Bürgergeld im Voraus – der Bürgergeld-Vorschuss

Der Bürgergeld-Antrag ist für viele Menschen die letzte Option, den eigenen Lebensunterhalt zu sichern. Lange Bearbeitungszeiten in Jobcentern können die Notlage da schnell enorm verschärfen. Auch wenn es in der Regel deutlich schneller geht: Per Gesetz haben Jobcenter bis zu sechs Monate Zeit, um über einen Antrag zu entscheiden. Zur Überbrückung von langen Wartezeiten gibt es daher den Bürgergeld-Vorschuss (ehemals Hartz 4-Vorschuss). Hier finden Sie alle wichtigen Informationen.

Antrag auf Vorschuss erstellen

Bürgergeld-Vorschuss: Was das ist und wann der Vorschuss gezahlt wird

Können Sie Ihren Lebensunterhalt finanziell nicht aus eigener Kraft stemmen, ist schnelle Hilfe wichtig. Dass Jobcenter laut Gesetz (§ 88 Abs. 1 SGG) allerdings bis zu sechs Monate Zeit haben, um über einen Bürgergeld-Antrag zu entscheiden, stellt in dem Zusammenhang ein echtes Problem dar. Auch wenn die meisten Behörden diese Zeitspanne nicht ausreizen, dauert es oft Wochen, wenn nicht sogar Monate, bis Leistungen bewilligt werden und Bürgergeld (ehemals Hartz 4) fließt.

Hinweis: Bearbeitungszeiten in Jobcentern

Wie lange ein Jobcenter für die Bearbeitung Ihres Antrags braucht, hängt zum einen von der Vollständigkeit des Antrages ab – wobei der eigentliche Bearbeitungszeitraum erst zu laufen beginnt, wenn alle benötigten Unterlagen vollständig sind. Zum anderen spielt aber auch die Auslastung in der Behörde eine entscheidende Rolle.

Für akute Notsituationen gibt es deshalb den Bürgergeld-Vorschuss. Sie erhalten einen Teil Ihrer Leistungen noch ehe ein endgültiger Bürgergeld-Bescheid (ehemals Hartz 4-Bescheid) erlassen wurde – vorausgesetzt Sie haben bereits einen Bürgergeld-Antrag gestellt.

Voraussetzungen für einen Bürgergeld-Vorschuss

Ist absehbar, dass es bis zur Bewilligung Ihres Bürgergeld-Antrages eine gewisse Zeit dauern wird und die Wartezeit Ihre Nöte verschärft, kann ein Vorschuss die Lösung sein. Doch handelt es sich dabei um eine Ermessens-Leistung des Jobcenters bzw. Ihres Sachbearbeiters. Das bedeutet, dass er darüber entschiedet, ob und in welcher Höhe Ihnen ein Vorschuss gewährt wird. Die gesetzliche Grundlage zum Bürgergeld-Vorschuss findet sich in § 42 SGB I.

Neben dem Willen des Sachbearbeiters müssen zudem folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Bürgergeld-Antrag liegt dem Jobcenter vor: Sie müssen Ihren Erstantrag bereits gestellt haben. Haben Sie offiziell noch kein Bürgergeld beantragt, erhalten Sie keinen Vorschuss.
  • Anspruch auf Bürgergeld muss gegeben sein: Bei einer ersten Durchsicht Ihrer Unterlagen muss für den Sachbearbeiter erkennbar sein, dass Sie grundsätzlich Anspruch auf Bürgergeld haben. Das setzt unter anderem voraus, dass Sie erwerbsfähig und hilfebedürftig sind.
  • Lange Bearbeitungszeit Ihres Bürgergeld-Antrages: Ihr Sachbearbeiter muss abschätzen, ob Ihr Bürgergeld-Antrag eine längere Bearbeitungszeit in Anspruch nehmen wird und Sie unter Umständen noch Monate auf Ihre Zahlungen warten müssen.
  • Formloser Antrag auf Bürgergeld-Vorschuss: Automatisch erhalten Sie vom Jobcenter keinen Vorschuss. Den müssen Sie beantragen. Dabei genügt ein formloser Antrag bei Ihrem Sachbearbeiter. Begründen Sie dabei Ihren Antrag, um Ihren Bedarf hervorzuheben.

