Hartz 4 Darlehen für Studierende

Hartz 4-Darlehen für Studierende

Viele Studierende stehen in der Krise jetzt plötzlich ohne Einkommen da. Die Regierung will ihnen jetzt mit Hartz 4-Leistungen helfen, Engpässe zu überbrücken. Das Geld müssen sie allerdings zurückzahlen.

Studierende sind eigentlich von Hartz 4 ausgeschlossen

Wer seinen Job verliert, bekommt Arbeitslosengeld I. Wenn das nicht reicht oder ausläuft, kommt Hartz 4. So muss in Deutschland niemand um sein Überleben fürchten. So zumindest die Theorie.

Für Studierende funktioniert das allerdings nicht so. Sie sind vom Bezug von Hartz 4 so gut wie ausgeschlossen. Hintergrund ist, dass es für Studierende ein eigenes Förderprogramm gibt: Das Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz BAFöG.

Leistungen nur als Darlehen

Weil die Regeln zum BAFöG aber ziemlich streng sind, müssen etwa zwei Drittel der Studierenden nebenher arbeiten, um sich über Wasser zu halten. Besonders beliebt sind flexible Jobs in Kneipen oder bei Großveranstaltungen. Gerade in diesen Bereichen fällt aber derzeit ein Großteil der Arbeit weg, so dass viele Studierende von jetzt auf gleich ohne Einkommen dastehen.

Nur in Härtefällen können Studierende Hartz 4-Leistungen bekommen und auch dann nur als Darlehen. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat jetzt ein FAQ zu Ausbildung und Corona veröffentlicht.

Hinweis: Beurlaubung nicht nötig

Studierende konnten schon früher Hartz 4 bekommen, wenn sie vom Studium beurlaubt waren. Um mit dieser Härtefallregelung Hartz 4 zu bekommen, ist eine Beurlaubung aber nicht nötig.

Corona gilt als besonderer Härtefall

Im FAQ heißt es: “In der aktuellen Situation kommt die Annahme eines besonderen Härtefalls in Betracht, sofern auf Grund der Auswirkungen der Pandemie eine erhebliche Einkommensminderung eingetreten ist.”

Das bedeutet im Klartext: Studierende, die durch Corona auf dem Trockenen sitzen, können Hartz 4 bekommen. Allerdings werden die Leistungen nur als Darlehen gewährt – anders als die Förderungen für Selbstständige und Unternehmen. Studierende müssen das Geld also zurückzahlen. Mit der Rückforderung müssen sie aber immerhin erst rechnen, wenn sie ihr Studium beendet haben.

 

Quellen:

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Geschrieben von: Johanna Höfer

Nach einem Master in Transkulturelle Studien an der Universität Bremen arbeitete sie als Sozialarbeiterin zuerst bei der AWO und dann für die Stadt Bremen. Nun informiert sie als Redakteurin bei hartz4widerspruch.de über praktische Tipps für den Umgang mit Hartz IV.

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