Benzingeld oder Kilometerpauschalen sind für Jobcenter ein gefundenes Fressen: Viele rechnen den Arbeitgeber-Bonus als Einkommen auf die Hartz IV-Leistungen an. Für Hartz IV-Empfänger:innen bleiben am Ende dann nur ein paar Euro übrig. Ein aktueller Fall aus Niedersachsen lässt erneut die Frage aufkommen, ob das Jobcenter überhaupt anrechnen darf oder nicht.
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Jobcenter rechnet Benzingeld an
Wer seinen privaten PKW für die Arbeit nutzt, erhält die Kosten für Benzin oft vom Arbeitgeber erstattet. Aufstocker:innen sind auf ein solches Benzingeld oftmals sogar angewiesen. Das Jobcenter Uelzen scheint das jedoch nicht zu interessieren. Dort rechnete man das Benzingeld als Einkommen auf die Leistungen einer Zeitungszustellerin an.
Für das Jobcenter sei die Kilometerpauschale Bestandteil des Lohns, da die Bonuszahlung keinem bestimmten Zweck diene. Dagegen wehrte sich die Aufstockerin mit einer Klage vor dem Sozialgericht Lüneburg. Das Benzingeld diene sehr wohl einem bestimmten Zweck – nämlich dem Ausgleich der anfallenden Benzinkosten, die sie von ihrem Gehalt allein nicht bezahlen könne, so die Hartz IV-Empfängerin.
Hinweis: Kilometerpauschale in der ALG II-Verordnung
Es gibt sogar eine gesetzliche Kilometerpauschale für Hartz IV-Empfänger:innen in der ALG II-Verordnung. § 6 Abs.1 Nr. 5 der Verordnung sieht einen anrechnungsfreien Pauschalbetrag von 20 Cent pro gefahrenem Kilometer vor.
SG: Anrechnung von Kilometerpauschale rechtswidrig
In einem Eilverfahren vor dem Sozialgericht Lüneburg erhielt die Arbeitnehmerin Recht. Das Gericht ordnete das Benzingeld nicht als Lohn, sondern als Aufwendungsersatz für die Fahrtkosten ein. Somit dürfe das Jobcenter die Bonuszahlung nicht nach § 11 SGB II anrechnen. Zunächst schien für die Zeitungszustellerin also alles glatt zu laufen.
BSG lässt Anrechnung zu
Doch ausgerechnet das Bundessozialgericht kam der Hartz IV-Empfängerin in die Quere. Im November letzten Jahres entschieden die Kasseler Richter:innen nämlich, dass Hartz IV-Empfänger:innen nur ein Freibetrag beim Benzingeld zustehe. Der Rest sei anrechnungsfähiges Einkommen.
Wie viel genau Hartz IV-Empfänger:innen vom Benzingeld absetzen können, müssen die Sozialgerichte im Einzelfall bestimmen. In jedem Fall solle aber ein Freibetrag von 10 Cent pro gefahrenem Kilometer gelten, so die Richter:innen.
Auf genau dieses Urteil beruft sich das Jobcenter Uelzen jetzt – und macht nach Ablauf des vorläufigen Rechtsschutzes mit der Anrechnung einfach weiter. Nun muss die Aufstockerin das endgültige Urteil des SG Lüneburg im Hauptverfahren abwarten. Haben auch Sie mit einem Bescheid des Jobcenters zu kämpfen? Unsere Partneranwältinnen und Partneranwälte prüfen Ihren Bescheid vollkommen kostenlos.
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Guten Tag,
ich habe eine Stelle in Aussicht für 8 Std. á € 12, monatlich zuzüglich km-Geld! Wird mir das km- Geld abgezogen vom Bürgergeld?
Liebe Grüße C.Rupprecht
Hallo Claudia,
das ist in der Tat ein Streitthema. Mit einer anteiligen Anrechnung der Kilometerpauschale müssen Sie allerdings rechnen. Dazu ein Beitrag von uns aus dem Jahr 2022: Hartz IV: Wird Benzingeld angerechnet?
Viele Grüße
Genau das gleiche Problem hab ich auch.Seit 1 Jahr kämpfe ich gegen die Anrechnung meiner Fahrtkosten,die ich für meinen Arbeitgeber mache,da dieser keinen PKW zu Verfügung stellt.
Begründung: Verdiene unter 400€