Welche Voraussetzungen gibt es für einen Hartz 4-Vorschuss?

Bürgergeld-Vorschuss: Antrag und Auszahlung

Ein Antrag auf einen Bürgergeld-Vorschuss (ehemals Hartz 4-Vorschuss) bedarf keiner besonderen Form – ein formloses Schreiben an Ihren Sachbearbeiter genügt. Um Ihnen den Antrag zu erleichtern, stellen wir Ihnen ein Antragsformular zur Verfügung. Nachdem Sie dieses ausgefüllt haben, erhalten Sie Ihren fertigen Antrag per E-Mail.

Möchten Sie ein eigenes Anschreiben verfassen, liefern Sie Ihrem Sachbearbeiter einen triftigen Grund zur Gewährung des Vorschusses.

Wie lange dauert es bis zur Auszahlung des Vorschusses?

Haben Sie einen Bürgergeld-Vorschuss beantragt, darf es maximal einen Monat dauern, bis Ihnen die Leistungen ausgezahlt werden. Genauer: Im Monat nach der Antragstellung sollten Sie die erste Zahlung erhalten. Spitzt sich Ihre Situation auch bei dieser Wartezeit zu, machen Sie das in Ihrem Antrag deutlich bzw. sprechen Sie das gegenüber Ihres Sachbearbeiters an. Gegebenenfalls kann die Auszahlung zusätzlich beschleunigt werden.

Beispiel: Auszahlungszeitpunkt

Der Antrag auf Bürgergeld-Vorschuss wird Anfang Februar von Ihnen bei Ihrem Jobcenter eingereicht. Bei Genehmigung des Antrages muss eine Auszahlung des Vorschusses spätestens bis Ende März erfolgen.

Wie hoch fällt der Bürgergeld-Vorschuss aus?

Beim Bürgergeld-Vorschuss handelt es sich um eine Ermessensleistung des Jobcenters. Bedeutet: Wie hoch der Vorschuss ausfällt, bestimmt letztlich Ihr Sachbearbeiter. Dieser orientiert sich dabei an der Höhe Ihrer später zu erwartenden Bürgergeld-Leistungen. Ihre persönliche wie wirtschaftliche Situation wird bei der Berechnung ebenso berücksichtigt.

Wichtig: Alternative Warengutscheine

Eine vorübergehende Unterstützung muss übrigens nicht in Form eines Vorschusses erfolgen. Auch Warengutscheine sind denkbar, sofern diese die Notsituation lindern.

Grundsätzlich fällt ein Bürgergeld-Vorschuss aber geringer aus als die zu erwartenden Leistungen. Denn: Eine spätere Rückforderung soll vermieden werden.

Bürgergeld bewilligt: Verrechnung mit den Regelleistungen

Stellen Sie einen Antrag auf Bürgergeld, stehen Ihnen Leistungen ab dem Monat zu, in dem Sie den Antrag gestellt haben. Genauer: Haben Sie im April Leistungen beantragt, stehen Ihnen diese auch ab April zu. Erhalten Sie Ihren Bewilligungsbescheid erst im Juli, werden Ihnen die Leistungen rückwirkend bis einschließlich April ausgezahlt. Wurde Ihnen ein Vorschuss gewährt, verhält es sich etwas anders: Der Bürgergeld-Vorschuss wird mit Ihren Leistungen verrechnet und von den rückwirkenden Zahlungen abgezogen.

