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IW-Ökonom fordert volle Anrechnung von Minijob-Einkommen auf Hartz IV

Deutschland hat ein Armutsproblem. Gerade im Wahlkampf schreiben sich viele Parteien dieses Thema auf die Agenda. So wollen Grüne, Linke und SPD das bisherige Hartz IV-System abschaffen und durch eine staatliche Hilfe ersetzen, die wenig bis keine Sanktionen kennt. Das ist nach Ansicht des IW-Ökonomen Holger Schäfer aber der falsche Weg. Er plädiert in einem Interview mit der taz für einen härteren Umgang mit Hartz IV-Empfänger*innen.

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Kein Freibetrag bis 450 EUR

So fordert Schäfer beispielsweise eine komplette Anrechnung von Minijob-Einkommen auf die Leistungen von Hartz IV-Empfänger*innen. Bisher gibt es einen Freibetrag von 100 EUR, den Grundsicherungsempfänger*innen behalten dürfen, wenn sie einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen. Diese Regelung setzte aber falsche Anreize, so Schäfer.

Sie machen Minijobs und ähnliche Beschäftigungsformen zu attraktiv, sodass sich Hartz IV-Empfänger*innen mit Teilzeitjobs zufrieden gäben. Würde der Freibetrag gestrichen bzw. die Grenze auf über 450 EUR erhöht, würden laut Schäfer deutlich mehr Hartz IV-Empfänger*innen eine Vollzeitstelle antreten wollen.

Hinweis: Institut der deutschen Wirtschaft

Das Institut der deutschen Wirtschaft, kurz IW, ist ein arbeitgebernahes Wirtschaftsforschungsinstitut. Holger Schäfer ist dort als Ökonom für Beschäftigung und Arbeitslosigkeit Experte für Arbeitsmarktpolitik.

Arbeitsunfähigkeit sei “Selbstbetrug”

Den Einwand, dass viele Grundsicherungsempfänger*innen gerne mehr arbeiten würden, aus gesundheitlichen gründen aber nicht dazu in der Lage seien, schmettert Schäfer ab. Es sei nichts weiter als Betrug an sich selbst. “Dafür gibt es keine Belege”, so der Ökonom.

Sanktionen seien wichtige Maßnahmen

Zuletzt äußert sich Schäfer auch zum Plan einiger Parteien, Hartz IV-Sanktionen abschaffen zu wollen. Er sieht Sanktionen als wichtiges Steuerungselement, um Leistungsempfänger*innen zu einem Leben ohne Hartz IV zu motivieren. Sie sollten daher seiner Meinung nach erhalten bleiben.

Leistungen aus dem Regelsatz ohne Sanktionierungsmöglichkeiten hätten einen ähnlichen Charakter wie das bedingungslose Grundeinkommen. Schäfers Ansicht nach funktioniere ein solches Modell in unserer Gesellschaft, in der jede*r in erster Linie für sich selbst verantwortlich sei, nicht. 

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Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er unser Anwalts-Team und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.

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