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Jobcenter muss Kosten für Computer übernehmen

Aufgrund der Corona-Pandemie haben derzeit viele Schüler und Schülerinnen Homeschooling. Doch Unterricht und lernen zu Hause ist ohne einen Computer nur schwer möglich. Das Landessozialgericht Thüringen hat nun entschieden, dass das Jobcenter die Kosten für einen Computer übernehmen muss.

Worum ging es in dem Urteil?

Die Mutter eines 8-jährigen Mädchens hatte beim Jobcenter Thüringen einen Antrag auf Übernahme der Kosten für einen Computer gestellt. Als Begründung gab diese an, dass ihre Tochter aufgrund der coronabedingten Schließung der Schulen und mangels internetfähigen Geräts nicht auf die Schul-Cloud zugreifen könne.

Diesen Antrag lehnte das Jobcenter ab, genauso wie das Sozialgericht Nordhausen. Das Landessozialgericht sah dies anders und verpflichtete das Jobcenter per einstweiliger Anordnung (Beschl. v. 08.01.2021, Az. L 9 AS 862/20 B ER) zur Übernahme der Kosten für einen Computer.

Wie wurde das Urteil begründet?

Kinder aus Familien im Hartz 4-Bezug sollen nicht benachteiligt werden, so sagt es der Grundsatz der Chancengleichheit. Das Gericht sah die Anschaffung des Computers aufgrund der Schulschließung seit Dezember als erforderlich an. Die Familie der Schülerin verfügte lediglich über ein internetfähiges Smartphone. Dies würde jedoch nicht ausreichen, um eine Chancengleichheit zu garantieren.

Ferner sei der Bedarf für die Anschaffung eines Computers im Regelbedarf nicht berücksichtigt. Vielmehr handelt es sich laut Landessozialgericht um einen anzuerkennenden unabweisbaren laufenden Mehrbedarf. Zudem stellte das Gericht fest, dass der Regelbedarf unter den gegenwärtigen Umständen der Pandemie nicht mehr in realitätsgerechter Weise zutreffend erfasst sei.

In welchem Umfang werden die Kosten übernommen?

Das Urteil führt jedoch nicht dazu, dass man sich seinen Wunschcomputer aussuchen kann. Nach dem Sozialgesetzbuch bestehe kein Anspruch auf die bestmögliche Versorgung, sondern nur auf Befriedigung einfacher und grundlegender Bedürfnisse, so das Gericht. Im vorliegenden Fall wurden daher nicht die Kosten für das selbst ausgesuchte Gerät in Höhe von 720,00 EUR übernommen. Vielmehr müsse man sich mit einem kostengünstigeren und ggf. gebrauchtem Gerät zufriedengeben.

Quelle

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Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er unser Anwalts-Team und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.

Eine Antwort auf „Jobcenter muss Kosten für Computer übernehmen“

  1. Brauche bitte Untetstutzung. Das Job – Center hat uns angezeigt , weil wir angeblich unseren Umzug – nicht wie angegeben- mit einer anderen Umzugsfirma gemacht haben, weil der Joh-Cennter sich nicht in der Lage sah den Umzug zu bezahlen ( trotz Raeumungsurtril) und behauptete die NEUE Wohnung sei immer noch zu teuer( 4 Personen , 3 Zimmer mit Rollstuhl Bonus ( nur 75 m2) – Sozialgericht KN bestätigte den Rechtsakt und forderte zur Zahlung auf. Die SavhbesrbeiterIn zeigte uns an wegen Betrug. Brauche nun einen fähigen Rechtsanwalt gegen Job- Center. Bitte helfen Sie uns.

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