Beispiel: Anrechnung des Vorschusses

Sie haben als Vorschuss 600 EUR monatlich erhalten und bekommen als reguläre Bürgergeld-Leistung 659 EUR. Dann bekommen Sie für jeden bereits ausgezahlten Monat zusätzlich noch eine Rückzahlung über 59 EUR. Für den restlichen Bewilligungszeitraum wird Ihnen Ihr voller Bürgergeld-Satz monatlich ausgezahlt.

Vorschuss höher als Regelleistungen – was nun?

Dass ein Vorschuss höher ausfällt, als die endgültigen Bürgergeld-Leistungen, kann vorkommen – ist für Sie aber von Nachteil. Schließlich wird das Jobcenter die zu viel gezahlten Leistungen zurückfordern.

Haben Sie als Vorschuss beispielsweise 600 EUR erhalten, Ihre endgültigen Leistungen belaufen sich aber lediglich auf 500 EUR, erhalten Sie ab dem Zeitpunkt Ihrer Bewilligung fortlaufend lediglich 500 EUR. Die 100 EUR, die Ihnen bis dahin im Zuge des Vorschusses zu viel gezahlt wurden, wird sich das Jobcenter wiederholen. Sie werden einen Rückforderungsbescheid erhalten.

Bürgergeld-Vorschuss abgelehnt: Das sind Ihre Möglichkeiten

Auch wenn der Bürgergeld-Vorschuss (ehemals Hartz 4-Vorschuss) eine Ermessensleistung ist: In bestimmten Fällen kann gegen eine Ablehnung vorgegangen und eine Bewilligung erstritten werden. Wann das der Fall ist, muss individuell geprüft werden – rechtlich herrscht diesbezüglich keine Einigkeit.

Wurde Ihr Vorschuss abgelehnt, raten wir Ihnen, den Bescheid von uns prüfen zu lassen. Stellen wir fest, dass die Vorauszahlungen zu Unrecht abgelehnt wurden, wird Widerspruch eingelegt.

Übrigens: Wir prüfen auch Ihren endgültigen Bewilligungsbescheid. Selbst wenn Ihnen dieser korrekt erscheint: Fehler, die Sie benachteiligen, sind nie auszuschließen. Gehen Sie auf Nummer sicher und erhalten Sie die Leistungen, die Ihnen zustehen.

Quellen:

Sozialgerichtsgesetz (SGG)

Sozialgesetzbuch (SGB I) Erstes Buch

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Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er unser Anwalts-Team und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.

Fragen & Antworten

Wie lange darf die Bearbeitung eines Bürgergeld-Antrags dauern?
Theoretisch haben Jobcenter bis zu sechs Monate Zeit, um einen Bürgergeld-Antrag zu bearbeiten. Die Bearbeitungszeit beginnt zudem erst, wenn dem Jobcenter alle nötigen Unterlagen vorliegen. Oft bekommen Sie aber nach einigen Wochen Bescheid.
Kann man einen Bürgergeld-Vorschuss bekommen?
Wer Anspruch auf Bürgergeld-Leistungen hat, kann bei akuter Geldnot auch einen Bürgergeld-Vorschuss erhalten. Der Vorschuss muss allerdings beantragt werden.

19 Antworten auf „Bürgergeld-Vorschuss“

  1. Hallo ich habe folgende Frage: Wir haben am 12.07.2023 einen Erstantrag auf Bürgergeld gestellt. Am 17.07.2023 einen Antrag auf Vorschuss gemäß Paragraph 42 sgb I. Wir sind aktuell wirklich Mittellos. Miete ect konnte nicht mehr bezahlt werden und die Bearbeitung nimmt leider laut Aussage des Jobcenters Zeit bis zum 25.08.23 ein. Nun wurde mir telefonisch gesagt: denn Vorschuss erhalten nur Empfänger die bereits einen genehmigten Bescheid über Bürgergeld Leistungen haben! Ist das rechtlich korrekt? Oder kann der Vorschuss auch gewährt werden, wenn der Erstantrag aktuell in Bearbeitung ist?
    Lieben Dank im Voraus für eine Antwort!

