schwangere-frau-liegt-auf-dem-sofa-und-hält-sich-den-bauch

Jobcenter kürzt Regelsatz trotz Schwangerschaft

Respekt und Kommunikation auf Augenhöhe sollen die neuen Grundpfeiler des Bürgergeldes sein. Dass viele Jobcenter aber noch immer in alten Hartz IV-Mustern gefangen sind, zeigt ein Fall des Sozialvereins „Sanktionsfrei e.V.”. Dort hatte eine schwangere Frau nach Hilfe gesucht, nachdem das Jobcenter sie abgewiesen hatte.

Bürgergeld-Bescheid kostenlos prüfen lassen

Jobcenter streicht Schwangeren die Leistung

„Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.” So steht es im Grundgesetz. Und doch zeigt die Realität, dass deutsche Behörden – insbesondere das Jobcenter – es mit der Fürsorge nicht so genau nehmen.

Vor kurzem berichtete Helena Steinhaus, Gründerin des Vereins „Sanktionsfrei e.V.” auf Twitter über den Fall einer schwangeren Frau, die sich hilfesuchend an den Sozialverein wandte. Sie sei alleinerziehend mit einem zweijährigen Kind, das Jobcenter habe ihr den Geldhahn zugedreht, so die werdende Mutter.

Hinweis: Mehrbedarf für Schwangere

Schwangere haben nach §21 Abs.2 SGB II einen Rechtsanspruch auf Mehrbedarf in Höhe von 17% des aktuell geltenden Regelsatzes. 

Alleinerziehenden steht Unterhaltsvorschuss zu

Der Grund für die Kürzung: Die Frau habe einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, der vorrangig zum Bürgergeld-Bezug ist. Angeblich habe die Leistungsempfängerin keinen Antrag beim Jugendamt gestellt und müsse jetzt mit den Konsequenzen leben.

Tatsächlich haben Alleinerziehende nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) die Möglichkeit, beim Jugendamt einen Unterhaltsvorschuss zu beantragen, wenn das andere Elternteil keinen Unterhalt zahlen kann oder will. Die Höhe richtet sich dabei nach dem Alter des Kindes:

AlterUnterhaltsvorschuss 2024
Kinder von 0–5 Jahren230 EUR
Kinder von 6–11 Jahren301 EUR
Kinder von 12–17 Jahren 395 EUR

Achtung: Unterhaltsvorschuss ist anrechenbar!

Der Unterhaltsvorschuss gilt als Einkommen und ist daher auch auf das Bürgergeld anrechenbar.

Widerspruch und Zahlungsklage können helfen

Zurück zum Fall: Laut Steinhaus seien die Behauptungen des Jobcenters völlig aus der Luft gegriffen. Der Antrag liege schon lange beim Jugendamt, doch auch das stelle sich quer, weil der vermeintliche Vater seine Vaterschaft nicht anerkennt. Solange das Jugendamt den Fall prüft, muss das Jobcenter das Geld so oder so vorstrecken. Mit Hilfe des Vereins habe die Mutter jetzt Klage erhoben, das Verfahren sei aber noch nicht beendet. 

Auch aus unserer Sicht sollten Betroffene in einer solchen Situation ihre Bescheide überprüfen lassen, Widerspruch einlegen und den Gang zum Sozialgericht wagen. In vielen Fällen dürfte sich das Handeln der Behörden als rechtswidrig erweisen. Unsere Partneranwältinnen und Partneranwälte helfen Ihnen gerne bei der Bescheidprüfung weiter. Für Sie entstehen dabei keine Kosten.

Bürgergeld-Bescheid durch unsere Partneranwälte kostenlos prüfen lassen

  • Komplett kostenlos
  • Hohe Erfolgsquote
  • Bis zu 650 Euro mehr im Jahr
Bescheid kostenlos prüfen
Sehen Sie unsere 125 Bewertungen auf

Wie hat Ihnen dieser Beitrag gefallen?

0 / 5 Gesamt: 5

Your page rank:

Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er unser Anwalts-Team und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.