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Hartz IV: Jobcenter muss E-Mails beantworten

Mit dem Bürgergeld sollen viele bürokratische Hürden wegfallen. Der Fall eines Hartz IV-Empfängers aus Hagen zeigt, dass das auch dringend notwendig ist. Das dort ansässige Jobcenter ignorierte die E-Mail des Mannes und verlangte von ihm, seinen Antrag erneut zu stellen.

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Jobcenter Hagen ignoriert Hartz IV-Empfänger

Im Jahr 2022 sollte man eigentlich erwarten, dass das Jobcenter mit E-Mails umgehen kann. Nicht einmal das scheint aber in Hagen zu funktionieren. Der Erwerbslosen- und Sozialhilfeverein Tacheles e.V. berichtet in seinem aktuellen Newsletter von einem Fall, in dem ein Hartz IV-Empfänger eine etwas andere Antwort auf eine E-Mail erhalten hat.

Statt sich dem Fall des Mannes anzunehmen, ließ das Jobcenter ihn wissen, dass seine E-Mail zwar eingegangen sei, jedoch nicht mehr bearbeitet werde. Der Grund: Mittlerweile sei die elektronische Übermittlung von Unterlagen und Anträgen nur noch über das Onlineportal „Jobcenter Digital“ möglich.

Hinweis: Recht auf gute Verwaltung

Art.41 der europäischen Grundrechtecharta garantiert allen Unionsbürger:innen ein Recht auf zügige, unparteiische und gerechte Verwaltung. Ein solches Grundrecht kennt das deutsche Grundgesetz dagegen nicht.

BSG: Anträge dürfen per Mail eingereicht werden

Dabei entschied das Bundessozialgericht erst vor wenigen Jahren, dass Anträge auch per Mail gestellt werden dürfen. Solange das Jobcenter ein entsprechendes E-Mail-Postfach eingerichtet hat, dürfen darüber auch Anträge eingereicht werden.

Jobcenter darf keine Steine in den Weg legen

Tatsächlich dürfte die Hagener Vorgehensweise gegen geltendes deutsches Recht verstoßen. Denn Jobcenter sind nach §17 SGB I dazu verpflichtet, den Zugang zu Sozialleistungen so barrierefrei wie möglich auszugestalten.

Zwar hat das Jobcenter mit seiner digitalen Plattform eine relativ unbürokratische Möglichkeit, Anträge entgegenzunehmen und zu bearbeiten. Das darf aber nicht dazu führen, dass Anträge, die auf anderem Wege eingehen, einfach in der Versenkung verschwinden.

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Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er unser Anwalts-Team und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.

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