Wieder einmal sorgt eine Anweisung der Bundesagentur für Arbeit (BA) an ihre Jobcenter für Empörung. Im Fokus steht dieses Mal der relativ neue Anspruch auf einen einmaligen Bedarf. Der soll laut BA möglichst als Darlehen ausgezahlt werden, obwohl er gerade deshalb ins Gesetz aufgenommen wurde, um Hartz IV-Empfänger*innen zu entlasten.
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Was ist der einmalige Bedarf?
Mit § 21 Abs. 6 SGB II fügte der Bundestag Anfang des Jahres einen Anspruch auf sog. einmalige Bedarfe in das SGB II ein. Hintergrund war eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2014, in der es (schon damals) mahnte, dass die Höhe des Regelsatzes sehr nahe an der Verfassungswidrigkeit liege. Zudem gab das höchste deutsche Gericht dem Gesetzgeber den Auftrag, eine Anspruchsgrundlage für einmalige Bedarfe zu schaffen. Dazu gehören beispielsweise:
- Brillen
- Elektrogroßgeräte
- digitale Endgeräte
Jobcenter sollen nur Darlehen gewähren
Zu genau diesem Anspruch hat die BA den Jobcentern jetzt ausführliche Anweisungen und Leitlinien an die Hand gegeben. Jobcenter sollen demnach unterscheiden, ob der angeforderte einmalige Bedarf schon im Regelsatz enthalten ist oder nicht. Wenn dem nämlich so sein sollte, komme grundsätzlich nur die Gewährung eines Darlehens in Betracht, so die BA.
Eine solche Unterscheidung untergräbt aber Sinn und Zweck des einmaligen Bedarfs. Der Anspruch dafür wurde ja gerade deshalb eingeführt, weil der Regelsatz bei weitem nicht ausreicht, um die Kosten für eine Brille oder eine Waschmaschine zu decken. Von den Grundsicherungsempfänger*innen trotz Anspruchsgrundlage noch zu verlangen jahrzehntelang zu sparen oder ein Darlehen abzubezahlen, ist pure Ignoranz.
Hartz IV-Empfänger*innen bleibt nur die Klage
Da die allermeisten Sachbearbeiter*innen den Weisungen der BA einfach Folge leisten, bleibt Hartz IV-Empfänger*innen wohl nur der Weg über das Sozialgericht, wenn sie einmalige Bedarfe geltend machen wollen. Befinden Sie sich gerade in einer solchen Situation? Unsere Partneranwält*innen von hartzIVwiderspruch.de sind für Sie da und prüfen kostenlos Ihren Jobcenter-Bescheid.
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