Hartz 4 und Schulden: Was darf gepfändet werden?

Hartz IV unterliegt als Einkommen der Pfändbarkeit. Andererseits gibt es gesetzliche Pfändungs-Freigrenzen, die weit über dem ALG II-Regelsatz von 416 Euro monatlich für eine Person liegen. Diese Freigrenzen sollen gewährleisten, dass der Schuldner sein Existenzminimum zum Leben erhält. Dies gilt auch, wenn Sie die Schulden und damit die Pfändung mutwillig verursacht haben. Wenn Sie Hartz IV erhalten, sind Sie also im Regelfall vor Pfändungen geschützt.

Wichtig ist allerdings ein pfändungssicheres Konto. Bei Mehrverdienst erhöht sich übrigens die Pfändungs-Freigrenze, ebenso wie mit der Zahl der Unterhaltsberechtigten. Auch die wichtigsten Haushaltsgegenstände sind pfändungssicher. Und geleistete Nachzahlungen des Jobcenters können nicht einfach durch Schuldner eingezogen werden.

Wie hoch sind die Beschlagnahme-Freistellungsgrenzen?

Nach § 850 c Zivilprozessordnung (ZPO) sind ALG II-Leistungen nicht pfändbar, die monatlich maximal 1.133,80 Euro betragen. Dieser Grundfreibetrag erhöht sich mit der Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen.

  • Bei Schuldnern mit einem Unterhaltsberechtigten beträgt er 1.569,99 Euro
  • Bei Schuldnern mit zwei Unterhaltsberechtigten 1.799,99 Euro.

Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz informiert unter über die genauen Freistellungsgrenzen. Unterhaltsberechtigte Personen sind beispielsweise:

  • ihre leiblichen Kinder
  • Ehepartner, von denen Sie geschieden sind und an die Sie Unterhalt zahlen
  • Ehepartner, die kein Einkommen haben

Wichtig: Ihr Geld ist nur auf dem Pfändungssicherungskonto sicher

Die Kontopfändung ist für Schuldner schlimm, denn die Gläubiger haben schnell vollen Zugriff auf Ihr Konto. Wer dies verhindern will, sollte rechtzeitig zur Bank gehen und sein Konto in ein pfändungssicheres Konto, auch P-Konto genannt, umwandeln. Pfändungssichere Konten bieten den Beschlagnahmeschutz in Höhe Ihrer Freistellungsgrenze, also von mindestens 1.133,80 Euro monatlich.

Was darf im Haushalt nicht beschlagnahmt werden?

Der Gerichtsvollzieher darf, wenn es zur Pfändung kommt, bestimmte Haushaltsgegenstände nicht beschlagnahmen. Pfändungssicher sind die wichtigen Gegenstände des persönlichen Gebrauchs:

  • Möbel
  • Hausrat
  • Bekleidung

Je ein Fernseher, ein Radio und ein PC müssen der Schuldnergemeinschaft belassen werden, ebenso ein Telefon und im Regelfall ein Handy pro Angehörigen. Auch Gegenstände, die für die Ausbildung oder die Ausübung einer Arbeit wichtig sind wie Auto, Bücher, Notebooks, Werkzeug und Arbeitsbekleidung darf der Staat nicht pfänden. Eheringe, Haustiere und Bargeld bis bis zu einem bestimmten Betrag sind ebenfalls ausgenommen. Allerdings darf eine Austauschpfändung vorgenommen werden: Flachbildschirm gegen Gebrauchtgerät, Limousine gegen Kleinwagen.

Bei Mehrverdienst erhöht sich auch die Pfändungsfreigrenze

Bei Arbeitnehmer/innen, die ihr geringes Einkommen durch ALG II-Leistungen aufstocken, erhöhen sich die Pfändungs-Freigrenzen. Zusätzlich erhöhen sich diese je nach Anzahl der Unterhaltsberechtigten. Das bedeutet, je mehr Menschen Sie als Schuldner Unterhalt zahlen müssen, desto mehr Einkommen bleibt pfändungsfrei.