    1. Hallo Vivien,
      das ist nicht richtig. Mit dem Vorschuss soll ja genau die Wartezeit bis zum Bewilligungsbescheid überbrückt werden. Voraussetzung ist unter anderem ein bereits gestellter Antrag. Sprechen Sie noch einmal mit dem Jobcenter und machen Sie denen Ihre Situation klar. Sprechen Sie zudem mit Ihrem Vermieter und erklären Sie ihm, dass der Antrag bei Jobcenter in Bearbeitung ist. Wenden Sie sich ggf. auch an eine Sozialberatung vor Ort. Unsere Partneranwälte können leider erst in Zusammenhang mit einem Bescheid aktiv werden.
      Viele Grüße

  2. Hallo wir haben ein riesen Problem.
    Meine Partnerin hat 2 Söhne was mein Stiefkinder sind.
    Das älteste kind lebt in einer 3 Raum Wohnung. Das jüngste bei uns.
    Daes immer wieder Kracht zwischen dem jüngsten(17) und mir wollte das Kind ausziehen. Das älteste Kind(25J) hat ein eigenes Einkommen von ca. 1500€
    Mein Einkommen liegt bei ca. 2400€ und das der Frau von ca. 1100€.
    Wir haben bei der Bürgergeldstelle angerufen und nachgefragt wie es sich verhält wen das jüngste Kind zum ältesten Kind zieht und als WG anmeldet.
    Die Bürgergeldsteöle meinte kein Problem Mietvertrag etc. Einreichen.
    Antrag haben wir gestellt der wurde abgelehnt da das Kind ohne Genehmigung umgezogen ist. Laut Mietvertrag.
    Desweiteren wurde uns vom Bearbeiter gefragt wer zuerst im Haushalt da war das Kind oder der Mann.” Wenn es nicht zusammen klappt soll doch der Mann ausziehen.” Meine Frau teilte dann aber mit das sie von ihren 1100€ nicht leben kann uns sie dadurch auch ein Antrag stellen muss. Der Bearbeiter meinte kein Problem Ich könnte ja Unterhalt für meine Frau zahlen. Es sind mittlerweile 4Monate vergangen. Ich bin ausgezogen und zahle dadurch 2 Wohnungen und Versorgungskosten. Was können wir tun das nimmt kein Ense kann doch nicht sein das sich verheiratete Paare trennen müssen. Für das Kimd wären es ca. 330 € Miete + ca. 100 € Gas für meine Frau mit Kind in der 3 raumwohnung sind es 600€Miete +350€ Gas es ist doch nicht sinnvoll mehrzubezahlen wenn es auch weniger geht. Der Sachbearbeiter ist jetzt für 3 Wochen im Urlaub und kein anderer darf es weiterverarbeiten nur er. Der Sachbearbeiter der Leistungsbearbeiter ?

    1. Hallo Andre,
      leider können wir Ihnen nur bei der Prüfung aktueller Bürgergeld-Bescheide helfen. Da wir Ihre Schilderungen nicht gänzlich nachvollziehen können, würden wir Sie bitten, sich an eine Sozialberatung vor Ort zu wenden.
      Viele Grüße

  3. Hallo ich bin mit meiner Freundin zusammen gezogen und das Jobcenter hatt direckt erst mall mir 100% gesperrt weil sie Prüfen wollten ob ich noch berechtigt wäre für Bürgergeld, Ich habe direckt angegebn das auch sie Vorher Bürgergeld hatte habe auch alle Papiere die sie wolten abgegebn und seit dem 26.02 liegt bei ihnen alles vor doch es wirt einfach nicht Bearbeitet. Aktuel bin ich gesundteilich nicht in der Lage persöhnlich vor zu sprechen und meine Partnerin ebenso nicht daher habe ich einen Antrag auf Vorschuss per EMail rüber geschicht doch sie sagten mir heute das das Nicht gehn würde weil es nur Persöhnlich gehen würde. Meine worte das ich Weder essen noch Trinken habe das wir kurz davor stehn Fristloss gekündigt zu werden unser Internet Anbiter uns die leitung nun kappen wirt und wir Ohne Strom sitzen wirt von der Frau am Telefon mit einem einfachen * ja ich schau was ich tuhen kann* seit WOCHEN beantwortet. Meine Partnerin wie auch ich sind nervlich fertig was kann ich noch tuhen ?

