Die (Wieder-) Eingliederung in den Arbeitsmarkt ist für Hartz IV-Empfänger*innen und Jobcenter bekanntermaßen das große Ziel. Ein aktueller Fall aus Kamen zeigt aber, dass das Jobcenter selbst dann knauserig ist, wenn ein Arbeitsplatz auf dem Spiel steht. Denn die Behörde verweigerte einer Mutter ein wichtiges Darlehen für einen Führerschein, weshalb sie ein Jobangebot nicht annehmen konnte.
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Jobcenter verweigert Darlehen
Der Traum vom eigenen Job und raus aus Hartz IV war für eine alleinerziehende Mutter aus Kamen zum Greifen nah. Doch dann machte ausgerechnet das Jobcenter ihr einen Strich durch die Rechnung. Das Problem: Für eine Stelle in der ambulanten Hauswirtschaft brauchte sie dringend einen Führerschein. Den konnte sie aber nicht selbst finanzieren. Daher fragte sie beim Jobcenter nach einem Darlehen für den Führerschein.
Entgegen aller Erwartungen lehnte das Jobcenter den Antrag der hilfesuchenden Mutter ab, obwohl sie bereits eine Zusage für die Stelle bekommen hatte. Das passierte auch nicht zum ersten Mal, wie die Frau berichtete. Im letzten Jahr habe sie vier Jobangebote nicht annehmen können, weil der Führerschein fehlte.
Hinweis: Darlehen des Jobcenters immer zinsfrei
Ein Darlehen des Jobcenters ist auch deswegen so lukrativ, weil Sie, anders als bei Banken, keine Zinsen zurückzahlen müssen. Auch die Rückzahlung ist in vielen Fällen bereits geregelt.
Kein Anspruch auf Darlehen
Einen generellen Anspruch auf ein Darlehen haben Grundsicherungsempfänger*innen nicht. Ob Hartz IV-Empfänger*innen ein Darlehen vom Jobcenter erhalten, steht im Ermessen der Behörde. Das heißt, dass dem Jobcenter vom Gesetz ein Entscheidungsspielraum eingeräumt wird. Es kann also grundsätzlich frei entscheiden, ob es ein Darlehen gewährt oder nicht.
Allerdings gibt es bestimmte Fälle, in denen eine sogenannte Ermessensreduzierung auf Null vorliegt. Das Jobcenter ist als staatliche Behörde immer noch an Recht und Gesetz gebunden; Ermessen hin oder her. Nun kann es vorkommen, dass von den vielen Entscheidungsmöglichkeiten, die ein Jobcenter im Rahmen seines Ermessens hat, nur eine einzige innerhalb dieser rechtlichen Grenzen bleibt.
In solchen Fällen ist das Jobcenter quasi dazu gezwungen, diese eine Entscheidung zu treffen. Das Ermessen reduziert sich also auf Null, und das Jobcenter muss den Antrag bewilligen.
Jobcenter muss Führerschein übernehmen
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat bereits 2011 entschieden, dass ein Darlehen für einen Führerschein eine solche Ermessensreduzierung auf Null darstellt. Folgende drei Punkte müssen dabei gegeben sein:
- Erstens: Eine Job-Zusage muss vorliegen.
- Zweitens: Diese Zusage muss (nur noch) von der Fahrerlaubnis abhängen.
- Drittens: Der*die Hartz IV-Empfänger*in darf nicht dazu in der Lage sein, die Kosten eigenständig zu übernehmen.
Weigert sich das Jobcenter trotz Ermessensreduzierung den Antrag zu bewilligen, kann ein Darlehen auch gerichtlich erstritten werden.
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