Diese müssen, ebenso wie die Unterhaltsberechtigten reiner Hartz 4-Empfänger, den Unterhalt aber auch erhalten. Der Gerichtsvollzieher überprüft beispielsweise, ob Sie den fälligen Kindesunterhalt auch ausbezahlt haben. Alle Beträge, die oberhalb der Pfändungsfreigrenzen liegen, können gepfändet werden. Welcher Art die Einkünfte sind, ob Lohn, Gehalt, Rente, ALG I oder ALG II, ist dabei unerheblich.

Der Mehrverdienst unterliegt folgenden Freibetragsregeln: Bei den ersten 10 Euro Verdienst über der Pfändungsfreigrenze bleiben 5,66 Euro pfändungsfrei, bei allen weiteren 10 Euro bleiben jeweils 3 Euro pfändungsfrei. Mit der Zahl der Unterhaltsberechtigten steigen die Freibeträge. Schauen Sie in der aktuelle Pfändungstabelle für den Mehrverdienst was auf Sie zutrifft.

Welche Arbeitgeberleistungen sind pfändungssicher?

Zuschüsse des Arbeitgebers dürfen nicht gepfändet werden. Dazu zählen:

  • vermögenswirksame Leistungen
  • betriebliche oder tarifliche Zusatzrenten
  • Überstundenzuschläge
  • Urlaubsgeld

Nicht pfändbar sind auch Erziehungsgelder und Studienbeihilfen, Blindenzulagen, Geburtsbeihilfen, Weihnachtsgelder bis zu 500,– Euro und andere Bezüge. Über Einzelheiten informiert Sie das Bundesamt für Justiz. Nach der sogenannten Nettomethode werden vom Gesamt-Bruttoeinkommen zunächst die unpfändbaren Bezüge und danach Steuern und Versicherungen abgezogen. Erst dann greifen die Freigrenzen. Bei Schuldnern, die ihr Einkommen nur wegen ihrer Bedarfsgemeinschaft mit Hartz 4-Leistungen aufstocken, darf das Arbeitslosengeld II übrigens nicht zur Pfändung herangezogen werden.

Sind Nachzahlungen des Jobcenters pfändbar?

Der Bundesgerichtshof hat hierzu 2018 geurteilt, dass eine pauschale Pfändung von ALG-II-Nachzahlungen nicht rechtswirksam ist. Der Zahlbetrag muss vielmehr auf die Zeit, auf die er sich bezieht, aufgeteilt und den bereits geleisteten Beträgen zugerechnet werden. Nur wenn dadurch die Freibetragsgrenzen überschritten werden, wird gepfändet. Da die Freibetragsgrenzen meist über dem Hartz-IV-Regelsatz liegen, dürfte eine Pfändungsberechtigung dadurch aber nicht vorliegen.

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Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er unser Anwalts-Team und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.

9 Antworten auf „Hartz 4 und Schulden: Was darf gepfändet werden?“

  1. Moin.. Bin Hartz IV Empfänger.
    Hatte Ende letzten Jahres eine Nachzahlung vom Jobcenter erhalten auf ein Standart Konto.
    Da war dann gleich ne Pfändung drauf.
    Heisst ich kam nicht mehr an das Geld, aber es befand sich auf dem Konto.
    Habe dann durch Umzug und die Pfändung ein P Konto eingerichtet und verfügt, dass der Betrag aufs P Konto überwiesen wird.
    Betrag kam aber nie an sondern wurde von der Bank an das Inkasso Unternehmen überwiesen.
    Wie soll ich mich jetzt verhalten?
    Schließlich habe ich für die Nachzahlung quasi 2 Monate gehungert.

    1. Hallo Paddy,
      leider haben wir auf die Überweisungsmodalitäten Ihrer Bank keinen Einfluss und können Ihnen diesbezüglich auch keine Rechtsauskunft erteilen. Kontaktieren Sie aber Ihre Bank und erkundigen sich dort, was in Ihrem Fall zu tun ist.
      Viele Grüße

  2. Hallo bin Hartz4 empfänger und bekomme 316€ pflegegeld dafür das ich meine freundin pflege habe schulden bei einen inkassobüro.vievil davon dürfen die mir pfänden?mit freundlichen gruss.Dirk Jankowski

  3. Zum Thema Beamtenrecht siehe Aktenzeichen 1BvR 147/ 52!!! Ich kapier gar nichts mehr, heisst das, es gibt gar keine Beamte? Die
    Gerichtsvollzieher und Polizisten zeigen lediglich einen Dienstausweis, keinen Beamtenausweis! Gruß Dieter

  4. Was passiert, wenn man die EV beimm Gerichtsvollzieher nicht abgibt?
    Wenn der GV kommt, dann muß ich den ja gar nicht mehr ins Haus lassen, oder?

