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Hartz IV und Steuererklärung: Sinnvoll oder nicht?

Die Steuererklärung bietet vielen Erwerbstätigen die Möglichkeit der Steuerentlastung, da zu viel gezahlte Steuern zurückerstattet werden können. Aber wie verhält es sich bei Hartz IV-Empfänger*innen? Lohnt sich eine Steuererklärung, wenn man ALG II bezieht und wenn ja, welche Tipps und Tricks sorgen für zusätzliches Geld im Portemonnaie?

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Hartz IV-Bezug ist steuerfrei

Grundsätzlich sollte man wissen, dass Hartz IV als reine Sozialleistung steuerfrei bezogen werden kann und auch nicht dem sog. Progressionsvorbehalt unterliegt. Wer Grundsicherungsempfänger*in ist, muss also keine (höhere) Besteuerung auf sein Einkommen befürchten.

Das macht eine Steuererklärung für viele Hartz IV-Empfänger*innen zu einem Nullsummenspiel. Wirkliche Vorteile, die Zeit und Aufwand dafür rechtfertigen, gibt es also nicht. Lediglich in einigen Ausnahmefällen kann sich eine Steuererklärung lohnen.

Steuererleichterung bei kurzzeitiger Arbeitslosigkeit

Einer dieser Ausnahmefälle ist ein nur temporärer Bezug von ALG II. Wer nur ein paar Monate lang von Hartz IV gelebt hat und den Rest des Jahres einen Arbeitsplatz hatte, kann sich die zu viel gezahlte Lohnsteuer vom Finanzamt zurückholen. Vor allem Personen ohne Unterhaltspflicht, die in Steuerklasse I oder II sind, profitieren so von einer saftigen Steuerrückerstattung.

Hinweis: Hartz IV-Bezug ist nicht angabepflichtig

Da Hartz IV-Leistungen nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen, müssen Hartz IV-Empfänger*innen sie auch nicht in der Steuererklärung angeben. Allerdings ist der Bezugszeitraum angabepflichtig.

Aufstocker*innen können Werbungskosten geltend machen

Besonders lohnenswert ist eine Steuererklärung aber für Aufstocker*innen, also Menschen mit geringem Einkommen, die zusätzlich noch Leistungen vom Jobcenter erhalten. Denn hohe Kosten, die mit der Ausführung ihrer Arbeit zusammenhängen, können in der Steuererklärung als Werbungskosten abgesetzt werden. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Fahrt- und Reisekosten
  • Bewerbungskosten
    und
  • Kosten für Berufsbekleidung und Arbeitswerkzeuge

Übersteigen diese Art von Kosten die Werbungspauschale von 1.000 EUR sollten Sie als Aufstocker*in definitiv ihre Steuererklärung machen, sodass Sie sich das zu viel gezahlte Geld zurückerstatten lassen können.

Rückzahlung gilt als Einkommen

Erhalten Hartz IV-Empfänger*innen eine Rückerstattung, ist dennoch Vorsicht geboten, da die Rückzahlung vom Finanzamt als voll anrechenbares Einkommen zu qualifizieren ist. Das hat sogar das Bundesverfassungsgericht bestätigt. Infolgedessen kann und wird das Jobcenter die Steuererleichterung auf die Hartz IV-Leistungen anrechnen.

Wenn möglich, sollten Betroffene daher versuchen, die Steuererstattung zu einem Zeitpunkt zu erhalten, in dem sie noch kein ALG II beziehen. Denn für die Anrechnung ist es entscheidend, wann das Geld auf dem Konto ist.

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Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er unser Anwalts-Team und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.

Eine Antwort auf „Hartz IV und Steuererklärung: Sinnvoll oder nicht?“

  1. Hallo Ich bin Hartz 4 Empfänger und habe seit dem 05.05.21 mit einem Minijob angefangen und bin jetzt bereits den 2. Monat auf Lohnsteuerklasse 1 und würde gerne wissen wann ich für das Jahr 2021 die Steuererklärung machen muss, da ich noch nie eine gemacht habe und ganz ehrlich keine Ahnung habe. Ich habe heute am 04.09.21 mit Tax fix mal aus Spaß die Steuererklärung für das Jahr 2020 gemacht und natürlich ehrliche Angaben gemacht, weil ich mich nicht strafbar machen will und das Ergebnis war 0,00€ Rückerstattung, aber wenn ich Ende diesen Jahres die Steuererklärung für dieses Jahr machen werde, wird ja was ganz anderes herauskommen da ich ja seit 05.05.21 Minijob Mit Lohnabrechnung Nachweis und Teilzeit Job ab dem 01.07.21 mit Nachweisen kann, das Amt weigert sich unteranderem mir meine zustehenden Leistungen zu gewähren, nachweislich Anspruch, die haben meine Bezüge bewusst falsch berechnet und haben bereits einen Widerspruch niedergeschmättert und ich habe jetzt beschlossen mich komplett vom Hartz4 zu verabschieden und dann Wohngeld zu beantragen. Anwaltliche Hilfe habe ich nicht in Anspruch genommen da ich nicht einmal die 15€ für den Beratungsschein für das Amtsgericht erbringen konnte, aus persönlichen finanziellen Gründen, aber egal… darum werde ich mich ab dem 01.10.21 spätestens abmelden und mein Ding so versuchen, außerdem habe ich mir freiwillig einen Job besorgt da ich als Langzeit Arbeitsloser keine Lust mehr hatte auf nix tun und wie wird es vom Amt belohnt, nur mit Falschen Berechnungen und Rückforderungen die nicht Ersichtlich sind, Ich komme mir nur verarscht vor und hintergangen, nicht geholfen und unterstützt sondern über den Tisch gezogen und unten gehalten, darum Dreh ich jetzt dem Jobcenter den Rücken zu und zeig den Mittelfinger. Als Hartz 4 Empfänger hatte ich weniger Geld aber auch weniger Stress und Probleme.

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