Anfang 2022 stieg der Regelsatz trotz Inflation nur um wenige Euro. Jetzt folgt für Hartz IV-Empfänger:innen die nächste Hiobsbotschaft: Auch für 2023 wird die Anpassung des Regelsatzes nicht mit der Inflation mithalten können.
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Erste Berechnungen zum Regelsatz 2023
Grundsicherungsempfänger:innen beobachten die aktuelle Preisentwicklung mit großer Sorge. Schon zu Beginn des Jahres hat der Regelsatz kaum zum Leben gereicht. Seitdem hat sich die Situation dank des Ukraine-Russland-Konflikts und der Preissteigerungen im Energiesektor nur noch weiter verschärft.
Ein Lichtblick ist leider nicht in Sicht – im Gegenteil: Der Paritätische Gesamtverband hat jetzt nämlich ausgerechnet, wie hoch der Anstieg des Regelsatzes für das kommende Jahr ausfallen wird. Dabei orientierte sich der Wohlfahrtsverband an den Daten des Statistischen Bundesamtes zur allgemeinen Lohn- und Preisentwicklung.
Regelsatz kann nicht einmal Inflation ausgleichen
Das Ergebnis schockiert: Nach jetziger Analyse ergibt sich eine Erhöhung des Regelsatzes um 4,6%. Ein alleinstehender Hartz IV-Empfänger würde ab Januar demnach 470 EUR im Monat zur Verfügung haben.
Doch schon im Juli lag die Inflation mit 7,5 % im Vergleich zum Vorjahresmonat deutlich über der Anpassung – Tendenz steigend. Sollte es tatsächlich zu einer Anpassung von 4,6 % kommen, würden Hartz IV-Empfänger:innen faktisch mit noch weniger Geld dastehen. „Im Grundsatz befinden wir uns damit in derselben Situation wie vor einem Jahr”, heißt es in der Pressemitteilung des Paritätischen Gesamtverbandes.
Auch bei der Regelbedarfsanpassung 2022 übertraf die Inflation die Anpassung der Regelbedarfe. Das „menschenwürdige Existenzminimum wird nicht mehr gesichert, wenn die Preisentwicklung die reale Kaufkraft der Leistungen schmälert”, so der Paritätische in seinem Fazit.
Hinweis: Berechnungsmethode des Regelsatzes
Die Anpassung des Regelsatzes ist gesetzlich vorgeschrieben. Nach §28a SGB XII bestimmen die Preisentwicklung für „bedarfsrelevante Güter” wie Kleidung, Lebensmittel und Hygieneartikel (70%) und die allgemeine Lohnentwicklung (30%), wie hoch oder niedrig der Regelsatz jedes Jahr ausfällt.
Rolle des Bürgergeldes unklar
Inwieweit die Einführung des Bürgergeldes eine Rolle bei der Neuberechnung des Regelsatzes spielt, ist noch unklar. Eigentlich sollte das Bürgergeld Hartz IV zum ersten Januar 2023 ablösen; wahrscheinlicher ist eine Einführung aber eher zur Mitte des kommenden Jahres.
Auch zur Höhe der neuen Grundsicherung oder deren Anpassung ist noch relativ wenig bekannt. Bundessozialminister Hubertus Heil versprach jedoch mehr Geld und eine Reform der Berechnungsformel. Ob er mit seinem Vorhaben letztendlich Erfolg haben wird, bleibt abzuwarten. Gegenwind kommt nämlich von der FDP. Parteichef und Finanzminister Christian Lindner will am bisherigen „bewährten” Verfahren festhalten.
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