Briefe vom Inkasso-Service der Bundesagentur für Arbeit in Recklinghausen sind für viele Menschen ein Ärgernis. Manchmal ist nicht ersichtlich, wofür Geld zurückgefordert wird, manchmal werden unzulässige Mahngebühren erhoben, am Telefon bekommt man keine zufriedenstellenden Auskünfte. Die Jobcenter wickeln Ihre Rückforderungen über diesen Inkasso-Service ab, aber auch wenn die Familienkasse Geld von Ihnen zurück haben möchte, bekommen Sie Post von dem Dienstleister. Zumindest so wie das jetzt gehandhabt wird, geht es nicht, das hat das FG Düsseldorf entschieden.
Schuldner konnte seine Raten nicht mehr begleichen und beantragte Stundung
Ein Mann hatte vor dem Finanzgericht Düsseldorf geklagt. Der Mann hatte drei Jahre lang zu Unrecht Kindergeld erhalten. Seine zuständige Familienkasse forderte ihn dann auf, das Geld zurückzuzahlen. Dass er das Geld im Prinzip zurückzahlen muss, zog der Mann nicht in Zweifel. Er beantragte aber, seine Ratenrückzahlung vorübergehend auszusetzen, weil er nur von einer kleinen Erwerbsminderungsrente lebt. Das wurde als Antrag gewertet, ihm die Forderung zu stunden – also den Zeitpunkt zu verschieben, zu dem die Rückzahlung fällig wird. Der Antrag wurde abgelehnt – und zwar vom Inkasso-Service der Bundesagentur für Arbeit in Recklinghausen. Das hielt der Mann nicht für rechtens und klagte.
Finanzgericht Düsseldorf: Inkasso-Service Recklinghausen darf nicht entscheiden
Das Gericht entschied teilweise zu seinen Gunsten und hob den Ablehnungsbescheid des Inkasso-Service auf. Wichtig ist dabei besonders der Grund, aus dem es den Bescheid aufhob: Das Gericht hielt nämlich den Inkasso-Service nicht für berechtigt, über derartige Anträge zu entscheiden. Denn dafür habe die Familienkasse im Voraus die Zuständigkeit für die nötigen Entscheidungen an den Inkasso-Service übertragen müssen. Das sei aber nicht passiert. Deswegen muss jetzt die Familienkasse selbst noch einmal über den Antrag auf Stundung entscheiden. Das Urteil ist aber noch nicht endgültig. Beim Bundesfinanzhof wurde Revision eingelegt.
Urteil könnte Auswirkungen auf andere Rückforderungsverfahren haben
Das Urteil könnte bedeuten, dass die Aufgabenverteilung zwischen den beteiligten Stellen jetzt insgesamt neu geregelt werden muss. Für Menschen, von denen Ihre Familienkasse Geld zurückfordert, könnten das gute Neuigkeiten sein, wenn Ihre Anträge auf Aussetzung von Rückzahlungen wieder in Ihrer jeweils zuständigen Familienkasse bearbeitet werden müssen.
Tipp: Sozialberatungsstelle aufsuchen
Falls Sie eine Zahlungsaufforderung für die Familienkasse vom Inkasso-Service Recklinghausen bekommen haben, sollten Sie sich damit auf jeden Fall an eine Sozialberatungsstelle wenden. Eventuell kann es sich für Sie lohnen, ebenfalls eine Stundung zu beantragen oder auf eine Neubewertung Ihrer Situation durch die Familienkasse selbst zu bestehen.Quellen
Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf
Az.: 10 K 3317/18 AO
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Hallo, habe Kindergeld zu Unrecht bezogen. Da ich rechtzeitig Bescheid gegeben habe, das meine Tochter eine Arbeit aufgenommen hat, ist es nicht mein Verschulden, das die Zahlung nicht eingestellt wurde. Jetzt soll ich 150€ Strafe bezahlen. Habe Einspruch eingelegt, aber keine Antwort bekommen. Stattdessen kam eine Mahnung vom Inkasso.
Hallo Decka Almut,
versuchen Sie, den Sachverhalt mit der Familienkasse zu klären. Leider können wir Ihnen in dieser Angelegenheit nicht weiterhelfen.
Viele Grüße
Hallo ich kann das Kindergeld in Höhe 1.185 Euro c.a. nicht in voller Höhe zurückzahlen dennoch bekomme ich Zinsen von 10 Euro jeden Monat.
Auf eine Ratenzahlung wollen die sich nicht einlassen..
Ich habe ein kleines Baby und weiss nicht wo das hinführen soll vorallem was ich tun kann.
Hallo Juliana,
bei Angelegenheiten mit der Familienkasse können wir leider nicht weiterhelfen.
Viele Grüße
Hallo ich muss kindergeld zurückzahlen und bat den inkassodienst um Ratenzahlung wurde aber abgelehnt
Was kann ich machen bitte um Hilfe.
Das ist aber schlecht.Da der Inkasso-Service Recklinghausen nun auch KEINE Ratenzahlungen mehr genehmigen kann!!!
Hallo, ich bezahle für meinen Sohn (weil keine Bewerbungsnachweis) über 2 Jahre Kindergeld ).
Könnte ich nicht zahlen und Ratenzahlung Vereinbart. Inkasso macht für 1 Jahr. Jedes Jahr zieht Inkasso Ratenplanzins 502 Euro+Säumnisszuschlag 46 Euro. Zahle jetzt seit 2015 a”50 Euro und wird nicht runter..
So jetzt noch 1 Jahr um in März 2020, habe erwartet von Inkasso neue Vereinbarund aber habe 2x Säumnisszuschläge und sofortige Zahlungsförderung bekommen.heute habe ich neue Vereinbarung ab April wieder a”50 Euro gebeten und vorsichtigerweise 50 Euro für April überwiesen. Noch dazu 0800/45555510 angerufen da war Frau Siemen? sehr unfreundlich nichts geholfen sagt ich soll keine Ratenzahlungsvereinbarung machen sondern Stundung ist nicht selber? ich soll noch neue Mail schreiben meinte sie. bin am Ende. LG
Johanna Höfer:
02.08.2019
Familienkassen dürfen Inkasso-Service nicht wie bisher nutzen
Super Beitrag! Danke