Die Kostenübernahme für Corona-Tests wurde bereits vom Sozialgericht abgelehnt. Nun entschied das Landessozialgericht, dass auch Corona-Masken keinen Mehrbedarf für Hartz 4-Empfänger darstellen.
Jobcenter will Kosten für Schutzmasken nicht übernehmen
Die aktuellen Schutzmaßnahmen gegen den Corona-Virus sehen unter anderem eine Maskenpflicht vor. Aufgrund der zusätzlich anfallenden Kosten, forderte ein Hartz 4-Empfänger daher vom Jobcenter eine finanzielle Unterstützung, beziehungsweise eine unentgeltliche Bereitstellung der Masken. Das Jobcenter kam dieser Forderung nicht nach. Auch das LSG Essen lehnte den entsprechenden Antrag des Leistungsempfängers ab (Az.: L 7 AS 635/20).
Masken sind durch Regelbedarf zu finanzieren
Nach Auffassung der Richter liegt kein Anspruch auf Mehrbedarf vor. Dieser könne nur dann gerechtfertigt sein, wenn er der Höhe nach erheblich von einem durchschnittlichen Bedarf abweicht und auch nicht durch Zuwendung Dritter oder Ersparmöglichkeiten von der Regelleistung zu finanzieren ist.
Maskenkauf nicht zwingend nötig
Die Richter wiesen zudem darauf hin, dass die Corona-Schutzverordnung in NRW und auch in vielen anderen Bundesländern nicht zwingend eine Maske vorsieht. Stattdessen könne auch ein Schal beziehungsweise ein Tuch für den nötigen Schutz von Mund und Nase sorgen. Folglich sei die Finanzierung derartiger Gesichtsbedeckung als Bestandteil der Bekleidung anzusehen. Diese ist aus dem Regelbedarf zu finanzieren.
Hinweis: Sie wollen einen Antrag auf Mehrbedarf stellen?
Sofern Sie von Ihrem Anrecht auf Mehrbedarf Gebrauch machen wollen, können Sie dafür unsere Vorlage „Antrag auf Mehrbedarf“ nutzen. Auch Fragen, welche Arten von Mehrbedarf es gibt und welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, werden geklärt.
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Leute der Stadt hat NEIN gesagt!
Mit dem Geld kann man doch wichtigere Sachen kaufen wie zum Beispiel Moderne Kampfflugzeuge……und sowieso mit(gute)Bildung steigt die Wahrscheinlichkeit “Alu Hut Träger” zu werden….Die pinkeln sich doch nicht selber an’s Bein