Eine Frau sitzt sorgenvoll vor ihrem defekten Kühlschrank

Hartz IV: Wann bekommt man ein Darlehen vom Jobcenter?

Eine Hartz IV-Empfängerin beantragt ein Darlehen für einen neuen Kühlschrank, nachdem ihr altes Gerät kaputtgegangen ist. Das Jobcenter lehnt jedoch ab, weil es keinen akuten Handlungsbedarf sieht. Dieser Fall sorgt aktuell in den sozialen Netzwerken für Aufruhr und wirft die Frage auf, wann das Jobcenter ein Darlehen gewähren muss.

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Jobcenter gibt Hartz IV-Empfängerin „guten Ratschlag”

Dass sich Hartz IV-Empfänger:innen vom Jobcenter einiges gefallen lassen müssen, ist nichts Neues. Ein Fall aus dem Ruhrgebiet, der aktuell auf Twitter die Runde macht, zeigt, wie absurd manche Sachbearbeiter:innen auf Anträge reagieren.

Helena Steinhaus ist Gründerin des Vereins „Sanktionsfrei e.V.”, der sich für die Rechte von Hartz IV-Empfänger:innen einsetzt und auch eine Rechtsberatung anbietet. In einem Tweet berichtet sie über den kuriosen Fall einer Grundsicherungsempfängerin, die sich Hilfe suchend an den Verein wandte.

Sie beantragte beim zuständigen Jobcenter ein Darlehen, um sich einen neuen Kühlschrank kaufen zu können. Die Antwort des Jobcenters schockiert: „Aufgrund der Witterungsverhältnisse” könne die Frau ihre Lebensmittel ja auch draußen lagern. Bis zum Sommer könne sie einfach jeden Monat ein bisschen Geld zur Seite legen, um sich dann einen neuen Kühlschrank zu kaufen.

Bedarf muss unabweisbar sein

Viele Twitter-User:innen sind über die Dreistigkeit des Jobcenters empört und solidarisieren sich mit der Hartz IV-Empfängerin. Dennoch bleibt die Frage, ob die Behörde den Antrag einfach so hätte ablehnen dürfen.

Ausgangspunkt ist hier § 24 SGB II. Er regelt, unter welchen Voraussetzungen Grundsicherungsempfänger:innen ein Darlehen beim Jobcenter bekommen. Dort heißt es, dass ein Darlehen gewährt werden muss, wenn ein „zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasster und nach den Umständen unabweisbarer Bedarf” nicht vom Regelsatz gedeckt werden kann.

Anders ausgedrückt müssen sich Hartz IV-Empfänger:innen in einer besonderen Notlage befinden und wesentlich in einer normalen Lebensführung eingeschränkt sein, damit sie ein Darlehen bekommen. In der Regel werden Darlehen anerkannt für:

  • Waschmaschine
  • Hohe Stromschulden (wenn eine Sperre droht)
  • Mietkaution
  • Herd

und eben auch für einen

  • Kühlschrank

Das Jobcenter hat hier jedoch einen gewissen Beurteilungsspielraum. Erachtet es einen Bedarf für aufschiebbar, lehnt es einen entsprechenden Darlehensantrag ab. Ob die Argumentation des Jobcenters aus dem Twitter-Fall einer rechtlichen Überprüfung standhält, dürfte allerdings eher unwahrscheinlich sein.

Was kann ich bei Ablehnung eines Darlehens machen?

Sollte der Antrag – wie im obigen Fall – trotz guter Begründung abgelehnt werden, lohnt sich ein Widerspruch bzw. eine Klage. Da es sich in der Regel um Notfälle handelt, ist zusätzlich auch ein Antrag auf Eilrechtsschutz sinnvoll. Der bewirkt, dass äußerst schnell erst einmal vorläufig über Ihren Fall entschieden wird.

In jedem Fall ist es ratsam, sich anwaltliche Hilfe zu holen. Unsere Partneranwält:innen von hartz4widerspruch.de helfen Ihnen bei Widersprüchen, Klagen oder sonstigen Anträgen – und das völlig kostenlos.

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Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er unser Anwalts-Team und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.

