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Erfolgsgeschichte: Mutter erhält Mietkosten nachgezahlt

Immer mehr Hartz IV-Empfänger:innen müssen ihre Miete mindestens teilweise selbst zahlen, obwohl das Jobcenter eigentlich dafür zuständig ist. Der Fall einer alleinerziehenden Mutter zeigt aber, dass es sich lohnt, zu kämpfen.

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Hartz IV-Empfängerin trägt Wohnkostenlücke

Jobcenter müssen nach § 22 SGB II die Kosten der Unterkunft, also Miete und Heizkosten, übernehmen. Mit einer Bedingung: Die anfallenden Kosten müssen „angemessen“ hoch sein. Was genau sich dahinter verbirgt, ist oftmals fraglich. Und das machen sich Jobcenter zunutze. Immer wieder werden Zahlungen wegen angeblich unangemessen hoher Kosten einfach verweigert. 

Leidtragende sind die Hartz IV-Empfänger:innen. Sie müssen die so entstandene Wohnkostenlücke mit Geld aus dem Regelsatz schließen, wenn sie nicht aus ihrer Wohnung fliegen wollen. Dieses Geld fehlt wiederum an anderer Stelle, wo es dringend benötigt wird. 

Unter den vielen Betroffenen war auch eine alleinerziehende Mutter, die sich Hilfe suchend an unsere Partneranwältinnen und Partneranwälte wandte. Ein ganzes Jahr lang musste sie einen Teil ihrer Miete aus eigener Tasche bezahlen, weil das Jobcenter eine komplette Übernahme der Mietkosten verweigerte.

Hinweis: Wohnkostenlücke betrifft viele Menschen

Eine Anfrage der Linken im Bundestag hat ergeben, dass allein 2020 rund 17 % aller Grundsicherungs-Haushalte von einer Wohnkostenlücke betroffen waren. Insgesamt lag die Differenz zwischen den tatsächlich anfallenden und den vom Jobcenter genehmigten Kosten bei rund 474 Millionen EUR. 

Widerspruch führte zu neuer Beurteilung

Zunächst legten unsere Partneranwälte und Partneranwältinnen Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid ein. Das Jobcenter wies diesen Widerspruch allerdings zurück. Es fehle an der erforderlichen Vertretungsmacht, hieß es in der Begründung.

Doch unsere Partneranwälte und Partneranwältinnen gaben nicht auf und zogen vor das Sozialgericht. Das Jobcenter sollte notfalls so zu einer Neubeurteilung gezwungen werden – mit Erfolg.

Mandantin erhält fast 1.500 EUR zurück

Das Sozialgericht sah weder Probleme bei der Vertretungsmacht noch bei der Höhe der Unterkunftskosten. Das Jobcenter sollte den Fall noch einmal überprüfen. Und tatsächlich: Wenig später erhielt die Familie eine stattliche Nachzahlung in Höhe von 1.441, 44 EUR  – ein weiterer Erfolg. 

Haben auch Sie Probleme mit dem Jobcenter? Unsere Partneranwältinnen und Partneranwälte sind für Sie da und prüfen Ihre Bescheide vom Jobcenter.

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Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er unser Anwalts-Team und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.

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