    1. Hallo B.R.,
      sofern Sie für den Vorschuss einen Ablehnungsbescheid haben, lassen Sie den von unseren Partneranwälten prüfen. Die unterstützen Sie dann auch bei einem Widerspruch. Haben Sie keinen, fordern Sie diesen an. Sie haben außerdem die Möglichkeit, einen Eilantrag zu stellen.
      Viele Grüße

  4. Habe vom Jobcenter Post bekommen das der das meinem Wiederspruch entsprochen werden. Das zuständige Leistungsteam wird die eingereichten Unterlagen prüfen. Dar die Bearbeitung eines Antrages ja bis zu 6 Monate dauern kann, wollte ich versuchen einen Vorschuss zu beantragen.

  5. Hallo aus BErlin,

    ich habe am 12.12.22 meinen Antrag gestellt, die fehlenden Unterlagen, schnellstmöglich, eingereicht und war auch schon bei meiner AV zur Ident. Feststellung und Kooperationsvereinbahrung. Seit 06.02.23 wird der Antrag bearbeitet, ich habe bislang noch keinen Bescheid oder ähnliches erhalten. Auch nicht digital. Was ich aber habe ist ein Folgetermin bei der AV. Habe jetzt Antrag auf Vorschuss gestellt. Gruß

  6. Wegen langer ALG2 Bearbeitung in Schulden Spirale
    – Dezember lief AlG1 aus
    Blauäugig gedacht der ALG 2 Antrag wird etwas länger dauern als der ALG 1 Antrag
    (…)
    Ende März kam dann das Geld und auch wenn die Auszahlung v Januar- März zusammen waren konnte die mittlerweile zum Inkasso Fall gewordenen Schulden nicht mehr Ausgleichen ( hier ganz großen Respekt an Vodafone die als einzige meine Situation akzeptiert haben , ja sogar von sich aus Mahngebühr erstatten)

    2 . Teil:
    Diesen Sommer Sparbriefe bekommen => Konto Pfändungen bezahlt und ALG 2 Aufhebung.. ( wegen 6000€ )
    Im Dezember Bürgergeld beantragt ( gewartet da es hieß wird einfacher … aber der einzige Unterschied ist die Bezeichnung sonst selber Antrag)

    … bis dato noch kein einziges Schreiben

    Somit beginnt der Teufelskreis erneut

  7. Hallo ich bin langsam verzweifelt mein Sohn hat vor Monaten einen Antrag gestellt und er würde bis heute nicht bearbeitet, das Jobcenter im Harz hat alle Unterlagen bekommen trotzdem kommt keine Antwort . Ich verbleibe nicht so viel und kann ihm immer nur ein wenig Geld überweisen das das reicht nicht sie sind zu 2t und so wie’s aussieht ist seine Freundin schwanger sie haben manchmal 2wochen kein essen

    1. Hallo Jeanette,
      das Jobcenter hat rechtlich leider bis zu sechs Monate Zeit, um über einen Antrag zu entscheiden. Gerät Ihr Sohn aufgrund der Wartezeit in Not, kann er einen Vorschuss beantragen. Sollte der Antrag bereits sechs Monate zurückliegen, sollte Ihr Sohn Untätigkeitsklage einreichen.
      Viele Grüße

