Hartz 4-Sanktionen: Warum sich eine Klage für Sie lohnen könnte

Sollte sich das Bundesverfassungsgericht entgegen der Erwartungen für die Abschaffung von Sanktionen entscheiden, würde eine bis dato eingereichte Klage für Sie automatisch positiv ausfallen.

Sanktionen als Bestrafung

Auch wenn Politiker und Jobcenter die Zahl gerne verharmlosen, sind rund eine Millionen Menschen jährlich von Sanktionen betroffen. Wer auf Arbeitslosengeld II angewiesen ist, geht eine Vereinbarung mit dem Jobcenter ein. In dieser sind Rechte und Pflichten festgelegt, die eingehalten werden müssen. Kommt es nach Ansicht des Jobcenters zu Verstößen, ist dieses dazu berechtigt die Leistungen zu kürzen. Bei mehrfach wiederholten Pflichtverletzungen droht eine vollständige Sperre des Bezugs.

Schon der komplette Regelsatz bedarf genauester Kalkulation der Ausgaben im Alltag. Schließlich soll dieser ein Leben am Existenzminimum ermöglichen. Folglich sind Kürzungen für Hartz 4-Empfänger kaum zu stemmen. Hohe Verschuldung bis hin zum Wohnungsverlust können die drastischen Konsequenzen sein. Bringen Sie daher in Erfahrung in welchem Fall Ihnen welche Sanktion droht. 

Verhandlung begann im Januar

Im Januar hat die Verhandlung über die Verhängung von Sanktionen vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe begonnen. In dieser soll vor allem über die Rechtmäßigkeit der sogenannten großen Sanktionen, also Kürzungen ab 30 %, entschieden werden. Eine generelle Abschaffung scheint unwahrscheinlich. Dennoch reicht die Tatsache, dass man gegen derartige Sanktionen mit dem Argument klagen kann, dass sie verfassungswidrig sind und derzeitig der Prüfung des Bundesverfassungsgerichtes unterliegen.

Sollte es widererwartend zu einer Abschaffung der Sanktionen kommen, würde jedes Klageverfahren zu dem Zeitpunkt gewonnen werden. Liegt keine Klage vor, sind die Sanktionen dennoch bestandskräftig und werden vollzogen. Selbst dann, wenn das Bundesverfassungsgericht erst in einem Jahr entscheiden sollte, dass Sanktionen verfassungswidrig sind.

Klagen kann sich lohnen

Durch eine Klage erreicht man einen Aufschub bis zu der Entscheidung. Für unsere Partneranwälte ist diese Tatsache ein gutes Argument, gegen alle Sanktionen zu klagen. Sollte Sie zudem weitere Gründe vortragen können oder Nachweise habe, werden unsere Partneranwälte diese ebenfalls mit in die Klage einbeziehen. Jede Klage sollte allerdings einen Hinweis auf die grundsätzlichen Zweifel der Rechtmäßigkeit der Sanktionen enthalten. Eine entsprechende Vorlage wird es in Kürze geben.

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Geschrieben von: Dr. Philipp Hammerich

Er promovierte an der Universität Hamburg und arbeitet u.a. als Dozent und Gesellschafter für das juristische Repetitorium Hemmer sowie den Fachanwaltslehrgang und die Wirtschaftsprüferausbildung von econect. Als Mitgründer der Legal Tech Kanzlei rightmart und als Anwalt von hartz4widerspruch.de gibt er seine Einschätzung zu politischen und juristischen Entwicklungen im Bereich Bürgergeld.

2 Antworten auf „Hartz 4-Sanktionen: Warum sich eine Klage für Sie lohnen könnte“

  1. Ich soll eine Sanktion bekommen weil die SB mir kein Termin am Mittag geben da ich ja nur auf Teilzeit wäre könnte ich morgens kommen . Daraufhin bekam ich eine Anhörung weil ich angeblich ohne Grund nicht zum Termin erschienen bin …. ist das nicht schon eine Nötigung und beabsichtigt eine falsche Beschuldigungen? Schließlich hab ich ein Schreiben erhalten das es doch morgens möglich wäre einen Termin wahrzunehmen natürlich ohne Rechtsbelehrung.
    Wie sieht es damit jetzt aus ?

  2. Wird Zeit das das Verfassungsgericht mit der Entscheidung kommt, dauert ja ewig, so kanns ja nicht weiter gehn mit diesem Mißratenen Hartz4. Dem Jobcenter und der Verantwortlichen Regierungen scheint es zu gefallen das sehr oft gegen alles was das Hartz4 betrifft geklagt werden muss.

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