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Hartz IV: Statistik zu Widersprüchen zeigt hohen Erfolg

Jedes Jahr veröffentlicht die Bundesagentur für Arbeit (BA) Zahlen zu den Widersprüchen und Klagen des vergangenen Jahres. Obwohl die juristischen Auseinandersetzungen zwischen Jobcenter und (damals noch) Hartz IV-Empfänger:innen in den letzten Jahren gesunken sind, bleibt die Erfolgsquote bei einem Widerspruch erstaunlich hoch.

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BA veröffentlicht Zahlen zu Widersprüchen und Klagen

Im vergangenen Jahr haben Hartz IV-Empfänger:innen (jetzt Bürgergeld-Empfänger:innen) bundesweit 403.856 Widersprüche und 50.893 Klagen eingereicht. Das berichtete die BA Anfang Januar in einer Pressemitteilung. Die Zahlen bewegen sich laut Agentur damit wieder auf einem Rekordtief. 2021 waren es noch etwa 10.000 Klagen und Widersprüche mehr.

Den Grund für die stetige Abnahme sieht die BA vor allem im erleichterten Zugang zu Hartz IV, der seit Beginn der Corona-Pandemie galt. Einen besonders starken Rückgang der Widersprüche gab es letztes Jahr im Bereich der Mehrbedarfe.

Hinweis: Widersprüche gegen Sanktionen gesunken

Besonders auffällig war auch die Zahl der Widersprüche gegen Sanktionen des Jobcenters. Während 2019 noch knapp 39.900 Bescheide angegriffen worden, waren es 2022 nur noch 8.100. Der Hauptgrund dürfte u.a. das Sanktionsmoratorium sein, das von Juli 2022 bis Ende Dezember 2022 galt.

Erfolgsaussichten für Widersprüche sind gut

Auch wenn die Zahl der Widersprüche konstant zurückgeht, bleibt die Erfolgsquote weiterhin oben. Rund ein Drittel aller Widersprüche führte zu einer Neubescheidung. Ein ähnliches Bild zeichnet sich auch bei den Klagen ab: Von den rund 66.600 Gerichtsverfahren endeten 35 % in einem positiven Urteil für Betroffene.

Passend dazu haben wir unsere Partneranwältinnen und Partneranwälte von hartz4widerspruch.de gefragt, wie die Zahlen bei ihnen aussehen. Hier war das Ergebnis ähnlich: Insgesamt wurden von ihnen im vergangenen Jahr 9.595 Widersprüche eingelegt. 7.723 Widerspruchsverfahren (rund 80 %) sind mittlerweile abgeschlossen. Die Erfolgsquote unserer Partneranwältinnen und Partneranwälte lag bei rund 32,22 %. Betrachten wir lediglich die begründeten Widersprüche, lag die Erfolgsquote noch ein gutes Stück höher: 38,17 %.

Dabei sind sich unsere Partneranwältinnen und Partneranwälte sicher: Da ist noch Luft nach oben. Und so werden sie nicht müde, vor allem im Hinblick auf die Bürgergeld-Einführung neue Ansätze zu identifizieren, um Widersprüche erfolgreich durchzusetzen.

Widersprüche reißen mit Bürgergeld nicht ab

Ob und wie sich diese Zahlen mit der Einführung des Bürgergeldes ändern werden, wird sich im nächsten Jahr zeigen. Immerhin ähnelt das Bürgergeld Hartz IV in vielen Punkten noch sehr. Zudem sind der vereinfachte Zugang zur Grundsicherung und dessen Sonderregelungen Ende 2022 ausgelaufen.

Sanktionen, Vermögensprüfungen und Meldepflichten bestehen nach wie vor und bieten viel Potenzial für zukünftige Streitigkeiten zwischen Bürgergeld-Empfänger:innen und den Jobcentern. Unsere Partneranwältinnen und Partneranwälte bleiben natürlich auch 2023 weiterhin für Sie im Einsatz und prüfen wie gewohnt Ihre Jobcenter-Bescheide. Auf Wunsch legen Sie auch Widerspruch ein.

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Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er unser Anwalts-Team und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.