Der Tod einer nahestehenden Person ist für die Hinterbliebenen nie einfach. Neben der psychischen Belastung beim Trauerprozess, gehen oft auch finanzielle Sorgen einher. Denn eine Beerdigung kann schnell mehrere tausend Euro kosten. Besonders hart trifft es daher Hartz IV-Empfänger*innen, die wenig bis gar kein finanzielles Polster haben. Übernimmt das Jobcenter in solchen Fällen die Kosten?
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Erben müssen Beerdigungskosten tragen
In Deutschland gilt die Bestattungspflicht. Das heißt, dass jede*r Verstorbene nach den gesetzlichen Landesbestimmungen bestattet werden muss. Die Kosten dafür tragen zunächst die Erben. Sollten Erben jedoch fehlen oder das Erbe ausschlagen, sind die übrigen Angehörigen für die Kosten verantwortlich. Wer von ihnen letztendlich zahlen muss, bestimmt sich nach folgender Hierarchie:
- Ehepartner*in/eingetragene*r Lebenspartner*in
- Kinder
- Eltern
- Geschwister
- Großeltern
- Enkel
Ist der*die Ehegatt*in Hartz IV-Empfänger*in und somit nicht in der Lage, die Beerdigungskosten zu übernehmen, rutscht der*die nächste Verwandte in der Hierarchie nach. Das geht so lange weiter, bis ein*e zahlungsfähige*r Angehörige*r gefunden wurde.
Sozialbestattung durch das Jobcenter
Findet sich auf diese Weise niemand Zahlungsfähiges, bleibt den Hinterbliebenen noch der Antrag auf eine Sozialbestattung. Dann übernimmt das Jobcenter die Kosten für eine Beerdigung. Der Antrag wird aber nur bewilligt, wenn das Geld aus dem Nachlass nicht ausreicht, um die Kosten zu decken.
Für den Antrag beim Jobcenter sind zudem folgende Unterlagen notwendig:
- Personalausweis
- Mietvertrag bzw. Nachweis über die Kosten der Unterkunft
- Einkommens- und Vermögensnachweise
In Einzelfällen können noch weitere Unterlagen anfallen. Klären Sie daher am besten vorher mit Ihrem Jobcenter, welche Dokumente vorzulegen sind. In der Regel verlangt die Behörde auch Einkommens- und Vermögensnachweise des*der Verstorbenen sowie die Sterbeurkunde.
Welche Kosten übernimmt das Jobcenter?
Was und vor allem wieviel das Jobcenter übernimmt, ist dabei abhängig vom Einzelfall. Grundsicherungsempfänger*innen sollten sich darüber im Klaren sein, dass eine Sozialbestattung nur die nötigsten Kostenpunkte abdeckt. Ein teurer Sarg oder pompöse Trauergestecke sind unrealistisch. Dennoch bleibt ein wenig Spielraum für die Wünsche des*der Verstorbenen oder der Familienangehörigen, solange die Kosten dafür nicht unverhältnismäßig hoch sind.
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