Das Gefühl, dem Jobcenter hoffnungslos ausgeliefert zu sein, kennen Hartz IV-Empfänger:innen nur zu gut. Das Jobcenter Hochtaunus trieb es diese Woche aber auf die Spitze: Es nahm eine Stromsperre einfach so in Kauf, weil es die Anträge einer Leistungsempfängerin nicht bearbeitete. Was können Betroffene in einem solchen Fall tun?
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Jobcenter weigert sich Heizkosten zu übernehmen
Wir berichten ja immer wieder über Begegnungen mit dem Jobcenter, die einfach nur für Kopfschütteln sorgen. Den Aufreger der Woche verdanken wir dem Jobcenter Hochtaunus. Im September 2021 bezog eine ALG II-Empfängerin eine Wohnung im nahegelegenen Friedrichsdorf, die elektrisch beheizt wird.
So sammelte sich ziemlich schnell ein Betrag an, der den Regelsatz für monatliche Stromkosten weit übersteigt. Deshalb beantragte die Hartz IV-Empfängerin die Kostenübernahme beim zuständigen Jobcenter. Immerhin sind die Heizkosten als Kosten der Unterkunft (KdU) nach §22 Abs. 1 SGB II vom Sozialleistungsträger zu tragen, solange sie angemessen sind.
Doch die Behörde unternahm nichts, sodass sich die Rechnungen bei der mittellosen Mieterin stapelten. Schließlich drohte ihr Stromanbieter mit einer Sperre.
Hinweis: Keine Angemessenheitsprüfung für KdU
Momentan führen Jobcenter die Angemessenheitsprüfung für die KdU nur oberflächlich durch. Grund dafür ist die Corona-Pandemie. Die nicht ganz so strenge Prüfung soll den Zugang zur Grundsicherung in Krisenzeiten erleichtern.
„Hilfe” kommt in Form eines Darlehens
Erst als sich die Frau an eine gemeinnützige Organisation und die Presse wandte, lenkte das Jobcenter ein. Es übernahm zwar einen Großteil der fälligen Heizkosten, brummte der Hartz IV-Empfängerin allerdings im gleichen Atemzug ein Darlehen auf, um ihre „Schulden zurückzuzahlen”.
In Zukunft wolle man pro Monat 15 EUR der Heizkosten übernehmen. Dabei müssten eigentlich 60 EUR vom Jobcenter zur Verfügung gestellt werden. Nun hat die Grundsicherungsempfängerin ein Darlehen UND eine Wohnkostenlücke, die sie mit ihrem ohnehin schon viel zu knappen Regelsatz stemmen muss.
Vorschuss und einstweilige Anordnung einleiten
Was können Betroffene in einem solchen Fall tun? Wenn das Jobcenter trotz mehrmaliger Nachfrage partout nicht reagiert, können Sie entweder:
- nach §42 Abs.1 SGB I einen Vorschuss beim Jobcenter beantragen
oder - einen Antrag auf einstweilige Anordnung beim zuständigen Sozialgericht stellen.
Problematisch am Vorschussantrag ist, dass eben genau das Jobcenter den Antrag bearbeiten muss, das die Notlage durch sein gemütliches Arbeitstempo überhaupt erst verursacht hat. Zudem kann es die Höhe der Leistung „nach pflichtgemäßem Ermessen” frei bestimmen.
Wir empfehlen daher den Gang zum Gericht. Hier entscheidet eine unabhängige Partei über das Bestehen oder Nichtbestehen von Leistungsansprüchen. In der Regel entscheidet das Gericht über Eilanträge auch schneller als das Jobcenter.
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Kann jetzt Warmwasser erhöht werden? Auf Antrag? Weil das ja auf Strom läuft!
Hallo Magicman,
nein, der Mehrbedarf kann leider nicht erhöht werden. Der 200 Euro-Bonus soll die Extrakosten auffangen.
Viele Grüße