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Jobcenter sollen Sanktionsregelungen verschärfen

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat Anfang Juli neue Weisungen an die Jobcenter ausgegeben. In Zukunft sollen Jobcenter die Zumutbarkeitsregelungen des §10 SGB II strenger handhaben. Folglich müssen sich Hartz IV-Empfänger*innen auf mehr Sanktionen einstellen. Besonders hart dürfte es dabei Alleinerziehende treffen.

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Strengere Zumutbarkeitskontrollen

Die neuen Weisungen betreffen größtenteils § 10 SGB II. Darin ist geregelt, wann eine Beschäftigung für Leistungsempfänger*innen zumutbar bzw. nicht zumutbar ist. Die Änderungen, die laut der Weisung vorgenommen werden sollen sind zwar klein, dürften aber dennoch eine große Auswirkung auf das Sanktionsverhalten der Jobcenter haben.

Generell sollen Jobcenter künftig strenger sein, wenn Leistungsempfänger*innen Arbeitsangebote ablehnen, weil sie unzumutbar sind. Die höheren Anforderungen an die Unzumutbarkeit belasten viele Hartz IV-Empfänger*innen. Denn wer zumutbare Arbeit nicht annimmt, muss mit einer Kürzung seiner Leistungen um bis zu 30% rechnen.

Hinweis: Zusätzliche Weisungen für § 16 SGB II

Neben den Weisungen, die den § 10 SGB II betreffen, hat die BA auch neue Weisungen bezüglich des § 16 SGB II herausgebracht. Sie betreffen größtenteils das Verfahren für Leistungen bei Berufseinstieg.

Alleinerziehende besonders betroffen

Am deutlichsten spürbar sind die Veränderungen für Alleinerziehende. In Zukunft gilt ein Arbeitsplatz nämlich auch dann als zumutbar, wenn die Betreuung eines Kindes über drei Jahren in irgendeiner Form durch Dritte sichergestellt werden kann. Dabei ist es egal, ob Betreuungsangebote genutzt werden oder nicht. Die Beweislast für Gründe oder Umstände, die die Betreuung eines Kindes durch Dritte unmöglich machen, liegt zudem beim Elternteil.

Dank der neuen Regelungen lastet auf Alleinerziehenden also ein noch viel größerer Druck. Sie müssen mitunter Betreuungsangebote wahrnehmen, die nicht immer im Interesse des Kindes liegen. Unzuverlässige Ex-Partner*innen oder Familienmitglieder müssen als Option in Betracht gezogen und letztendlich auch genutzt werden. Ansonsten droht eine Kürzung des ohnehin schon knappen Regelsatzes.

Sanktionen schlecht für Berufsqualität

Dass Sanktionen langfristig gesehen eher schlecht für Grundsicherungsempfänger*innen sind, scheint die BA bei der Herausgabe der Weisungen nicht in Betracht gezogen zu haben. So kommt eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zu dem Ergebnis, dass Sanktionen den (Wieder)Einstieg in den Arbeitsmarkt zwar beschleunigen, dies aber auf Kosten der Berufsqualität geschieht.

Sanktionen drängen Hartz IV-Empfänger*innen aus Angst vor ihnen in unterbezahlte und unstetige Beschäftigungsverhältnisse. Zudem sei die Wahrscheinlichkeit, dass sanktionierte Leistungsempfänger*innen einen Beruf ausführen, der unter ihrer Qualifikation liegt, deutlich höher, als bei Nicht-Sanktionierten. Gewonnen ist mit der schnellen Beschäftigung also nichts. Es bleibt nur zu hoffen, dass die BA vor ihren nächsten Weisungen die Untersuchungen ihres eigenen Instituts berücksichtigen.

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Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er unser Anwalts-Team und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.

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