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Jobcenter dürfen wieder sanktionieren

Aufgrund der Corona-Krise wurden die Auflagen für Hartz 4-Empfänger für einige Zeit entschärft. Das führte unter anderem dazu, dass in den vergangenen Monaten keine Sanktionen verhängt wurden. Damit ist seit Anfang Juli Schluss.

Wiedereröffnung der Jobcenter

Sollten Hartz 4-Empfänger gegen die Auflagen der Jobcenter verstoßen, müssen sie ab sofort wieder mit Sanktionen rechnen. Die entsprechende Weisung wurde zu Beginn des Monats an die Jobcenter herausgegeben. Beschlossen wurde sie von der Bundesagentur für Arbeit in Absprache mit dem Bundesarbeitsministerium. Begründet wurde die Entscheidung mit der Wiedereröffnung der Jobcenter für den Publikumsverkehr.

Hinweis: Warum gab es mehrere Monate keine Sanktionen?

Anfang April wurden die Sanktionen für Leistungsempfänger ausgesetzt. Grund dafür waren die Ausgangsbeschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie.

Kritik an Sanktionen folgt prompt

Aufgrund der Corona-Krise waren die Jobcenter für den Publikumsverkehr für einige Monate geschlossen. Die meisten Jobcenter haben mittlerweile wieder geöffnet. Daher finden auch Termine wieder statt. Im Zuge dessen sollen auch die Sanktionen zurückkommen. Der Paritätische Wohlfahrtsverband kritisiert die Entscheidung. Ulrich Schneider ist der Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes. Er ist der Auffassung, dass es Zeit wird, zu einem sanktionsfreien Hilfesystem zu gelangen.

Können Sie den Termin im Jobcenter verweigern?

Grundsätzlich müssen Sie Termine wieder wahrnehmen und dürfen sie nicht einfach verweigern. Eine Ausnahme gilt allerdings, wenn das Jobcenter nicht über ausreichende Schutzmaßnahmen verfügt. Ist das der Fall, stellt das einen wichtigen Grund des Nichterscheinens im Sinne des § 32 SGB II dar. 

Hinweis: Sonderregelungen bleiben bestehen.

Welche der Corona-Regeln weiter gelten, entscheidet jedes Jobcenter selbst. Informieren Sie sich daher unbedingt vor Ihrem Besuch. 

Sie gehören zur Risikogruppe und haben Angst vor einer Corona-Ansteckung?

Sollten Sie zur Risikogruppe gehören und unter keinen Umständen den Termin wahrnehmen wollen, weil eine Corona-Infektion lebensbedrohlich wäre, müssen Sie das dem Jobcenter rechtzeitig melden. Das geht zum Beispiel per Fax. Im Zuge dessen können Sie anfragen, ob Ihr Termin entfallen beziehungsweise verschoben werden kann. Generell ist es wichtig, dass Sie Nachweise, so auch Krankschreibungen, so schnell wie möglich an das Jobcenter übermitteln.

Quellen:

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Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er unser Anwalts-Team und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.

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