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Jobcenter muss Haftpflichtversicherung zahlen

Als Hartz IV-Empfänger*in eine Wohnung zu finden, ist schwer genug. Viele Vermieter bestehen dann auch noch auf eine Haftpflichtversicherung inklusive Nachweis. Zusätzliche Kosten also, obwohl das Geld ohnehin knapp ist. Das Bundessozialgericht (BSG) hat jetzt entschieden, dass Jobcenter die Versicherungsbeiträge übernehmen müssen.

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Hartz IV-Empfänger benötigt Haftpflichtversicherung

Ein Hartz IV-Empfänger zog um und musste seinem neuen Vermieter gegenüber eine Haftpflichtversicherung nachweisen, da dies im Mietvertrag gewünscht war. Zwar besaß er bereits eine Haftpflichtversicherung, die Kosten von 4,10 EUR monatlich trug er aber bisher selbst.

Weil die Wohnung nur mit einem Versicherungsnachweis angemietet werden kann, beantragte der Mann die Kostenübernahme der Versicherungsbeiträge beim Jobcenter. Die seien nämlich als Kosten der Unterkunft (KdU) vom Jobcenter zu bezahlen.

Jobcenter verweigert Kostenübernahme

Das sah das Jobcenter jedoch anders: Eine Haftpflichtversicherung sei für den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Wohnung nicht erforderlich. Somit seien die Versicherungsbeiträge keine Kosten der Unterkunft und das Jobcenter müsse die Beiträge auch nicht übernehmen.

Hinweis: Kosten der Unterkunft

Neben der Auszahlung des Hartz IV-Regelsatzes, übernimmt das Jobcenter gemäß §22 Abs. 1 SGB II auch die sog. Kosten der Unterkunft. Das beinhaltet neben der Miete und den Heizkosten auch weitere Kosten, die mit der Wohnung zusammenfallen. Dabei ist zu beachten, dass Kosten nur bis zu einer bestimmten Angemessenheitsgrenze übernommen werden.

Haftpflichtversicherung ist der Teil der KdU

Der Rechtsstreit zwischen Hartz IV-Empfänger und Jobcenter ging durch alle Instanzen bis zum Bundessozialgericht. Das entschied letztendlich zugunsten des Hartz IV-Empfängers und verpflichtete das Jobcenter zur Kostenübernahme. Denn anders als die Behörde argumentierte, umfasse die Kosten der Unterkunft auch weitere mietvertragliche Zahlungsverpflichtungen.

Allerdings müssen diese Zahlungsverpflichtungen im engen Zusammenhang mit der Wohnung und deren Anmietung stehen. Das sei aber bei einer verlangten Haftpflichtversicherung der Fall. Denn die Haftpflichtversicherung decke Schäden ab, die der Mieter an der Mietsache verursacht und zu deren Ersatz er dem Vermieter gegenüber verpflichtet ist. Dass die Versicherung auch weitere Schäden übernimmt, die nichts mit der Wohnung zu tun haben, ändere nichts daran.

Wohnungssuche für Hartz IV-Empfänger*innen nun leichter

Das Urteil des BSG entschärft die für Hartz IV-Empfänger*innen angespannte Situation auf dem Wohnungsmarkt etwas. Viele Wohnungen sind schlichtweg zu teuer und werden nicht von den Jobcentern übernommen, weil die Angemessenheitsrichtwerte den tatsächlichen Wohnungspreisen hinterherhinken.

Wenn Grundsicherungsempfänger*innen bisher überhaupt eine günstige Wohnung gefunden haben, scheiterte ein Umzug dann oft an zusätzlichen Kosten wie den Versicherungsbeiträgen, die mit Hartz IV schwer bis gar nicht zu stemmen sind. Zumindest dieses Problem sollte jetzt der Vergangenheit angehören.

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Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er unser Anwalts-Team und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.

3 Antworten auf „Jobcenter muss Haftpflichtversicherung zahlen“

  1. Ich lese mal mit
    Würde mich auch interessieren… Mirbhaben die erzählt da hreift die 30 Euro ca versicherungs pauschale

  2. Also kann ich jetzt einen Antrag auf Übernahme der Haftpflichtversicherungsbeiträge stellen? Auch rückwirkend? In meinem Mietvertrag steht nämlich dass ich verpflichtet bin eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und ich zahle jede 6 Monate knapp 60€ dafür.

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