Hartz 4 oder Arbeitslosengeld II – was stimmt denn nun?

Die Begriffe Hartz 4 und Arbeitslosengeld II werden gerne synonym verwendet, was durchaus zu Verwirrungen führt. Fakt ist: Sie beziehen sich beide auf die Grundsicherung für Arbeitsuchende, wie sie im Sozialgesetzbuch (SGB) II definiert ist. Ein Blick auf die sogenannten Hartz-Reformen bringt Klarheit.

Die Gesetze zur Reform des Arbeitsmarktes – genannt Hartz-Konzept

Ursache für die Reformen waren erhebliche Fehler in der Vermittlungsstatistik der Bundesanstalt für Arbeit: Ende der 90er Jahre waren einem Controller des damals für Rheinland-Pfalz und für das Saarland zuständigen Landesarbeitsamtes Manipulationen aufgefallen. Diese Entdeckung blieb zunächst jedoch folgenlos. Der Bundesrechnungshof erhob dann 2002 gleichlautende Vorwürfe. Gemäß diesen Vorwürfen hätten die Arbeitsämter mit gefälschten Stellenangeboten die Statistiken geschönt – und das in einem erheblichen Umfang. Daraufhin wurde eine Strukturerneuerung der Bundesanstalt für Arbeit angeregt. Die daraus resultierenden Reformen wurden unter Verwendung des Namens des Verantwortlichen Peter Hartz als Hartz I bis IV bekannt.

Die Reform des Arbeitsmarktes wurde in verschiedene Gesetze aufgeteilt. Diese traten nacheinander von 2003 bis 2005 in Kraft, was die Umsetzung deutlich vereinfachte. Das “Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt” markiert somit die letzte Stufe des Hartz-Konzeptes: Die einstige Arbeitslosenhilfe wurde mit der Sozialhilfe für erwerbsfähige Bedürftige zum Arbeitslosengeld II als Grundsicherung zusammengeführt. Als Leistungsniveau wurde das soziokulturelle Existenzminimum festgelegt.

Das Sozialgeld ist davon klar abzugrenzen: Dieses wird nichterwerbsfähigen Leistungsberechtigten nach denselben Regeln berechnet und gewährt, sollten diese in einer Bedarfsgemeinschaft mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten leben.

Zur Erklärung

Erwerbsfähige Leistungsberechtigte sind die Personen, die mindestens das 15. Lebensjahr vollendet haben, gleichzeitig aber erwerbsfähig und hilfebedürftig sind.

Irreführende Bezeichnung “Arbeitslosengeld II”

Die Grundsicherung für Arbeitssuchende hat dem Grundsatz nach nichts mit der typischen Versicherungsleistung Arbeitslosengeld I zu tun. Es handelt sich also um eine reine Sozialleistung:
  • Es ist weder erforderlich, dass Sie zunächst Arbeitslosengeld I beziehen, noch müssen Sie diese Grundsicherung in der Einkommensteuererklärung als Lohnersatzleistung angeben.
  • Arbeitslosigkeit ist keine Voraussetzung für den Bezug, denn ALG II wird auch als Ergänzung zum Einkommen bezahlt.
  • ollte das Arbeitslosengeld I extrem niedrig ausfallen, können Sie mit ALG II bis zu den geltenden Grenzen aufstocken.
Damit erfüllt das Arbeitslosengeld II eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe: Das ALG II soll erwerbsfähige Menschen die Befriedigung ihrer Grundbedürfnisse ermöglichen, soweit diese dazu aus eigenen Mitteln oder mit die Hilfe anderer nicht in der Lage sind. Damit will der Staat den Leistungsberechtigten ein menschenwürdiges Leben ermöglicht, um dem im Grundgesetz verankerten Sozialstaatsgebot gerecht zu werden. Allerdings gewährt er diese Sozialleistungen nicht bedingungslos. Vielmehr sind die Bezieher zur aktiven Mitwirkung bei der Verbesserung ihrer Situation verpflichtet. Gleichzeitig ist der Grundsicherungsträger gefragt, mit geeigneten Leistungen die Arbeitsvermittlung zu fördern.

Ob Hartz 4 oder ALG II: Welche Leistungen werden erbracht?

Während sich hinter dem Begriff “Hartz 4” also nur das zugrundeliegende Gesetz verbirgt, bezeichnet Arbeitslosengeld II die Grundsicherung. Wie hoch das ALG II ausfällt, hängt von einigen Faktoren ab, wie beispielsweise dem aktuellen Regelbedarf, der Anzahl der Kinder und dem Einkommen der Bedarfsgemeinschaft, aber auch den Kosten für die Wohnung. Die Regelbedarfe beziehen sich wiederum auf die Preisentwicklung der relevanten Güter und Dienstleistungen im bundesweiten Durchschnitt sowie die Nettolohnentwicklung nach volkswirtschaftlicher Gesamtrechnung. Diese Größen treten immer zum 1. Januar in Kraft.

Ob diese Rechengrößen angemessen sind, darüber streiten die politischen Parteien seit geraumer Zeit – hier muss die Entwicklung abgewartet werden. Fakt ist jedoch, dass die individuellen Berechnungen oft genug Fehler enthalten, die in der Regel zum Nachteil der Leistungsempfänger gereichen. Gehen Sie hier am besten auf Nummer sicher und lassen Sie Ihren ALG II-Bescheid prüfen – bei hartz4widerspruch.de selbstverständlich kostenlos.

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Geschrieben von: Johanna Höfer

Nach einem Master in Transkulturelle Studien an der Universität Bremen arbeitete sie als Sozialarbeiterin zuerst bei der AWO und dann für die Stadt Bremen. Nun informiert sie als Redakteurin bei hartz4widerspruch.de über praktische Tipps für den Umgang mit Hartz IV.

Eine Antwort auf „Hartz 4 oder Arbeitslosengeld II – was stimmt denn nun?“

  1. meine Frage lautet: ich Pflege meine Mutter Pflegestufe 3. sie ist 90 Jahre. ihr Gesundheit. Zustand wird sich kaum in ihren alter verbessern. ich Pflege sie ca.30 std .die Woche.
    muss ich alle 6 Monate die EGV unterschreiben?? ich bin 63 Jahre und mit Sicherheit nicht mehr vermittelbar.
    BITTE um Antwort.
    MfG kosnicki Danuta

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