Nach wie vor wird ein Großteil der Pflegebedürftigen von Angehörigen betreut. Das ist gerade für Menschen, die neben der Pflege arbeiten gehen, eine große Belastung. Unsere Partneranwält*innen haben erreicht, dass eine pflegende Ehefrau vom Jobcenter unterstützt wird, nachdem sie ihren Job verlor.
Die Abwärtsspirale der Familienpflege
Morgens aufstehen, zur Arbeit gehen und nachmittags nach der Arbeit den kranken Ehemann pflegen. Das war jahrelang der Alltag einer Mandantin unserer Partneranwält*innen. Eine Doppelbelastung, die auf lange Sicht schwere Folgen nach sich zog. Die Frau entwickelte mit der Zeit starke Depressionen, war immer häufiger krank und verlor ihren Job schließlich ganz.
Hinweis: Pflegen ist Familiensache
2017 wurden mehr als drei Viertel aller Pflegebedürftigen zu Hause versorgt. Das Pflegen von Angehörigen ist damit nicht die Ausnahme, sondern die Regel.
Jobcenter lässt Ehefrau im Stich
Um weiter über die Runden kommen zu können, beantragte die Ehefrau Arbeitslosengeld II beim Jobcenter. Das Jobcenter wies die Frau aber ab, da es bei der Überprüfung des Antrags Leistungen berücksichtigte, die die Eheleute jedoch gar nicht erhielten. Dieser Fehler führte dazu, dass das Ehepaar von der Behörde fälschlicherweise als nicht bedürftig eingestuft wurde und somit keine Leistungen erhielt.
Kurz vor Weihnachten folgte dann die nächste Hiobsbotschaft: Das Jobcenter verlangte von ihr, dass sie ein Jahr früher als gedacht in die Rente eintreten soll, was die Höhe ihrer Rente um ganze 130 EUR pro Monat gemindert hätte. Zu Unrecht, wie unsere Partneranwält*innen später aufdeckten.
Anwält*innen bewirken Entlastung für das Paar
In ihrer Verzweiflung wandte sich die Frau an unsere Partneranwält*innen von hartz4widerspruch.de. Die wollten dem Ehepaar helfen und reagierten sofort: Sie legten Widerspruch gegen die Bescheide des Jobcenters ein und rieten der Mandantin, zunächst ALG zu beantragen und mit ALG II aufzustocken; mit Erfolg.
Den Widersprüchen wurde stattgegeben und das Paar muss dank ALG und ALG II nicht mehr um seine Existenz fürchten. Zudem kann die Ehefrau nun wie vorgesehen in Rente gehen und ihren Lebensabend mit ihrem Mann ohne finanzielle Sorgen verbringen.
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Mein Vermieter hat seinen Strom ueber meinen Zähler laufen lassen, durch Zufall durch die Ehefrau gäbe ich erfahren, ich bezahle zuviel Strom. Das hat mich stutzig gemacht. Es wurde eine netztrennung von mir erteilt. Jetzt rückt der Vermieter nicht mit der Nebenkosten Abrechnung von 2019 raus und soll die Feuerlöscher in meinen gemieteten Bereich überprüfen und das Datum ändern von 2015 auf 2019
Bei mir ist es auch so jetzt arge hat pflegebedürftig mitangerechnet so das wir keine Zahlung mehr erhalten da wir angeblich überbezahlt sind meine Frau bekommt Rente nichtmehrarbeitsfähig und ich eine kleine verletzten Rente und Teil Berufsunfähigkeit und Pflege meine Frau sie hat Pflegeberufe 3 und dieses Geld haben sie jetzt angerechnet
Ich bin echt empört so wie es aus sieht wird noch mal verlängert und die 150€für die rentner und harz4 Empfänger ist ein witz aber wir müssen dankbar sejn das wir doch mit etwas bedacht werden einfach nur traurig