Eigentlich sollten Jobcenter ein stetiger Ansprechpartner für Hartz IV-Beziehende sein. Dass das aber nicht einmal ansatzweise so ist, zeigt eine neue Umfrage der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW). Was können Betroffene tun, wenn sie einfach niemanden erreichen?
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Nur 10 % aller Jobcenter problemlos erreichbar
Immer wieder berichten ALG II-Beziehende in unseren Kommentaren, dass sie niemanden erreichen, wenn sie sich an das Jobcenter wenden. Konsequentes „Ignoriertwerden“ scheint also kein Einzelfall zu sein. Das ist auch anderen aufgefallen und hat die BAGFW dazu veranlasst, dieses Phänomen in einer Umfragestudie genauer zu untersuchen.
Dazu wurden 990 Mitarbeitende aus mehr als 600 Beratungsstellen zur Erreichbarkeit von Jobcentern befragt. Das Ergebnis schockiert: Rund acht % der Teilnehmenden gaben an, dass ihr Jobcenter gar keine persönliche Beratung anbietet. 28 % der untersuchten Jobcenter hätten nur unregelmäßige Öffnungszeiten. Lediglich zehn % aller Befragten gaben an, dass es keine Kommunikationsprobleme zwischen ihnen und dem Jobcenter gebe.
Hinweis: Lange Wartezeit auf Termine
In der Befragung kam ebenfalls raus, dass ein Großteil der Leistungsempfänger:innen zwischen zwei und vier Wochen auf einen Termin zur persönlichen Beratung warten muss.
Wichtige Leistungen werden nicht anerkannt
Auch wenn die Umfrage nicht repräsentativ ist, gibt sie dennoch einen guten Einblick in die Praxis vieler Ämter. Die Folgen, die sich daraus ergeben, sind gravierend:
- kein oder verspäteter Zugang zu existenzsichernden Leistungen
- Wahrung von Fristen wird erschwert
- drohender Wohnungsverlust bzw. anhaltende Wohnungslosigkeit
Umso wichtiger ist es, dass neben der persönlichen auch die Online-Beratung weiter ausgebaut wird. „Menschen, die auf das Jobcenter angewiesen sind, müssen sich darauf verlassen können, dass sie dort kompetent und zeitnah beraten werden und ihre Ansprechpersonen erreichbar sind“, sagt BAGFW-Präsident Ulrich Lilie.
Untätigkeitsklage und einstweilige Anordnung beantragen
Was also können Betroffene tun, um endlich jemanden zu erreichen? Zunächst einmal haben Jobcenter für Anträge und Widersprüche eine gesetzlich festgelegte Bearbeitungsfrist. Anträge müssen innerhalb von sechs Monaten von Sachbearbeiter:innen überprüft werden. Für die Bearbeitung von Widersprüchen hat das Jobcenter drei Monate Zeit.
Nach Ablauf dieser Fristen können Sie eine Untätigkeitsklage vor dem Sozialgericht erheben. Die ist zwar in fast allen Fällen erfolgreich, der Nachteil liegt aber auf der Hand: Es dauert viel zu lange, da Sie erst die gesetzlichen Bearbeitungsfristen abwarten müssen.
Bei dringenden Angelegenheiten sollten Sie daher lieber zunächst einen Vorschuss beim Jobcenter beantragen. Reagiert das Amt dann immer noch nicht, bleibt Ihnen nur noch der Gang zum Sozialgericht. Dort können Sie einen Antrag auf einstweilige Anordnung stellen. In der Regel entscheidet das Gericht innerhalb weniger Tage über Ihren Antrag und verpflichtet das Jobcenter dazu, die in Frage stehenden Leistungen an Sie auszuzahlen.
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