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Gesunde Ernährung? Nicht mit Hartz IV

5,09 EUR – so viel hat ein*e alleinstehende*r Hartz IV-Empfänger*in am Tag zum Essen und Trinken zur Verfügung. Eine ausgewogene und gesunde Ernährungsweise ist mit einem so niedrigen Betrag nicht vereinbar. Dennoch plant das Bundesarbeitsministerium keine Erhöhung des Regelsatzes; entgegen der Ansicht seiner eigenen Berater*innen.

Gesunde Ernährung ist Luxus

In seinem Gutachten “Politik über nachhaltige Ernährung” zeichnete der Wissenschaftliche Beirat für Agrarpolitik, Ernährung und gesundheitlichen Verbraucherschutz (WBAE) letzten Sommer ein düsteres Bild über die Versorgung von Grundsicherungsempfänger*innen. Der Regelsatz allein könne eine ausgewogene Ernährung nicht gewährleisten, so das Beratergremium.

Auch in einem wohlhabenden Land wie Deutschland gebe es Teile der Bevölkerung, die unter Hunger und Mangelernährung leiden. Der WBAE kommt daher zu dem Schluss, dass einkommensschwache Haushalte mehr Unterstützung erhalten sollen. Eine ausreichende Versorgung mit gesunden Lebensmitteln soll keine Frage des Geldbeutels sein.

Hinweis: Tafeln kompensieren die Not von Hartz IV-Empfänger*innen

Ohne die Tafeln stünden Hartz IV-Empfänger*innen noch schlechter da. Ein im Jahr 2020 veröffentlichtes Gutachten des Paritätischen Gesamtverbandes zeigt, dass ein Großteil der Hartz IV-Empfänger*innen nur deshalb genügend zu Essen haben, weil sie die Angebote der Tafeln nutzen.

Arbeitsministerium ignoriert Empfehlungen des WBAE

Das Bundesarbeitsministerium sieht dennoch keinen Handlungsbedarf. Ziel des Regelsatzes sei es ja nicht, eine nachhaltige und gesundheitsfördernde Ernährungsweise zu etablieren, sondern die Sicherstellung eines Existenzminimums. Hierfür orientiere man sich an den realen Vermögensverhältnissen einkommensschwacher Haushalte und nicht an utopischen Standards.

Das Ministerium ignoriert also die Warnrufe seiner eigenen Berater*innen – auf Kosten von Hartz IV-Empfänger*innen und anderer Grundsicherungsempfänger*innen. Sie müssen wohl weiterhin mit 5,09 EUR pro Tag und einer katastrophalen Ernährungssituation auskommen.

Grünen-Politiker Lehmann fordert mehr staatliche Unterstützung

Sven Lehmann (Bündnis 90/Die Grünen) zeigt sich entsetzt von der Reaktion des Arbeitsministeriums auf seine Anfrage, welche Maßnahmen es mit Blick auf die Ergebnisse des WBAE plant. Es sei “ungeheuerlich, dass die Bundesregierung selbst den Fingerzeig ihres eigenen Beirats ignoriert”. Gesunde Ernährung müsse jedem offen stehen und es sei Aufgabe des Staates das zu gewährleisten.

Quellen:

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Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er unser Anwalts-Team und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.

Eine Antwort auf „Gesunde Ernährung? Nicht mit Hartz IV“

  1. Ich habe eine Frage…
    Mein 19jähriger Sohn erhält 147,00 € Schüler-BaföG und und ca. 130,00 € auffüllendes Hartz IV. Im November 2020 wurde ihm der BaföG für September
    bis Dezember 2020 gezahlt. Das Amt für Ausbildungsförderung zahlt immer vor Beginn des neuen Monats. Im Dezemberbescheid 2020 wurde das Erstattungsverfahren zum dem Amt für Ausbildungsföderung und dem Jobcenter hingewiesen für die Monate 09/2020 bis 11/2020 (natürlich nicht zahlenmäßig) hingewiesen. Das BaföG-Amt überwies für diese Monate das Geld direkt ans BA-Service-Haus.
    Jetzt fordert das Jobcenter Leipzig von meinem Sohn
    in Monatsraten einen BaföG-Satz für den Monat Dezember zurück, weil er im November 2x BaföG erhalten hätte. Ich habe schon Widerspruch eingelegt und
    der dauert noch bis Juni (volle 3 Monate)… Wir müssen aber schon ab Mai 2021
    die erste Rate zahlen ??? Denken Sie, das die Ihre Forderung, die das Jobcenter
    nach meinem Widerspruch in dem wir das Erstattungsverfahren erklärt haben wollten erhoben hat beibehält oder bekommen wir Recht… !!!
    Die haben den Dezemberbescheid mit dem Widerspruchsbescheid schon darauf geänder, dass dies das BaföG für Januar sei… Und den Juli (dem letzten Monat des Ausbildung) auf den vollen Hartz-IV-Satz geändert… Bloß eben der November 2020 ist noch offen … ???

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