    Grüße
    Alex

  5. Was heißt nicht pfändbar? Tausenden wir in DE einfach trotz P-Konto und Hartz4 von der Bank das Geld einbehalten,Überweisungen nicht ausgeführt .Als Ausrede kommt die sogenannte Auskehrung.Wenn der Freibetrag niemals überschritten wird? Das Problem ist so massiv,das sich Frontal 21 schon mit der Praxis der P-KONTO Kontos beschäftigte.Bei mir wurde am 12.des Monats Auszahlung verweigert.Somit werden erneut 70 € einkassiert.Mit Hartz 4 schon schmerzhaft.Also hungern für kriminelle Praxis der Banken? Das gehört öffentlich massiv angeprangert.Ich muss dann noch Strafentgelt an die Bank für nicht durchgeführte Überweisungen zahlen,trotz ausreichender Kontodeckung.An die Versicherung,Unternehmen zahl ich auch noch Mahngebühr.Ich habe 800-€ ALG II.Das hat für mich mafiöse Züge und P Konto somit Betrug und Nepp.So zockt man Arme ab.

  6. Hallo Stephan,
    Nachzahlungen des Jobcenter sind auf Antrag des Schuldners beim Amtsgericht nach § 850k Absatz 4 ZPO ein pfändungsfreier Betrag sofern sie nicht den Pfändungsfreien Betrag des Monatlichen Pfändungshöhe von
    1133,80 € Übersteigen. Bei Unterhaltsverpflichtungen pro Kind höher laut Liste.
    Die Nachzahlungen werden auf den bereits gezahlten Betrag der Monate auf die sich die Nachzahlung bezieht gerechnet und erst wenn Du darüber hinaus bist als Pfändung aktiv.
    Solltest Du kein P-Konto,(Pfändungs -Schutz-Konto) haben und der Betrag bereits abgebucht, empfehle ich Dir Anwaltliche Unterstützung.
    Gruß Uli

  7. Die Gerichtsvollzieher waren bis Ende Juli 2012 i.S.d. alten Gerichtsvollzieherordnung, § 1 GVO, Beamte i.S.d. Beamtenrechts.
    Doch dies hat sich mit der Änderung der GVO (Gerichtsvollzieherordnung) und ihrem Stand seit dem 1. August 2012 geändert.
    Denn § 1 GVO ist aufgehoben worden. Dies bedeutet dass Gerichtsvollzieher nicht mehr Beamte i.S.d. Beamtenrechts sind und somit nur noch als Privatpersonen und selbstständige Unternehmer handeln können.
    Das wiederum hat zur Folge, dass keine Gerichtsvollzieherin und kein Gerichtsvollzieher rechtlich mehr dazu in der Lage ist, noch irgendwelche Vollstreckungshandlungen vornehmen zu können und zu dürfen.
    Zum Bereich der Vollstreckung gehören bzw. gehörten insbesondere die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung. Privatpersonen und/oder selbständige Unternehmer sind jedoch nicht dazu befugt, direkte Vollstreckungshandlungen vorzunehmen, insbesondere sind sie nicht dazu befugt, eidesstattliche Versicherungen abzunehmen.
    Mit anderen Worten ist kein Mensch in Deutschland mehr dazu verpflichtet, gegenüber einer Gerichtsvollzieherin oder einem Gerichtsvollzieher die „eidesstattliche Versicherung“ abzugeben bzw. sich von diesem Personenkreis die eidesstattliche Versicherung abnehmen zu lassen.

  8. Sind Nachzahlungen des Jobcenters pfändbar?
    sowas steht die kommenden wochen bei mir an. gibt es einen ferweis auf dieses urteil?
    oder noch mehr dazu zu lesen?

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