Hartz IV: Keine guten Aussichten für 2022

Trotz Corona-Zuschlag und Kinderbonus war 2021 für Hartz IV-Empfänger*innen bisher ein schweres Jahr. Noch immer macht die Corona-Pandemie den wirtschaftlich Schwachen stark zu schaffen. Die Aussichten für 2022 sind nicht besser, da die jährliche Anpassung des Regelsatzes wohl niedriger ausfallen wird als sonst.

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Regelsatz steigt nächstes Jahr weniger stark

Das nächste Jahr könnte für Hartz IV-Empfänger*innen eine Nullrunde bedeuten. Denn die jährliche Anpassung der Regelsätze an die allgemeinen Lohn- und Preisentwicklungen könnte dank der schlechten Wirtschaftslage deutlich geringer ausfallen als sonst. Das ist angesichts der immer weiter steigenden Preise für Lebensmittel, Hygieneartikel und Co. bedenklich.

Hinweis: Berechnung der Regelsatzanpassung

Der Regelsatz für Hartz IV-Empfänger*innen wird jedes Jahr an die aktuelle Wirtschaftslage angepasst. Nach dem SGB XII werden dabei die Preise von bedarfsrelevanten Gütern wie Essen und Kleidung zu 70% berücksichtigt. Die restlichen 30% macht die Entwicklung der Löhne und Gehälter aus.

Paritätischer Gesamtverband fordert Anpassungsreform für Regelsätze

Deswegen fordert der Paritätische Gesamtverband eine Änderung der Fortschreibungsformel für Regelsätze. Nicht nur werden Preissteigerungen nicht ordentlich ausgeglichen, vielmehr seien die Regelsätze grundsätzlich nicht ausreichend, um alle Bedarfe des Lebens zu decken, so Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands Ulrich Schneider.

Nach eigenen Berechnungen müsse der Regelsatz für eine alleinstehende Person momentan 644 EUR betragen, um wirklich armutsfest zu sein, so der Verband. Das sind fast 200 EUR mehr als der aktuelle Regelsatz in Höhe von 432 EUR. Der einmalige Corona-Zuschuss in Höhe von 150 EUR sei da nur ein Tropfen auf dem heißen Stein.

Sozialverband fordert mehr Unterstützung für Hartz IV-Empfänger*innen

Daher fordert der Verband schon seit Monaten eine Regelsatzerhöhung auf mindestens 600 EUR und einen Pandemiezuschlag von 100 EUR monatlich. „Es darf nicht passieren, dass die Bundesregierung die Armen wieder einmal im Regen stehen lässt. Wenn jetzt schon absehbar ist, dass sich die Grundsicherungsleistungen zu Beginn nächsten Jahres noch weiter vom tatsächlichen Bedarf der Menschen entfernen, muss sofort gehandelt werden. Alles andere wäre ein armutspolitisches Armutszeugnis“, so Schneider.

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Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er unser Anwalts-Team und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.

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