Jobcenter muss Wohnkosten nachzahlen

Ein Hartz 4-Empfänger findet Arbeit. Leider verliert er den Job schnell wieder und muss wieder Leistungen beantragen. Nun aber will das Jobcenter nicht mehr seine volle Miete übernehmen. Der Mann wandte sich an die Partneranwälte von hartz4widerspruch.de und bekommt nun seine Mietkosten seit September nachgezahlt.

Hartz 4 bringt oft Umzug mit sich

Vielen Menschen geht es so: Wenn sie Hartz 4 beantragen, steht bald danach ein Umzug an. Denn das Jobcenter zahlt nur angemessene Wohnkosten. Was angemessen ist, legt jede Gemeinde selbst fest. Ist eine Wohnung aber zu teuer, fordert das Jobcenter zur Senkung der Wohnkosten auf. Wer nicht untervermieten kann, hat dann oft nur die Option umzuziehen – oder einen Teil der Wohnkosten mit dem Regelbedarf zu bezahlen.

Nach der Aufforderung zur Kostensenkung haben Leistungsempfänger sechs Monate Zeit. In dieser Zeit zahlt das Jobcenter noch die volle Miete, danach nur noch die Kosten, die das Jobcenter für angemessen hält.

Mandant erhielt Kostensenkungsaufforderung

So ging es auch einem unserer Mandanten. Er wurde arbeitslos und das Jobcenter in Pfaffenhofen an der Ilm fand seine Wohnung zu teuer. Innerhalb von sechs Monaten sollte er seine Wohnkosten senken. Zum Glück fand der Mann rechtzeitig Arbeit und war nicht mehr auf das Jobcenter angewiesen – sogar einen unbefristeten Job.

Leider verlor er die Stelle schon in der Probezeit wieder und er musste wieder Hartz 4 beantragen. Das war auch kein Problem. Das Jobcenter zahlte ihm weiter Leistungen. Nur die volle Miete wollte es nicht mehr übernehmen. Nur noch die angemessenen Kosten wurden ausgezahlt. Schließlich sei er rechtzeitig aufgefordert worden, die Wohnkosten zu senken. Nur noch 514 EUR Grundmiete bewilligte das Jobcenter. Heizkosten waren im ursprünglichen Bescheid gar nicht vorgesehen.

Partneranwälte erreichten Nachzahlung von mehreren Hundert EUR

Mit diesem Bescheid wandte sich der Mann an hartz4widerspruch.de. Unsere Partneranwälte prüften seinen Fall und legten für ihn Widerspruch ein. Mit Erfolg: Der Bescheid wurde korrigiert. Der Mann durfte nämlich davon ausgehen, dass er in Zukunft nicht mehr auf Hilfe vom Jobcenter angewiesen ist – schließlich hatte er ja einen unbefristeten Job angetreten.

Deswegen lief seine Frist zur Kostensenkung nicht weiter solange er Arbeit hatte. Sondern die Frist begann von neuem, als er wieder Hartz 4 beantragen musste. Er musste also noch einmal sechs Monate Frist zur Senkung seiner Wohnkosten bekommen. Nun bekommt er 600 EUR für seine Grundmiete und 75 EUR Heizkosten werden berücksichtigt – rückwirkend für die Zeit seit September 2019. Seine Nachzahlung betrug mehrere Hundert Euro.

Wie hat Ihnen dieser Beitrag gefallen?

0 / 5 Gesamt: 5

Your page rank:

Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er unser Anwalts-Team und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert