Besondere Ernährung, die auf gesundheitliche Gründe zurückzuführen ist, bedeutet häufig zusätzliche Kosten. Unsere Partneranwälte erkämpften für eine Leistungsempfängerin einen Mehrbedarf, den das Jobcenter zuvor ablehnte.
Ärztin bestätigt Unverträglichkeit
Die Hartz 4-Empfängerin ist im Jahr 1978 geboren und alleinstehend. Aufgrund einer Weizenunverträglichkeit muss sie sich komplett glutenfrei ernähren. Schon kleine Mengen würden bei der Frau zu Kopf- und Bauchschmerzen führen. Hinzu kommt, dass ihre Atemwege von Gluten zuschwellen. Die Unverträglichkeit wurde von ihrer Ärztin attestiert.
Jobcenter lehnt Antrag auf Mehrbedarf ab
Durch die glutenfreie Ernährung entstehen für die Leistungsempfängerin zusätzliche Kosten. Deshalb beantragte Sie beim Jobcenter einen Mehrbedarf für Ernährung.
Hinweis: Was wird für den Antrag auf Mehrbedarf für Ernährung benötigt?
Damit Sie den Antrag begründen können, muss eine ärztlich bestätigte, medizinische Notwendigkeit vorliegen.
Trotz der Bestätigung durch die Ärztin lehnte das Jobcenter den Antrag auf Mehrbedarf für die Ernährung ab. Die Hartz 4-Empfängerin wandte sich daraufhin an hartz4widerspruch.de.
Partneranwälte legten erfolgreich Widerspruch ein
Unsere Partneranwälte erhoben Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid. Das Jobcenter bewilligte daraufhin den Mehrbedarf von Dezember 2019 bis November 2020. Neben ihrem Regelsatz erhält die Hartz 4-Empfängerin nun 84,80 EUR mehr monatlich. Geld, welches die Hartz 4-Empfängerin nur erhält, weil sie sich mit Hilfe unserer Partneranwälte gegen den Ablehnungsbescheid wehrte.
Hinweis: Wer bestimmt die Höhe des Mehrbedarfs?
Für die Höhe des Mehrbedarfs für kostenaufwändige Ernährung ist der gesundheitliche Zustand ausschlaggebend.
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Vielen Dank für die Info. Ich würde das Urteil gerne anfordern. Könnten Sie bitte das Aktenzeichen einstellen?