So gut wie jede*r Hartz IV-Empfänger*in kennt sie: die Eingliederungsvereinbarung (EGV). Schließlich ist sie fast immer der erste Berührungspunkt zwischen Jobcenter und Leistungsberechtigten. Doch was passiert, wenn es keine EGV gibt? Erwachsen für Hartz IV-Empfänger*innen daraus Nachteile?
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Keine EGV erhalten – was tun?
Einer unserer Leser kam mit einem eher ungewöhnlichen Fall zu uns. Er beziehe seit November 2016 SGB II-Leistungen, habe bisher aber keine einzige EGV erhalten. Weil die jedoch eigentlich standardmäßig zu jedem Hartz IV-Bezug dazu gehört, fragt er sich, was das konkret für ihn bedeutet und ob er deswegen Probleme bekommen könnte.
Hinweis: Was ist die EGV?
Die Eingliederungsvereinbarung ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen dem Jobcenter und Hartz IV-Empfänger*innen. Er enthält die Rechte und Pflichten beider Parteien während der Bezugsdauer und muss einvernehmlich von beiden Seiten akzeptiert werden.
Hartz IV nicht an EGV geknüpft
Zunächst einmal die gute Nachricht: Der Bezug von Hartz IV ist nicht von einer EGV abhängig. Nach §7 SGB II sind es vor allem die Hilfebedürftigkeit und die Erwerbsfähigkeit, die Personen zum Hartz IV-Bezug berechtigen. Eine fehlende EGV ist daher kein Ausschlusskriterium für Grundsicherung.
Hinzu kommt, dass die EGV auch nicht zwingend vorgesehen ist. §15 SGB II ist eine Soll-Vorschrift. Das heißt, dass das Jobcenter im Normalfall eine EGV treffen soll, sich aber innerhalb eines begrenzten Entscheidungsspielraums auch dagegen entscheiden kann. Am Ende ist es also nicht schlimm, wenn Sie keine EGV mit Ihrem Jobcenter ausgehandelt haben.
EGV kann bei Wiedereingliederung helfen
Dennoch ist es unüblich, dass Hartz IV-Empfänger*innen keine EGV erhalten. Immerhin ist die EGV die Grundlage der Zusammenarbeit zwischen Grundsicherungsempfänger*in und Jobcenter und legt die Rechte und Pflichten beider Parteien fest. Das heißt auch, dass sich das Jobcenter zu Maßnahmen und Leistungen verpflichtet, die Sie als Hartz IV-Empfänger*in einfordern können.
Die EGV kann also durchaus ein hilfreiches Mittel für Sie sein. Wichtig ist, dass sie Ihren Interessen und Bedürfnissen entspricht. Verhandeln Sie daher ruhig mit Ihre*m Sachbearbeiter*in über Punkte, die sie als unnötig oder überflüssig erachten. Am Ende wollen sie beide das gleiche Ziel: raus aus Hartz IV und rein ins Berufsleben.
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