo,
    Ich habe seit 3 Monaten eine Tochter und bin in elternzeit wo ich knapp 670€ bekomme. Nun geht mein Arbeitsstelle insolvent und ich werde nach der elternzeit arbeitslos sein. Ich habe davor 9Monate gearbeitet, bekomme also kein Alg 1, was wird auf mich zukommen wenn ich keinen neuen Job finde? Vater arbeitet zwar aber durch Unterhaltzahlung an ein anderes Kind hat er nur 1100€. Was steht mir oder uns als bedarfsgemeinschaft mit einem Kind zu ?

    Liebe Grüße und vielen Dank für die Hilfe

    1. Hallo Jacqueline,
      eine genaue Zahl können wir Ihnen leider nicht nennen. Sie selbst sollten aber Anspruch auf Hartz 4-Leistungen haben, sofern Sie keine neue Stelle finden. Ihr Mann hat ggf. Anspruch auf aufstockende Leistungen. Möglicherweise lässt sich Hartz 4 aber auch umgehen, indem Sie Wohngeld und Kinderzuschlag beantragen. Lassen Sie sich an entsprechender Stelle (Wohngeldstelle, Jobcenter) diesbezüglich beraten. In diesen Beiträgen finden Sie weiterführende Informationen:
      Kinderzuschlag: Eine Alternative zu Hartz 4?
      Hartz 4 Leistungen und Wohngeld: Gleichzeitig möglich?
      Viele Grüße

  13. Guten Tag,

    Ich habe mich von meinem Lebensgefährten getrennt. Wir haben eine gemeinsame Tochter ( 1 Jahr alt).
    Er zahlt Unterhalt für sie. Ich bekomme 403€ Elterngeld und Kindergeld. Nun habe ich harz4 beantragt.
    Ich bekomme nun die Miete und 54€ auf mein Konto. Der Antrag für meine Tochter wurde abgelehnt, das sie ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten kann.
    Alles gut u schön. Nun hat aber wohl mein Ex Partner Post bekommen, das er seine Einkünfte offen legen soll. Aber wieso?? Er zahlt unserer Tochter doch Unterhalt und diese bekommt ja gar keine Leistungen vom Amt?
    Muss er diese Auskünfte nun erteilen? Ist das rechtens?

    1. Hallo Jo,
      sofern Sie selbst ihm gegenüber keinen Anspruch auf Unterhalt haben und er seinen Unterhaltspflichten Ihrer Tochter gegenüber nachkommt, ist für uns kein Grund für die Offenlegung erkennbar. Relevant wäre es nur, wenn er keine Unterhaltszahlungen leisten würde.
      Viele Grüße

  14. Es geht hier um eine wichtige Sache und zwar bekam ich bis Mai vom jobcenter den Unterhalt vorgestreckt dann trat ich ne andere Arbeit wo ich ja angeblich genug verdiene hab zwar weniger als ein harz 4 Empfänger aber egal zurück zum thema auf jedenfall hörten sie auf mir ab Juni mein unterhaltsvorschuss zu geben dann sagten sie das Jugendamt bräuchte eine neue aktuelle Geburtsurkunde wo der Vater drin steht was er vorher nicht hatte weil icjcdas nicht wollte. So diese Urkunde dauerte fast ein Monat dann hab ich es abgegeben und der Vaterbekam dann 2 Wochen um sich zu melden was er nicht tat. Sodass das Jugendamt alles bearbeiten konnte und dem jobcenter warum auch immer alles überwiesen hat auch Juni Juli und August wo ich nix mehr von denen bekam mein Bearbeiter ist jetzt in Urlaub und keiner kümmert sich drum und es sind 943 Euro die ich jetzt nachgeahmt bekommen müsste. Und ich meine für mich wo e sehr wenig Geld verdient ist das ne ordentliche Summe das ist fast mein Montas Gehalt und das mir jeden Monat 314 € fehlen nun ja muss ich ja nicht erklären das es so schwer ist über Runden zu kommen da mein Lohn in Miete und sprit geht kann mir kaum was zu essen leisten qeis irgendeiner wie ich dagegen vorgehen kann Anwalt dauert zu lang

  15. Hallo,
    meine Freundin und ich leben seit Oktober 2021 zusammen. Sie hat nun kürzlich unser gemeinsames Kind entbunden. Da sie Ihre Umschulung (Bildungsgutschein) aufgrund der Gefährdungsbeurteilung nicht weiter machen durfte, war sie auf Hartz 4 angewiesen. Dieses wurde nun bis zur Geburt bezahlt, sowie die Hälfte der Miete für unsere gemeinsame Wohnung. Ab jetzt bilden wir automatisch durch die Geburt, laut Jobcenter eine Bedarfsgemeinschaft, somit hat sie aufgrund meines Gehaltes kein Anspruch mehr auf Hartz 4. Zu dem soll ich jetzt für die 6 Wochen vor der Geburt (Mutterschutz) Unterhaltsrückzahlungen an das Jobcenter tätigen. Ist dies alles rechtens?

