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Fehlende Unterstützung: Jobcenter hindert Mutter am Arbeiten

Die (Wieder-) Eingliederung in den Arbeitsmarkt ist für Hartz IV-Empfänger*innen und Jobcenter bekanntermaßen das große Ziel. Ein aktueller Fall aus Kamen zeigt aber, dass das Jobcenter selbst dann knauserig ist, wenn ein Arbeitsplatz auf dem Spiel steht. Denn die Behörde verweigerte einer Mutter ein wichtiges Darlehen für einen Führerschein, weshalb sie ein Jobangebot nicht annehmen konnte.

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Jobcenter verweigert Darlehen

Der Traum vom eigenen Job und raus aus Hartz IV war für eine alleinerziehende Mutter aus Kamen zum Greifen nah. Doch dann machte ausgerechnet das Jobcenter ihr einen Strich durch die Rechnung. Das Problem: Für eine Stelle in der ambulanten Hauswirtschaft brauchte sie dringend einen Führerschein. Den konnte sie aber nicht selbst finanzieren. Daher fragte sie beim Jobcenter nach einem Darlehen für den Führerschein.

Entgegen aller Erwartungen lehnte das Jobcenter den Antrag der hilfesuchenden Mutter ab, obwohl sie bereits eine Zusage für die Stelle bekommen hatte. Das passierte auch nicht zum ersten Mal, wie die Frau berichtete. Im letzten Jahr habe sie vier Jobangebote nicht annehmen können, weil der Führerschein fehlte.

Hinweis: Darlehen des Jobcenters immer zinsfrei

Ein Darlehen des Jobcenters ist auch deswegen so lukrativ, weil Sie, anders als bei Banken, keine Zinsen zurückzahlen müssen. Auch die Rückzahlung ist in vielen Fällen bereits geregelt.

Kein Anspruch auf Darlehen

Einen generellen Anspruch auf ein Darlehen haben Grundsicherungsempfänger*innen nicht. Ob Hartz IV-Empfänger*innen ein Darlehen vom Jobcenter erhalten, steht im Ermessen der Behörde. Das heißt, dass dem Jobcenter vom Gesetz ein Entscheidungsspielraum eingeräumt wird. Es kann also grundsätzlich frei entscheiden, ob es ein Darlehen gewährt oder nicht.

Allerdings gibt es bestimmte Fälle, in denen eine sogenannte Ermessensreduzierung auf Null vorliegt. Das Jobcenter ist als staatliche Behörde immer noch an Recht und Gesetz gebunden; Ermessen hin oder her. Nun kann es vorkommen, dass von den vielen Entscheidungsmöglichkeiten, die ein Jobcenter im Rahmen seines Ermessens hat, nur eine einzige innerhalb dieser rechtlichen Grenzen bleibt.

In solchen Fällen ist das Jobcenter quasi dazu gezwungen, diese eine Entscheidung zu treffen. Das Ermessen reduziert sich also auf Null, und das Jobcenter muss den Antrag bewilligen.

Jobcenter muss Führerschein übernehmen

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat bereits 2011 entschieden, dass ein Darlehen für einen Führerschein eine solche Ermessensreduzierung auf Null darstellt. Folgende drei Punkte müssen dabei gegeben sein:

  • Erstens: Eine Job-Zusage muss vorliegen.
  • Zweitens: Diese Zusage muss (nur noch) von der Fahrerlaubnis abhängen.
  • Drittens: Der*die Hartz IV-Empfänger*in darf nicht dazu in der Lage sein, die Kosten eigenständig zu übernehmen.

Weigert sich das Jobcenter trotz Ermessensreduzierung den Antrag zu bewilligen, kann ein Darlehen auch gerichtlich erstritten werden.

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Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er unser Anwalts-Team und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.

3 Antworten auf „Fehlende Unterstützung: Jobcenter hindert Mutter am Arbeiten“

  1. Hallo Julia,
    ich bedanke mich recht herzlich für Ihren hilfreichen Hinweis. Bisher wurde mir nur mündlich mitgeteilt, dass keine Bewilligung erfolgt. Deshalb werde ich nun um einen schriftlichen (Ablehnungs) Bescheid bitten, und hoffe das daraufhin seitens des Jobcenters eine schriftliche Reaktion erfolgt.
    Bis dahin sende ich liebe Grüße,
    Anja

  2. Mir wurde mein “Rosa Führerschein Klasse B” geklaut.
    Ein Ersatzführerschein plus biometrischer Pass-Fotos ist notwendig und kostet etwas über 100,- €

    Ohne meine unbefristete Fahrerlaubnis (bis 7,5t) darf ich kein Fahrzeug steuern!!!

    Ein gültiger Führerschein Kl. B zählt mittlerweile bei vielen Arbeitgebern als Grund Voraussetzung, die bei Stellenangeboten ausdrücklich vermerkt und gefordert wird!!!

    Deshalb bat ich das Jobcenter in Essen NRW mehrmals und schon vor Monaten, um deren Kostenübernahme (Vermittlungsbudget nach § 16 SGB II), zumal ich mich bereits auf vielen Stellenausschreibungen – auch als Fahrerin beworben habe und Einladungen erhielt.

    Die Kosten des Ersatzführerscheins in Höhe von
    > 100,- € überforden mich – da mein Regelsatz bereits um 49,- € monatlich reduziert wird. Zwecks Raten-Rückzahlung des Darlehens für meine Mietkaution.

    Theoretisch besitze ich zwar einen Führerschein Klasse B (7,5t), darf praktisch aber KEIN Fahrzeug (ohne mich ausweisen zu können) führen / fahren.

    Arbeitgeber erwarten eine DIREKTE Führerschein-Vorlage und haben weder Zeit noch Lust darauf zu warten, bis ich mir vom reduzierten Existenzminimum 100€ von der “Hand in den Mund” zusammen gespart hab!

    Termine beim Strassenverkehrsamt für einen Ersatzführerschein, habe ich mehrmals gebucht und aufgrund des Geld Mangels immer wieder rechtzeitig storniert.
    Die Kosten sind mein Handycap und gleichen einem Vermittlungs-Hemmnis.

    Das entmutigt mich, zumal die Arbeitsvermittlerin des JC Essen weiterhin ablehnt.

    Wer kann mor da weiterhelfen???
    Danke für Ratschläge!!

    1. Hallo Anja,
      sofern Sie einen aktuellen Ablehnungsbescheid haben, können Sie den durch unsere Partneranwälte zwecks Widerspruch kostenlos prüfen lassen. Wichtig ist lediglich, dass der Bescheid nicht älter als einen Monat ist. Haben Sie noch keinen bekommen, fordern Sie den einmal beim Jobcenter an.
      Viele Grüße

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