11 Antworten auf „Hartz IV: Wann bekommt man ein Darlehen vom Jobcenter?“

  1. Ich bekomme weder Waschmaschine noch sonst irgend etwas. Habe 3x beantragt und einmal vor Gericht. Man bekommt einfach nichts. Verstehe es nicht, möchte es ja zurückgeben.

  2. Hallo wie sieht es aus wenn man Alg1 beziehtaufgrund langer Krankheit und dieses nicht mal reicht um die monatlichen Fixkosten zu decken und das JC Aufstockungsantrag ablehnt, weil die nicht mit den tatsächlichen Belastungen rechnen , da Rundfunkgebühren oder andere nicht änderbare Belastungen nicht anerkannt werden? Momentanen habe ich knapp 20 Euro fürden Monat zur Verfügung, da ich ja ohne positiven Bescheid auch keine Befreiungsanträge stellen kann.

    1. Hallo Biest2011,
      sofern der Ablehnungsbescheid nicht älter als einen Monat ist, können Sie den durch unsere Partneranwälte prüfen lassen. Die unterstützen Sie auch bei einem Widerspruch.
      Viele Grüße

  3. Hallo Moin..
    Wie ist das mit einem Überbrueckungsdarlehen für die Miete ,da ich Alg1 ab 1.2.2022 Rückwirkend bekommen werde..
    Danke im voraus

    1. Hallo Ali,
      stellen Sie einen Antrag auf ein Überbrückungsdarlehen bis zum Erhalt der ALG I-Leistungen.
      Viele Grüße

  4. Ich habe auch eine Frage. Und zwar befinde ich mich seit 10 Jahren in einen Methadon Programm und mein Arzt befindet sich in 25km Entfernung. Mein Sozialticket deckt meine täglichen kosten nicht da ein höhere Stufe gilt. Mein Antrag auf Fahrtkosten übernahmen wurde mit der Begründung abgelehnt ich solle mir einen Arzt in meiner Stadt suchen. Ich habe nicht nur monatlich Fahrtkosten in Höhe von ca120 euro zu tragen zusätzlich werden mir 20% an Darlehens einbehalten. Das sind knapp220 euro weniger.

    1. Hallo Bördy,
      Fahrtkosten zum Arzt werden in der Tat nicht übernommen. Sofern Ihr Ablehnungsbescheid nicht älter als einen Monat ist, kann es dennoch nicht schaden, wenn Sie den durch unsere Partneranwälte prüfen lassen. Was mich aber wundert, sind die 20 %, die zur Tilgung Ihres Darlehens einbehalten werden. Die Raten dürfen monatlich nicht höher als 10 % Ihres Regelbedarfes ausfallen. Dabei ist es egal, ob Sie ein oder mehrere Darlehen tilgen.
      Viele Grüße

  5. Wie sieht es mit einer Brille für meine 14 jährige Tochter aus….wird die komplett übernommen? Wie ist das geregelt wenn ich eine brauche? LG susi 42 j.

    1. Hallo Susi,
      die Kosten für die Anschaffung einer Brille werden nicht vom Jobcenter übernommen. Diesbezüglich sollten Sie sich an die Krankenkasse wenden.
      Viele Grüße

    2. Guten Tag,

      Ich habe eine Frage.
      Ich bin alleinerziehende Mutti, beziehe ALG 1, Wohngeld, Kindergeld und UVG.
      Durch meinen Ex Partner ist es zur fristlosen Kündigung der Wohnung gekommen durch Mietschulden.
      Jetzt habe ich einen Antrag auf Darlehen beim Jobcenter gestellt.
      Dieser wurde abgelehnt auf Tatsache da ich nicht im Bezug von Bürgergeld bin.
      Ist dies den rechtens so
      Laut Aussagen Agentur für Arbeit sollte ich beim Jobcenter einen Antrag auf Darlehen stellen., Da ich die fristlose Kündigung alleine nicht zum Stillstand bringen kann .

    3. Hallo Katrin,
      lassen Sie den Ablehnungsbescheid von unseren Partneranwälten einmal prüfen. Eine pauschale Bewertung lässt sich hier leider nicht vornehmen. Für Sie ist die Prüfung mit keinerlei Kosten verbunden, auch nicht, wenn Widerspruch eingelegt wird.
      Viele Grüße

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