  8. Hallo.

    Hatte am 9.5.22 den erst Antrag gemacht und am 23.5.22 ein persönlichen Termin
    Habe gestern das erste mal das Geld erhalten..Meine Frage ist jetzt, war.die Zahlung jetzt für Mai, da ich den Antrag für Mai gestellt habe. Und bekomme ich das für Juni denn jetzt auch noch oder erst ab Juli? Danke LG

    1. Hallo A.M,
      haben Sie im Mai den Antrag gestellt, stehen Ihnen die Leistungen auch ab Mai zu. Für welchen Monat die Zahlung nun ist, die Sie erhalten haben, lässt sich ohne Blick auf Ihren Bescheid leider nicht sagen. Unsere Partneranwälte prüfen Ihren Bescheid und legen bei fehlerhafter Berechnung Widerspruch beim Jobcenter ein.
      Viele Grüße

    2. Da steht nur auf den Kontoauszug ‘Monatsleitung’ ein bescheid habe ich nämlich noch gar nicht erhalten

    3. Hallo A.M,
      dann bleiben Sie beim Jobcenter hartnäckig und haken weiter nach. Ohne Unterlagen können wir Ihnen hierzu leider keine Auskunft geben.
      Viele Grüße

  9. Hallo guten Tag,
    ich ziehe kurzfristig am 01.06 in eine andere Stadt und habe demnach einen Aufhebungsbescheid ab 01.06 meines aktuell zuständigen Jobcenters bekommen. Ich habe bereits einen neuen Antrag bei dem neuen zuständigen Jobcenter gestellt, allerdings wissen die nicht wie lange die Bearbeitung dauern wird.
    Ich muss allerdings ab dem 01.06 ja meine neue Miete zahlen und habe zudem ein 3 Monate altes Baby zuhause.
    Kann ich einen Antrag auf Hartz4 Vorschuss stellen? Ich weiß nicht wie ich ab 01.06 mein Baby füttern soll, wenn der Neuantrag bis dahin nicht bearbeitet wurde

    1. Hallo Melissa,
      natürlich können Sie einen Antrag auf Vorschuss stellen und das sollten Sie auch.
      Viele Grüße

  10. Hallo ich hab eine Frage mein Mann hat am 4 Januar ein Antrag auf Arbeitslosengeld 1 Gestell und ein 3 Monatige Sperre bekommen das haben wir 2 Monate später mitgeteilt bekommen weil sie die ganze Zeit auf eine Rückantwort des Arbeitsgebiets gewartet haben dan Mitte März wo wir drauf hingewiesen haben was wir jetzt machen sollen hat man uns gesagt wir sollen ein Hartz 4 Antrag stellen auf den Bescheid warten wir jetzt auch schon 1 Monat die forderten immer wieder neue Unterlagen zb von Kredit Karten die schon gekündigt sind oder Nachweise von Finanzierungen sie Wir beiim Media Markt gemacht haben usw was hat das jetzt damit zu tun die sollen doch nur Übergangsweise bezahlen wegen der Sperre von Arbeitslosengeld 1 wir haben seit Januar kein Einkommen das Arbeitslosengeld 1 wird erst ab den 1.05.2022 bezahlt werden.ich weis nicht mehr was ich machen soll seit 3 Monaten Konten wir keine Miete zahlen ich habe Angst das bald die Kündigung kommt wir haben 5 Kinder kam mir jemand ein Rat geben.

    1. Hallo Nicole,
      auch wenn es nur übergangsweise um eine Hartz 4-Zahlung geht, prüft das Jobcenter, ob Anspruch besteht. Vermutlich hätten Sie einen Antrag auf einen Hartz 4-Vorschuss stellen müssen, denn grundsätzlich ist es so, dass Jobcenter bis zu sechs Monate Zeit haben, um über einen Antrag zu entscheiden. Leider können wir Sie diesbezüglich nicht unterstützen. Suchen Sie aber in jedem Fall Kontakt zu Ihrem Vermieter, um ihm Ihre Situation zu schildern und die Kündigung der Wohnung zu verhindern.
      Viele Grüße

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