Schüler macht Hausaufgaben am Laptop

Hartz 4-Urteil: Computer für Schüler gilt als Mehrbedarf

Noch immer weigern sich viele Jobcenter, die Anschaffung eines Computers für die Schule als Mehrbedarf anzuerkennen. Kürzlich musste das Sozialgericht Mannheim erneut über einen solchen Fall verhandeln.

Schüler beantragt Kostenübernahme für PC beim Jobcenter

Der Kläger wurde im Jahr 2003 geboren. Zusammen mit seiner Mutter lebt er in einer Bedarfsgemeinschaft. Beide beziehen Hartz 4. Zum Zeitpunkt der Klage besuchte der Schüler die 11. Klasse eines Gymnasiums. Im Dezember 2018 begehrte er einen Computer für die Bearbeitung seiner Schularbeiten.

In den vergangenen zweieinhalb Jahren lieh er sich dafür bereits den PC von einer Freundin seiner Mutter aus. Diese brauchte den PC nun für ihr eigenes Kind zurück. Wie die meisten Schulen, setzt allerdings auch die des Klägers den Besitz eines Computers voraus.

Hinweis: Viele Gerichte entschieden bereits zu Gunsten der Schüler

Das Sozialgericht Gotha entschied in einem Urteil ebenfalls über die Frage, ob das Jobcenter die Kosten für einen PC übernehmen muss. Es entschied, dass der PC einen Mehrbedarf gem. § 21 Abs. 6 SGB II darstelle.

Jobcenter lehnt Antrag ab

Das Jobcenter lehnte den Antrag auf die Kostenübernahme in dem vorliegenden Fall jedoch ab. Es vertrat die Auffassung, dass der Computer mit dem Erwerbseinkommen der Mutter angespart werden müsse. Auch ein gebrauchter Computer käme in Betracht.

SG verurteilt Jobcenter zur Kostenübernahme

Das Sozialgericht Mannheim hat das Jobcenter allerdings dazu verurteilt, dem Schüler die Leistungen als Mehrbedarf in Höhe von maximal 300 EUR zu gewähren, damit sich dieser einen PC kaufen kann. Die Entscheidung (Az.: S 3 AS 2672/19) begründet das Sozialgericht mit der Tatsache, dass dem Kläger ein Anspruch auf Leistungen für die Erfüllung der schulischen Anforderungen zusteht.

Die anzubringenden Kosten werden nicht ausreichend vom Regelbedarf umfasst und könnten auch nicht durch Ansparungen erstritten werden. Sie werden auch nicht durch die sogenannte Schulbedarfspauschale nach § 28 Abs. 3 SGB II gedeckt.

Quellen:

Wie hat Ihnen dieser Beitrag gefallen?

0 / 5 Gesamt: 4

Your page rank:

Geschrieben von: Johanna Höfer

Nach einem Master in Transkulturelle Studien an der Universität Bremen arbeitete sie als Sozialarbeiterin zuerst bei der AWO und dann für die Stadt Bremen. Nun informiert sie als Redakteurin bei hartz4widerspruch.de über praktische Tipps für den Umgang mit Hartz IV.

5 Antworten auf „Hartz 4-Urteil: Computer für Schüler gilt als Mehrbedarf“

  1. Unser Antrag auf einen grafikfähigen Taschenrechner für Tochter 14. Jahre alt u.im Gymnasium ( 145 € ) b.d. Jobcenter Nienburg/Weser wurde auch abgelehnt Bergründung das soll aus der Schulbedarfspauschalle bezahlt werden , b.d. Sozialgericht Hannover war eine alte Richterin die die Auffassung vertrat das Hartz 4 Bezieher ohnehin schon zuviel Geld haben, das könne man wohl selber bezahlen -ich denke da wäre an einen notwendigen PC garnicht zu denken – um Gottes willen ! Während einer Verhandlungspause gingen die Richterin die Vertreterin des Jobcenters und die 2 ehrenamtlichen Richter die stets die gleichen Meinungen vertraten gemeinsam Kaffee trinken. Ein Schelm der dabei böses denkt !
    Es liegt am Alter der Richterin, Computer usw. hat diese in der Schule auch nicht gehabt , wozu auch ?
    Das wir in einem anderen Zeitalter leben wo diese Dinge gefordert und benötigt werden sehen einge Gerichte nicht – andere schon – Sozial – was ist das – gleiche Chancen in der Schule – das ich nicht lache !
    Unser Hinweis , dass Sozialgerichte in anderen Bundesländern anderer Meinung sind , tat die Richterin damit ab: wir sind aber in Niedersachsen, und ich vertrete da eine andere Meinung. Die Dame v. Jobcenter setzte ein grinsendes Lächel auf . . . .

  2. Unser Antrag wurde abgelehnt weil in Hessen *Lernmittelfreiheit” besteht, die Schule soll schauen wie sie es macht… Die Schule selbst hatte darauf nur zu sagen, dass sie die Kapazitäten nicht haben. Das teilte ich dem Jc schriftlich von der Schule mit und trotzdem sagte das Jc das ist der Schule ihr Problem….

Ältere Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert