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Hartz 4: Bund plant erneute Verlängerung des vereinfachten Zugangs

Nach wie vor ist ein Ende der Corona-Pandemie nicht in Sicht. Umso wichtiger ist jetzt, dass staatliche Hilfen schnell und unbürokratisch da ankommen, wo sie gebraucht werden. Aus diesem Grund plant die Bundesregierung, den seit Frühjahr 2020 bestehenden vereinfachten Zugang zu Hartz IV einmal mehr zu verlängern.

Hartz IV: Vereinfachter Zugang bis Ende 2022

Schon relativ schnell nach Beginn der Corona-Pandemie hat die damalige Große Koalition einen vereinfachten Zugang zur Grundsicherung ermöglicht, um Selbstständige und Beschäftigte mit geringem Einkommen in der Krisenzeit besser abzusichern. Insbesondere die umfassende Vermögensprüfung durch die Jobcenter wurde dadurch zunächst abgeschafft.

Weil sich die Lage seitdem jedoch kaum verändert hat, verlängerte die Politik den Geltungszeitraum für vereinfachte Verfahren in den letzten zwei Jahren immer wieder – zuletzt bis zum 31. März 2022. Aus einem Verordnungsentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales geht jetzt hervor, dass eine weitere Verlängerung bis zum 31. Dezember 2022 geplant ist.

Übernahme der tatsächlichen Mietkosten durch Jobcenter

Neben dem Wegfall der umfassenden Vermögensprüfung muss das Jobcenter im vereinfachten Verfahren auch die tatsächlich anfallenden Mietkosten übernehmen – und zwar unabhängig davon, ob diese über der Mietobergrenze liegen oder nicht. Zudem sind vorläufige Bewilligungen bis zu sechs Monate lang verbindlich und können nicht vom Jobcenter zurückgenommen werden.

Hinweis: Bund stellt rund 100 Millionen Euro bereit

Die Kosten für eine Verlängerung des vereinfachten Zugangs liegen laut Bund bei insgesamt 110 Millionen EUR, von denen er rund 100 Millionen selber übernimmt. Die restlichen zehn Millionen EUR tragen die Gemeinden und Kommunen.

Jobcenter widersetzen sich dem vereinfachten Zugang

Was in der Theorie schön klingt, wird in der Praxis jedoch durch die Jobcenter erheblich erschwert. Der Sozialhilfeverein „Tacheles e.V.” berichtet in seiner Stellungnahme zum Entwurf, dass einige Jobcenter nach wie vor die normalen Hauptanträge verwenden. Dadurch wird das vereinfachte Verfahren vereitelt, und Jobcenter nehmen Vermögensprüfungen vor, zu denen sie überhaupt nicht berechtigt sind.

Hier sind die Bundesagentur für Arbeit und das Sozialministerium gefragt. Sie müssen als Aufsichtsbehörden konkrete Weisungen an die Jobcenter geben, um dieses Verhalten zu unterbinden. Denn schnelle und effiziente Hilfe ist jetzt wichtiger denn je.

Quellen:

 

 

 

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Geschrieben von: Johanna Höfer

Nach einem Master in Transkulturelle Studien an der Universität Bremen arbeitete sie als Sozialarbeiterin zuerst bei der AWO und dann für die Stadt Bremen. Nun informiert sie als Redakteurin bei hartz4widerspruch.de über praktische Tipps für den Umgang mit Hartz IV.

6 Antworten auf „Hartz 4: Bund plant erneute Verlängerung des vereinfachten Zugangs“

  1. Hallo,
    wenn ich Hartz4 beziehe neben eine Umschulung von der Arbeitsamt, und ich der unterricht immer online ist, habe ist das ein Grund auf mehrbedarf?

    1. Hallo Stipi,
      nein, Mehrbedarf gibt es in der Regel nur für Schwangere, Alleinerziehende, kostenaufwändige Ernährung und bei Behinderung.
      Viele Grüße

  2. Hallo wird die grundsSicherung für die Behinderte auch wie Hartz 4 berechnet mein Sohn bekommt Grundsicherung und hat jetzt in einer W.g ein zimmer bekommen und das kostet 390euro warm und die Zahlen nur 303euro er kann Küche und Bad mitbenutzen das Zimmer hat 30quatrat ist das korrekt danke

    1. Hallo Birgit,
      wir können leider nur SGB II-Bescheide prüfen und ggf. mittels Widerspruch dagegen angehen.
      Viele Grüße

  3. Guten Tag Frau Höfer!

    Wann wird diese Regelung geplant bestätigt?
    Ich höre davon zum ersten mal.
    Finde außer einem Entwurf auch nichts dazu.

    1. Hallo Herr Lemm,
      wann die Regierung ihre Pläne bestätigt, können wir Ihnen nicht sagen. In den Quellen, die Sie unten im Text finden, verweisen wir auch auf den Entwurf.
      Viele Grüße

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