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Hartz IV: Lebensmittelunverträglichkeit rechtfertigt Mehrbedarf

Fast jede fünfte Person in Deutschland leidet an einer Lebensmittelunverträglichkeit. Betroffene müssen am Ende mehr Geld für teure Ersatzprodukte ausgeben. Mit Hartz IV allein ist das kaum stemmbar. Dank des Einsatzes unserer Partneranwältinnen und Partneranwälte konnte sich eine betroffene Familie ihren Mehrbedarf erkämpfen.

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Kinder leiden an Lebensmittelunverträglichkeit

Wir berichten ja immer wieder über spannende Fälle, die unsere Partneranwältinnen und Partneranwälte erfolgreich abschließen. Vor einiger Zeit erreichte sie der Hilferuf eines Ehepaares. Jedes ihrer drei Kinder leidet an einer starken Gluten- und Laktoseunverträglichkeit.

Weil das nötige Kleingeld für eine angemessene Ernährung fehlte, verloren die Kinder zunehmend an Gewicht. Zwischenzeitlich erreichte ihr Body-Mass-Index (BMI) gerade einmal ein Wert von 18,5. Die Kinder waren laut BMI also untergewichtig.

Hinweis: Was ist der BMI?

Der sogenannte Body-Mass-Index (kurz BMI) ist eine der bekanntesten Formeln, um den Körperfettanteil einer Person zu schätzen. Dabei werden Körpergröße und das Gewicht in Verhältnis zueinander gesetzt. Wichtig: Der BMI ist lediglich ein grober Richtwert.

Jobcenter weigert sich, Mehrbedarf zu zahlen

Die besorgten Eltern stellten nach der Diagnose einen Antrag auf Mehrbedarf beim Jobcenter. Das lehnte jedoch ab. Offenbar erachtete der Sachbearbeiter die Situation der Kinder als nicht gravierend genug, um einen Mehrbedarf zu begründen. Daraufhin suchte die Familie juristische Unterstützung bei unseren Partneranwältinnen und Partneranwälten.

Hinweis: Mehrbedarf muss „besonders“ und „unabweisbar“ sein

Die Voraussetzungen für einen Mehrbedarf sind in § 21 des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II) geregelt. Ihnen wird ein Mehrbedarf nur dann anerkannt, wenn regelmäßig Kosten auf Sie zukommen, die Sie entweder gar nicht vermeiden können oder deren Vermeidung eine besondere Härte für Sie bedeuten würde.

Mit Widerspruch zum Mehrbedarf

Zunächst prüften die Sozialrechtler:innen den Ablehnungsbescheid des Jobcenters auf Fehler – sie wurden relativ schnell fündig. Im Anschluss legten sie erfolgreich Widerspruch für die Familie ein. Der Sachbearbeiter entschied den Fall noch einmal neu und erkannte den Mehrbedarf dieses Mal an. Die Familie erhält jetzt knapp 135 EUR mehr im Monat. 

Haben auch Sie Ärger mit dem Amt? Unsere Partneranwältinnen und Partneranwälte prüfen auch Ihren Bescheid. Für Sie ist das mit keinerlei Kosten verbunden.

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Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er das Team unsere Partneranwälte von hartz4widerspruch.de und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.

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