Kleiderstange mit XXXL-Mode

Hartz 4: Kleiderübergröße kann Mehrbedarf rechtfertigen

37,26 EUR – so viel sieht der Hartz 4-Regelsatz für Bekleidung und Schuhe vor. Während Menschen mit annähernd normaler Statur damit auskommen, reicht es bei Hartz 4-Beziehenden, die keine Standardmaße erfüllen – überspitzt dargestellt – oftmals nur für ein Stück Stoff. Mode in Übergrößen ist teuer. Deshalb kann ein Mehrbedarf gerechtfertigt sein.

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2,07 Meter großer Mann klagt vor dem Landessozialgericht

Mit einer Körpergröße von 2,07 Metern ist an normales Shoppen nicht zu denken. Wenngleich zahlreiche Modeketten bereits Übergrößen anbieten – so bewegen sich auch die Preise für Kleidungsstücke und Schuhe außerhalb der Norm. Ein Hartz 4-Empfänger mit ebendieser Körperhöhe und einer Schuhgröße von 52 hat sich deshalb vor das Landessozialgericht (LSG) geklagt und sein Anliegen auf einen monatlichen Mehrbedarf durchgesetzt.

Anteil für Kleidung nach dem Regelsatz

Wie für viele andere Bedarfe des täglichen Lebens ist im Hartz 4-Satz ein Teil Bekleidung und Schuhe vorgesehen. Aktuell sind das 37,26 EUR. Der Gesetzgeber geht dabei aber von normal-gewachsenen Leistungsempfänger:innen in gewöhnlichen Lebenssituationen aus. In Ausnahmefällen kann Kleidergeld beantragt werden.

Hinweis: Kleidergeld als einmaliger Sonderbedarf

In Ausnahmefällen können Hartz 4-Empfänger:innen einmalig Kleidergeld als Sonderbedarf beanspruchen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn eine außergewöhnliche Situation gegeben ist: beispielsweise starke Gewichtszunahme oder -abnahme, Verlust der Habseligkeiten durch Wohnungsbrand, Hochwasser oder Diebstahl sowie Schwangerschaft.

Dass dem Anteil für Bekleidung Normalgröße zugrunde gelegt wird, lieferte dem LSG Berlin-Brandenburg schließlich auch den Grund dafür, dem übergroßen Hartz 4-Empfänger einen monatlichen Mehrbedarf für Kleider, Wäsche und Schuhe einzuräumen – in Höhe von 28,36 EUR. Es könne dem Mann nicht zugemutet werden, den erheblichen Mehrbedarf durch anderweitige Einsparungen auszugleichen, so die Richter:innen in ihrer Begründung weiter. Demnach handelt es sich um einen unabweisbaren Bedarf.

Ähnliche Urteile bereits in der Vergangenheit

Das LGS Berlin-Brandenburg steht mit seinen Auffassungen zu Mehrbedarfen bei Übergröße nicht alleine da. Auch das Sozialgericht (SG) Berlin hat in der Vergangenheit zugunsten von Kläger:innen entschieden, die monatliche Mehrbedarfe für Bekleidung geltend machen wollten.

Hinweis: Mehrbedarf für Schuhe

Bei der Gewährung eines Mehrbedarfs für Schuhe in Übergröße tun sich die Gerichte schwer. Der Grund liegt in der gegebenen Verfügbarkeit zu moderaten Preisen, die dem im Regelsatz vorgesehenen Betrag entsprechen.

Für Menschen abseits von Standardgrößen ergeben sich mitunter aber noch ganz andere Bedarfe: Etwa der Bedarf nach einem der Körperlänge entsprechenden Bett. Auch das musste per Gerichtsurteil durchgesetzt werden, da das Jobcenter die Notwendigkeit nicht als gegeben ansah. Und so entschied das LSG Hamburg im Juli 2020, dass eine Körpergröße von 1,97 Metern einen Mehrbedarf für Erstausstattung rechtfertige. Dieser bezog sich auf die Anschaffung eines Bettes nebst Lattenrost, Matratze und Bettdecke.

Ergeben sich auch für Sie aufgrund Ihrer Körpergröße Bedarfe abseits der Norm? Dann raten wir Ihnen grundsätzlich dazu, bei Ihrem Jobcenter einen Antrag auf Mehrbedarf zu stellen. Kommt es zur Ablehnung, setzen unsere Partneranwältinnen und Partneranwälte per Widerspruch alles daran, doch noch benötigte Zuschüsse zu erwirken.

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Geschrieben von: Julia

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