    1. Hallo Thomas,
      lassen Sie die entsprechenden Jobcenter-Bescheide durch unsere Partneranwälte prüfen. Ergibt sich daraus, dass das Jobcenter zu Unrecht Forderungen stellt, wird Widerspruch eingelegt. Pauschal können wir Ihnen jedoch leider keine verlässliche Antwort liefern.
      Viele Grüße

  16. Hallo lebe mit meiner Freundin nicht zusammen da ihre Wohnung zu klein ist und meine auch zahle für mein erstes Kind und vordert das Jobcenter unterhalt für unser Kind obwohl so wieso alles teilen einkaufen und so weiter wie geht Mann da am besten vor

    1. Hallo Jan,
      sofern Sie nicht zusammen wohnen, müssen Sie Unterhalt zahlen. Voraussetzung ist dabei, dass Sie leistungsfähig sind.
      Viele Grüße

  17. Hallo, ich bekomme Alg 2 404 Euro nach Berechnung und der Vater meiner Tochter zahlt 265 Euro Unterhalt ,desweiteren bekomme ich ab diesem Monat das Kindergeld 219 Euro für meine Tochter . Meine Frage wäre in wie weit rechnet mir das Jobcenter den Unterhalt sowie Kindergeld an ? Und was habe ich noch über ?

    Ich bedanke mich für eine Antwort.
    Liebe Grüße

    1. Hallo Sarah,
      Kindergeld wie auch Unterhalt zählen zu den Einkünften Ihres Kindes und werden dementsprechend in voller Höhe angerechnet. Was das für Ihren Anspruch bedeutet, lässt sich pauschal leider nicht sagen. Um aber mögliche ungerechtfertigte Einbußen zu vermeiden, raten wir grundsätzlich dazu, alle Jobcenter-Bescheide einmal durch unsere Partneranwälte prüfen zu lassen. Finden sich Fehler in einer Berechnung, wird Widerspruch eingelegt.
      Viele Grüße

    2. Hallo, ich habe drei Jahre lang von Jobcenter Unterhalt bekommen wobei ich in der Zeit in einer Umschulung war. Meine Ex Freundin hat vom Jugendtamt in dieser Zeit Unterhaltsvorschuss bezogen da ich Zahlungsunfähig war. Nach meiner Umschulung habe ich direkt angefangen zu Arbeiten und habe die Unterhaltszahlung geleistet. Jetzt will das Jugendamt das gesammte bezahlte Vorschuss von mir zurück fordern. Geld was ich nie hatte und auch jetzt nicht habe. Was kann ich tun? Muss ich überhaupt das Geld zurückzahlen obwohl ich zahlungsunfähig war?

      Danke schonmal für eure Hilfe!

    3. Hallo Kamran,
      leider können wir Ihnen in Angelegenheiten mit dem Jugendamt nicht weiterhelfen. Unser Service bezieht sich ausschließlich auf SGB II-Leistungen bzw. damit zusammenhängende Leistungsbescheide.
      Viele Grüße

  18. Hallo!
    Mein Ex verdient ca.2500€ netto und hat einen Darlehen 100€ mon. …
    Muss er für zwei Kinder mir Unterhalt nach der Tabelle zahlen? Und wenn ja, wäre es für mich nicht besser Wohngeld zu beantragen sowie Kindergeldzuschlag anstatt Harz 4?

    1. Hallo Lilli,
      bei einem Verdienst von 2.500 EUR monatlich, kann Ihr Ex unterhaltspflichtig sein. Dabei müssen allerdings unterschiedliche Umstände genau betrachtet werden. Steht Ihnen aber Unterhalt zu und genügt dieser, damit Sie Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Kinder finanziell bewältigen können, kann es durchaus sinnvoller sein Kinderzuschlag zu beziehen, anstelle von Hartz 4.
      Viele Grüße

  19. Hallo

    Meine Frage ist. Der Vater meines Kindes hat ein statischen unterhaltstitel mit einem festen Betrag. Kann das Jobcenter jetzt einfach eine Nachzahlung fordern weil der zu wenig gezahlt (330 Euro) hat aber mehr gezahlt hat als der Titel (109 Euro) besagt.

