Schild vom Jobcenter

Hartz 4: Trotz Corona 42.000 Sanktionen

Eine Anfrage der Grünen an das Bundesarbeitsministerium ergab, dass im März 42.000 Sanktionen gegen Hartz 4-Empfänger ausgesprochen wurden. Trotz Beginn der Corona-Krise.

Harte Sanktionen wurden für verfassungswidrig erklärt

Erst im November des vergangenen Jahres wurde durch das Bundesverfassungsgericht ein vorläufiger Sanktions-Stopp für Hartz 4-Empfänger verhängt. Das Bundesverfassungsgericht erklärte die sogenannten „harten“ Sanktionen für verfassungswidrig. Die Bundesagentur für Arbeit reagierte darauf, indem es vorerst alle Sanktionen kippte. Im Januar 2020 forderte der BA-Chef ein neues Gesetz für Hartz 4-Sanktionen.

Hinweis: Kürzungen auf 30 Prozent begrenzt

Nach der Entscheidung der Karlsruher Richter darf Hartz 4 um nicht mehr als 30 % gekürzt werden. So soll das Existenzminimum der Betroffenen gesichert werden.

Hartz 4-Empfänger besonders stark von Corona-Krise betroffen

Die Corona-Krise hat besonders Hartz 4-Empfänger schwer getroffen. Minijobs wurden gekündigt, Tafeln mussten schließen und in vielen Familien kam es zu einer finanziellen Mehrbelastung. So mussten beispielsweise Mahlzeiten, die Kinder für gewöhnlich in der Schule oder im Kindergarten zu sich genommen haben, zu Haus bereitgestellt werden.
Nun kam heraus: Noch zu Beginn der Corona-Krise sanktionierte das Jobcenter.

Sanktionen nach Corona-Ausbruch

Seit April gab es die Regelung, dass vorerst keine Sanktionen mehr verhängt werden dürfen. Die Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Anfrage der Grünen ergab jedoch, dass es allein im März, also kurz vor Beginn der neuen Regel, rund 42.000 Sanktionen gegen Hartz 4-Familien gab, die in Bedarfsgemeinschaften leben.
In rund 850 Fällen führten die Sanktionen sogar dazu, dass mindestens einer der Empfänger den Anspruch auf seine Leistung komplett verlor.

Kompletter Verlust des Leistungsanspruches für Aufstocker

Den Verlust des vollständigen Leistungsanspruchs begründet das Arbeitsministerium mit den sogenannten „Aufstockern“. Diese erhalten Leistungen ergänzend zu ihrem Einkommen. In diesen Fällen können Sanktionen dazu führen, dass der Leistungsanspruch komplett erlischt.

Aus dem entsprechenden Schreiben der Bundesregierung geht ebenfalls hervor, dass es im Jahr 2019 circa 2,9 Millionen Bedarfsgemeinschaften gab. In über 999.000 von diesen lebten Kinder unter 18 Jahren. Aktuell lebt fast jedes zweite Kind von Hartz 4.

Quelle:

Wie hat Ihnen dieser Beitrag gefallen?

0 / 5 Gesamt: 0

Your page rank:

Geschrieben von: Johanna Höfer

Nach einem Master in Transkulturelle Studien an der Universität Bremen arbeitete sie als Sozialarbeiterin zuerst bei der AWO und dann für die Stadt Bremen. Nun informiert sie als Redakteurin bei hartz4widerspruch.de über praktische Tipps für den Umgang mit Hartz IV.

Eine Antwort auf „Hartz 4: Trotz Corona 42.000 Sanktionen“

  1. ich als harz4 empfänger bin doch ein kleines licht bei den mitarbeitern des jobcenters…keine tiefgreifenden gesetze bestehen um gegen diese leute vor zugehen…rechtsstreitigkeiten ziehen sich offt über monate hin und letztendlich weis man nicht ob man erfolg hat oder der gegensatz passiert das die dem jenigen erst recht riesen felsbrocken in den weg legen…asylbewerber werden im JC besser hingestellt als der deutsche bürger und werden teilweise frech und agressiv damit sie ihre leistungen bekommen…man ist ebend nur eine nummer in den augen der mitarbeiter und kein mensch mit sorgen und ängsten…

Ältere Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert