Gütliche Einigungen mit dem Jobcenter sind zukünftig nicht mehr möglich.

Gütliche Einigungen bei Hartz 4-Klagen immer seltener

Nach Angaben der Landessozialgerichte, erschwert eine neue Jobcenter-Regelung gütliche Einigungen bei Hartz 4-Klagen. Und das, obwohl Vergleiche die gerichtlichen Prozesse stark verkürzen und oft im Sinne aller Beteiligten sind.

Prozessbevollmächtigte dürfen nur noch eingeschränkt entscheiden

Wenn sich Hartz 4-Empfänger und das Jobcenter streiten, kommt es vor Gericht nicht selten zu einem sogenannten Vergleich. Nun sehen die Landessozialgerichte zunehmend Schwierigkeiten für solche gütlichen Einigungen.

Grund dafür sind neue Regeln für die Mitarbeiter der Jobcenter. Anders als zuvor, dürfen die Prozessbevollmächtigten nämlich nur noch eingeschränkt einen Vergleich abschließen. Das verriet der Präsident des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt, Michael Fock, gegenüber der Deutschen Presse-Agentur.

Viele Vergleiche kommen gar nicht erst zustande

Anders, als in der Vergangenheit üblich, müssen sich die Bevollmächtigten nun zunächst mit ihrem Vorgesetzten beraten, bevor sie einem ausgehandelten Vergleich direkt vor Gericht zustimmen. Laut Fock kommen dadurch viele Vergleiche gar nicht mehr zustande.

Deshalb müssen, an Stelle der gütlichen Einigung durch einen Vergleich, nun viel häufiger die Richter entscheiden. Das sei laut Fock ein großer Verlust für den Rechtsfrieden. In der Vergangenheit habe der Vergleich auf beiden Seiten zu mehr Zufriedenheit und Akzeptanz geführt. Im Rahmen der Jahrestagung in Sachsen-Anhalt wollen die Gerichtspräsidenten deshalb über das Thema beraten und mögliche Verbesserungen formulieren.

 

 

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Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er unser Anwalts-Team und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.

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