Frau friert auf dem Sofa

Hartz IV und Stromkosten: Ver.di fordert Entlastungen

Weil die Preise für Strom und Gas immer weiter steigen, geraten immer mehr Hartz IV-Empfänger:innen in finanzielle Not. Die Gewerkschaft ver.di fordert daher Sonderzahlungen an Haushalte mit wenig Einkommen. Die von der Bundesregierung geplante Streichung der EEG-Umlage allein reiche nicht aus.

Ver.di fordert 200 EUR mehr für Hartz IV-Empfänger:innen

Zu Beginn des Jahres stieg der Regelsatz für Grundsicherungsempfänger:innen auf 449 EUR – ganze drei Euro mehr als bisher. Die Absurdität dieser „Erhöhung” wird besonders deutlich, wenn man sie mit den Steigerungen der Energiepreise vergleicht. Nicht einmal die können mit dem Regelsatz gestemmt werden.

Für ver.di-Chef Frank Werneke ist das ein Unding: „Für manche Betroffenen lautet die Frage sogar: Essen oder Heizen? Das darf nicht sein.“ Er fordert deshalb einen Kinderbonus sowie eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von je 200 EUR für Hartz-IV-Empfänger:innen. Zudem solle die Mehrwertsteuer für Energie erst einmal ausgesetzt werden.

Bundesregierung will EEG-Umlage streichen

Währenddessen plant die Bundesregierung die Abschaffung der EEG-Umlage. Die auch unter dem Namen „Ökostrom-Umlage” bekannte EEG-Umlage ist ein zusätzlicher Aufpreis, den Stromkund:innen pro verbrauchter Kilowattstunde zahlen. Dadurch soll der Ausbau von erneuerbaren Energien (mit-) finanziert werden. Im letzten Jahr machte die EEG-Umlage immerhin rund ein Fünftel des Strompreises aus.

Das Vorhaben der Bundesregierung reiche jedoch nicht aus, um Verbraucher:innen zu entlasten, so Werneke. Denn im Zuge des raschen Preisanstiegs im Energiemarkt hat die Große Koalition bereits 2021 die EEG-Umlage für dieses Jahr auf 3,72 Cent pro Kilowattstunde gedrosselt. Es brauche ein ganzes Bündel an Maßnahmen, um Hartz IV-Empfänger:innen aus ihrer Misere helfen zu können, sagte der ver.di-Vorsitzende.

Hinweis: Heizkostenzuschuss für Wohngeldbeziehende

Bezieher:innen von Wohngeld haben wegen der hohen Kosten für Strom und Gas einen Anspruch auf einen Heizkostenzuschlag. Leider gibt es so einen pauschalen Anspruch nicht für Hartz IV-Empfänger:innen.

Jobcenter gibt „hilfreiche” Heiztipps

Das Problem mit den Energiepreisen scheint indes schon bei den Jobcentern angekommen zu sein. Doch anstatt zu helfen, verschicken einige Jobcenter jetzt Anleitungen zum Sparen von Strom- und Heizkosten, die ungewollt hämisch wirken. Darin heißt es beispielsweise, dass man das Licht nur dort einschalten sollte, wo es gebraucht wird oder dass die Heizung im Sommer auch ausgestellt werden kann.

Im Netz sorgen die Anleitungen für reichlich Spott. Viele Hartz IV-Empfänger:innen fühlen sich mit ihren Problemen nicht ernst genommen und machen ihrem Ärger Luft. „Stimmt ja schon, wenn unser Einkommen nicht für ein anständiges Leben reicht, müssen wir einfach etwas blöde sein”, schreibt ein User auf Twitter.

Das Jobcenter erkennt offenbar nicht, dass Grundsicherungsempfänger:innen bereits alles in ihrer Macht stehende tun, um Kosten einzusparen. Aber alle Sparmethoden bringen nichts, wenn das Geld vorne und hinten nicht reicht. Es bedarf mehr als ein paar gut gemeinter Ratschläge, um mit Hartz IV durch diese Energiekrise zu kommen.

Quellen:

 

 

 

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Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er unser Anwalts-Team und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.

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