Ab sofort sollen Schuldner nach einer Pleite schneller die Chance auf einen Neuanfang bekommen.

EU will Dauer von Privatinsolvenz verkürzen

Für viele Verbraucher hat sich die Hoffnung auf einen schnelleren Neustart nach einer Pleite bislang nicht erfüllt. Doch eine neue Richtlinie lässt Verbraucher in der Schuldenfalle nun hoffen. Ab sofort sollen Schuldner nach einer Pleite schneller die Chance auf einen Neuanfang bekommen.

Laufzeit soll künftig auf drei Jahre verkürzt werden

Geplant ist eine Verkürzung der Laufzeit. Darauf haben sich das das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission bereits zu Beginn des Jahres geeinigt.

Achtung: Neue Vorschrift betrifft nur zukünftige Schuldner

Eine entsprechende Vorlage liegt seit Ende Juni vor und soll nun zügig in das deutsche Recht umgesetzt werden. Die neue Restrukturierungsrichtlinie sieht vor, dass Schuldner innerhalb von drei Jahren die Entschuldung erreichen können. Es profitieren allerdings nur zukünftige Schuldner von den neuen Vorschriften und betrifft keine Altfälle.

Reguläre Laufzeit beträgt sechs Jahre

In der Vergangenheit war es nur einer Minderheit von knapp 6 % der Schuldner in Deutschland möglich, innerhalb von drei Jahren wieder schuldenfrei zu sein. Aus Sicht der Insolvenzexperten seien die Hürden für die meisten Betroffenen zu hoch. In Deutschland beträgt die reguläre Laufzeit einer Privatinsolvenz aktuell sechs Jahre. Das Europäische Parlament hat die neue Richtlinie Ende Juni verabschiedet und veröffentlicht. Ab sofort gilt eine zweijährige Frist. In dieser Zeit müssen die EU-Mitgliedsländer diese Richtlinie in ihrem Gesetz umsetzen.

Richtlinien stellen Rahmengesetze dar, die inhaltliche, politische Forderungen an die Nationalstaaten vorgeben. Bei diesen muss innerhalb eines im Vorfeld festgelegten Zeitraumes die Integration in die eigenen nationalen Gesetze stattfinden.

Richtlinien müssen binnen zwei im Gesetz verankert sein

Wie die einzelnen Staaten das von der EU vorgegebenen Ziel erreichen, bleibt im Grunde ihnen überlassen. Binnen der vorgegebenen zwei Jahre muss ein entsprechendes Gesetz verfasst werden, das zur Erfüllung der neuen Richtlinien führt. Experten nehmen an, dass Deutschland die Frist von zwei Jahren nicht komplett ausschöpfen wird und schon vorher seine Richtlinien anpasst.

Ferner werden, auch wenn in der neuen Richtlinie vorrangig von Unternehmen und Unternehmern die Rede ist, die Regelungen für natürliche Personen ebenso gelten. Schließlich sei, so die Experten, eine völlige Ungleichbehandlung verfassungsrechtlich nicht zulässig.

 

Quelle:

Infodienst Schuldnerberatung

 

 

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Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er unser Anwalts-Team und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.

Eine Antwort auf „EU will Dauer von Privatinsolvenz verkürzen“

  1. Guten Abend,

    erstmal danke für die Informationen.
    Könnte man zukünftige Schuldner etwas genauer definieren ?

    Alte Schulden oder ein schon begonnendes altes Insolvenzverfahren? Spiele auch schon lange mit dem Gedanken also ich habe alte Schulden aber kein laufendes Insolvenzverfahren. Kann auch ich in Zukunft die verkürzte Privatinsolvenz machen ?

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