Hartz 4-Antrag – ist eine Antragstellung online möglich?

In Zeiten von Internet, Smartphone und WLAN haben wir uns in den letzten Jahren schnell daran gewöhnt, Dinge des alltäglichen und des nicht alltäglichen Lebens online zu erledigen. Egal ob Einkäufe, Überweisungen, Terminvereinbarungen oder die Steuererklärung: Stift und Papier oder persönliches Erscheinen sind nur noch in den seltensten Fällen notwendig. Daher überrascht es doch umso mehr, wenn bestimmte Erledigungen online nicht möglich sind. Wie sieht das bei Ihrem Hartz 4-Antrag aus? Können Sie diesen online stellen oder müssen Sie ihn persönlich beim zuständigen Jobcenter abgeben? Auf diese Frage erhalten Sie hier eine detaillierte Antwort.

Achtung: Corona-Ausnahme

Die Informationen in diesem Beitrag beziehen sich auf die Zeit vor der Corona-Pandemie. Im Moment können Sie ALG II bzw. Hartz 4 online beantragen. Eine Antragstellung ist derzeit auch telefonisch oder per Post möglich.

Eine komplette Online-Übermittlung des Antrages ist nicht möglich

Tatsächlich ist es leider nicht möglich, den Antrag auf Hartz 4-Leistungen komplett online zu stellen und ihn auf diesem Weg direkt an das zuständige Jobcenter zu übermitteln. Eine entsprechende Plattform des Jobcenters gibt es nicht. Das bedeutete, dass Sie den Antrag nicht von zu Hause aus, ohne Gang zum Jobcenter oder zur Post, stellen können. In der heutigen Zeit recht ungewohnt. Und dies gilt sowohl für den Erstantrag als auch für alle Weiterbewilligungsanträge, Änderungsmitteilungen oder das Einreichen weiterer, notwendiger Nachweise.

Auch über hartz4widerspruch.de können Sie Vorlage für einen Hartz IV-Antrag ausfüllen. Wir senden Ihnen Ihren fertigen Antrag dann als PDF zu. Sie müssen den Antrag nur noch ausdrucken, unterschreiben und ans Jobcenter schicken. Anschließend wird das Jobcenter noch einige Infos nachfordern.

Der Antrag ist online erhältlich und digital ausfüllbar

Sie können die Formulare allerdings bequem zu Hause downloaden, am PC ausfüllen und vorbereiten. Dies erspart Ihnen zumindest den Weg zum Jobcenter, um den Antrag überhaupt zu erhalten. Durch das Ausfüllen am Computer wird der Antrag zudem leserlich ausgefüllt. Ferner kommt es nicht zu Missverständnissen oder unnötigen Nachfragen durch das Jobcenter. Wenn Sie alle benötigten Formblätter ausgefüllt haben, können Sie diese ausdrucken. Fügen Sie dann die notwendigen Nachweise bei und geben Sie den Antrag persönlich beim Jobcenter ab.

Das Datum des Eingangsstempels zählt für die rückwirkende Bewilligung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts zum jeweiligen Monatsersten. Ist Ihnen eine persönliche Abgabe nicht möglich oder möchten Sie nicht persönlich zum Amt, können Sie den Antrag auch per Post oder per Fax an das Jobcenter übermitteln. Achten Sie hier darauf, dass Sie diesen Schritt nachweisen können. Bewahren Sie eine eindeutige Faxbestätigung auf oder werfen Sie den Antrag in Anwesenheit von Zeugen in den Briefkasten des Jobcenters ein. Nur so können Sie bei Bedarf nachweisen, dass und wann Sie den Antrag eingereicht haben. Versenden Sie den Antrag per Post, sollten Sie dies idealerweise per Postzustellungsurkunde, mindestens aber per Einschreiben tun.

Ein Vorteil der persönlichen Antragsabgabe beim Jobcenter besteht allerdings darin, dass Sie noch bestehende Fragen stellen können. Zudem werden bei persönlicher Annahme des Antrags die Angaben bereits mit einem ersten Blick auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft.

Auf welchen Wegen kann ich zusätzlich geforderte Unterlagen einreichen?

Im Laufe des Bezuges von Hartz 4-Leistungen werden Sie immer wieder aufgefordert, diverse Nachweise einzureichen: Nebenkostenabrechnungen, Bescheinigungen über einen eventuellen Zuverdienst, ärztliche Atteste und weitere. In der Regel gilt auch hier: Eine standardisierte Einreichung über eine entsprechende Online-Anwendung oder gar eine App für das Smartphone ist nicht möglich.

Im Zuge der Nachweisbarkeit sollten Sie daher auch hier auf eine persönliche Abgabe mit Stempel oder unter Zeugen setzen. Bei einer nicht persönlichen Abgabe nutzen Sie am besten ein entsprechendes Fax mit Bestätigung.

Liegen Ihnen die Unterlagen digital vor und müssen diese nicht mit Ihrer Originalunterschrift eingereicht werden, können Sie die Unterlagen auch per E-Mail an das Jobcenter versenden. Idealerweise richten Sie die E-Mail an Ihren direkten Sachbearbeiter. Einen Nachweis über das Einsenden der Unterlagen haben Sie auf diesem Weg automatisch über Ihren Postausgang. Um diesen noch zu verstärken, können Sie zusätzlich über die Einstellungen in Ihrem E-Mail-Programm eine Lesebestätigung anfordern oder im Text der E-Mail um eine Rückbestätigung an Sie bitten.

Persönlicher Kontakt zum Sachbearbeiter erforderlich

Sie können Ihren Antrag nicht komplett online übermitteln und der persönliche Kontakt zu Ihrem Sachbearbeiter wird unerlässlich sein. Allerdings können Sie an der ein oder anderen Stelle kurze digitale Wege nutzen, um lange Wartezeiten am Infoschalter zumindest zu minimieren.

Wie hat Ihnen dieser Beitrag gefallen?

0 / 5 Gesamt: 5

Your page rank:

Geschrieben von: Johanna Höfer

Nach einem Master in Transkulturelle Studien an der Universität Bremen arbeitete sie als Sozialarbeiterin zuerst bei der AWO und dann für die Stadt Bremen. Nun informiert sie als Redakteurin bei hartz4widerspruch.de über praktische Tipps für den Umgang mit Hartz IV.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert