Jobcenter missachtete richterliche Fristen

Sofern sich Hartz 4-Empfänger nicht an Fristen halten, droht ihnen das Jobcenter mit dem sofortigen Leistungsentzug. In einem aktuellen Fall hat sich das Jobcenter Rendsburg-Eckernförde aber selbst nicht an seine Fristen gehalten. Das Landessozialgericht leitete kürzlich eine Vollstreckung gegen das Jobcenter ein, nachdem dieses nicht auf eine richterliche Entscheidung reagierte.

Jobcenter muss höhere Leistungen gewähren

Das Jobcenter Rendsburg-Eckernförde wurde bereits im Juli vergangenen Jahres dazu verurteilt, in drei Verfahren höhere Leistungen für die Unterkunft zu gewähren. Auch die Erstattungskosten seien entsprechend des Urteils anzupassen. Im August erklärte das entsprechende Jobcenter vor dem Landessozialgericht einen Rechtsmittelverzicht. Die Urteile wurden im September einschließlich der Urteilsgründe zugestellt. Binnen der gesetzten Frist passierte jedoch nichts. Sowohl im September als auch im Oktober folgten Ankündigungen zur Zwangsvollstreckung, sofern das Jobcenter die Urteile nicht umsetzen würde.

Richterliche Anordnung wurde weiterhin ignoriert

Die richterliche Anordnung wurde allerdings weitere zwei Monate von dem Jobcenter Rendsburg-Eckernförde missachtet. Am 20. November 2018 wurde schließlich die Vollstreckung eingeleitet. Das Jobcenter hat die Kosten des Prozesses zu tragen. So lautet nun ein Beschluss vom 5. April 2019.

Manche Jobcenter lassen sich entgegen ihrer eigenen Anforderungen, allerdings selbst sehr viel Zeit in puncto Mitwirkungspflicht. Dabei kann schon ein kleiner Betrag große Auswirkungen für Leistungsempfänger bedeuten. Immerhin wurde richterlich festgelegt, dass ihnen das Geld zusteht. Das Jobcenter Rendsburg-Eckernförde hatte im Vorfeld eine ausreichend lange Umsetzungszeit. Im nächsten Schritt wird das Jobcenter dem Urteil nachkommen müssen. Wünschenswert wäre eine entsprechende Anpassung des Arbeitsverhaltens.

Was tun, wenn das Jobcenter untätig ist?

Auch in anderen Fällen haben Hartz IV-Bezieher die Erfahrung gemacht, dass sie lange auf eine Reaktion des Jobcenters warten mussten. Wenn das Jobcenter beispielweise innerhalb der gesetzlichen Frist nicht auf einen Leistungsantrag antwortet, lohnt es sich eventuell eine Untätigkeitsklage gegen das Jobcenter einzulegen. Diese ist für Sie allerdings nur erfolgreich, wenn das Jobcenter den richterlichen Beschluss auch umsetzt.

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Geschrieben von: Dr. Philipp Hammerich

Er promovierte an der Universität Hamburg und arbeitet u.a. als Dozent und Gesellschafter für das juristische Repetitorium Hemmer sowie den Fachanwaltslehrgang und die Wirtschaftsprüferausbildung von econect. Als Mitgründer der Legal Tech Kanzlei rightmart und als Anwalt von hartz4widerspruch.de gibt er seine Einschätzung zu politischen und juristischen Entwicklungen im Bereich Bürgergeld.

Eine Antwort auf „Jobcenter missachtete richterliche Fristen“

  1. das Jobcenter in München Ost lässt sich auch unverhältnismäßig Zeit mit Bescheiden und reagiert erst immer auf Klage wegen Untätigkeit.
    Beim Wechsel der Sachbearbeitung gibt es immer Probleme mit der realen Feststellung von EK. Behörden brauchen immer Druck sonst passiert da gar nix.

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