    1. Hallo Denny,
      lassen Sie den Bescheid, der zur Nachzahlung auffordert, durch unsere Partneranwälte prüfen. Das sollte Klarheit bringen. Hat das Jobcenter an dieser Stelle einen Fehler gemacht, wird Widerspruch eingelegt.
      Viele Grüße

  20. Hallo
    Eine Frage zum Unterhalt.
    Mein Mann zahlt jeden Monat Unterhalt an sein Sohn, das jobcenter besteht auf ein Titel. Aber es gibt kein.
    Meine Frage dazu muss mein Mann jetzt diesen Titel machen um das ich mein Geld vom jobcenter bekomme?
    Ohne Titel keine Hilfe vom jobcenter

    1. Hallo Silvana,
      ein Unterhaltsanspruch muss tituliert sein. Allerdings reicht ein Titel vom Jugendamt aus.
      Viele Grüße

  21. Hallo,
    eine Bekannte von mir (minderjährig) ist mit Zustimmung der Eltern ausgezogen. Sie möchte jetzt Hartz 4 beim Jobcenter beantragen. Eine Zerrüttungsbescheinigung liegt vor. Die Eltern überweisen ihr bislang das Kindergeld. Werden die Eltern vom Jobcenter zur weiteren Leistung von Unterhalt herangezogen? Beide Eltern sind nicht im staatlichen Bezug…

    1. Hallo Jonas,
      das lässt sich leider nicht pauschal beantworten, da es unter anderem abhängig vom Einkommen der Eltern ist. Erhält Ihre Freundin keine Leistungen von den Eltern, kann ihr das Jobcenter auch nichts anrechnen. Erhält sie dagegen Leistungen von den Eltern, werden diese als Einkommen berücksichtigt und entsprechend von ihrem Regelsatz abgezogen.
      Viele Grüße

  22. Erstmal Dankeschön, der Artikel ist echt übersichtlich, trotz so vielen wenns und abers bei der Sache.

    Ich glaube bei der Tabelle zum Selbstbehalt wurden volljährige und minderjährige Kinder vertauscht.
    Im Text heißt es noch: “Sind die Kinder noch minderjährig, darf der Elternteil weniger Geld für sich selbst behalten als wenn die Kinder volljährig sind.” Die Tabelle sagt dann das Gegenteil.

    schönen Gruß

    1. Hallo Turple,
      vielen Dank für das nette Feedback. Und richtig, da hatte sich der Fehlerteufel eingeschlichen! Vielen Dank für den Hinweis, wir haben die Tabelle angepasst.
      Viele Grüße

    2. Hallo, der Kindesvater zahlt ca. 250 seit Jahren ans Jugendamt welches den Betrag ans Jobcenter weiterschickt. Kind ist 12. Bin alleinerziehend. Im Bescheid taucht dieser Betrag aber nie auf …was kann das bedeuten ? Verdient das Jobcenter seit Jahren an uns ???

    3. Hallo,
      das lässt sich mithilfe einer Prüfung beantworten. Sofern Sie einen aktuellen Bescheid vorliegen haben, reichen Sie den gerne zur Prüfung durch unsere Partneranwälte ein. Hat das Jobcenter tatsächlich einen Fehler gemacht, wird Widerspruch gegen Ihren Bescheid eingelegt. Für Sie entstehen dadurch keinerlei Kosten.
      Viele Grüße

  23. Hallo, ich beziehe ALG2. Laut Jugendamt bin ich leistungsfähig. Wenn ich mich um einen Job ausreichend bemühe, aber keinen Erfolg habe – bleibt der Unterhaltsanspruch bestehen auch wenn es nicht mit dem Job klappt?

    1. Hallo Sissy,
      wenn Sie sich um einen Job bemühen, aber keinen finden, hat das in der Regel keine nachteiligen Auswirkungen auf Ihren Anspruch.
      Viele Grüße

  24. mein Sohn ist jetzt volljährig und bekommt keinen Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt. Der nichteheliche Vater ist krankheitsbedingt arbeitslos und kann keinen Unterhalt zahlen. Wo kann mein Sohn Unterstützung bekommen?

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