Frau schlendert durch Möbelhaus

Erfolgsgeschichte: Jobcenter muss Mutter Erstausstattung bewilligen

Das Jobcenter fällt viele fragwürdige Entscheidungen. Besonders dreist verhielt es sich im Fall einer alleinerziehenden Mutter, den unsere Partneranwälte und Partneranwältinnen betreuten. Nachdem die Frau für sich und ihre zwei Kinder eine Erstausstattung beantragt hatte, erfand das Jobcenter kurzerhand Vermögen, das überhaupt nicht existierte.

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Keine Erstausstattung für Hartz IV-Empfängerin

Umziehen ist eine teure Angelegenheit. Das gilt umso mehr, wenn man Hartz IV bezieht und einen Großteil des Hausrats erst einmal anschaffen muss. Hartz IV-Empfänger:innen haben daher einen Anspruch darauf, dass das Jobcenter die Kosten für die Erstausstattung einer Wohnung übernimmt.

Doch nicht immer ist das Jobcenter gewillt, die Kosten auch tatsächlich zu übernehmen, wie eine Hartz IV-Empfängerin am eigenen Leib erfahren musste. Nachdem sie sich von ihrem Mann getrennt und mit den gemeinsamen Kindern eine neue Bleibe gesucht hatte, beantragte sie bei ihrem Jobcenter die Kostenübernahme für eine Erstausstattung. Die Antwort der Behörde war kurz und knapp: Antrag abgelehnt.

Hinweis: Anspruch auf Erstausstattung ohne Hartz IV

Die Erstausstattung für eine Wohnung wird auch dann vom Jobcenter übernommen, wenn der oder die Antragsteller:in kein Hartz IV bezieht. Wichtig ist nach §24 Absatz 3 SGB II nur die Frage, ob die Kosten für Möbel und Co. aus eigenen Mitteln gestemmt werden können.

Jobcenter beruft sich auf angebliches Vermögen

Der zuständige Sachbearbeiter war der Ansicht, dass die Grundsicherungsempfängerin ein Vermögen von mehr als 3.000 EUR hätte, mit dem sie die Ausstattung selber hätte finanzieren können. Tatsächlich verfügte die Frau jedoch nicht einmal ansatzweise über so viel Geld. In ihrer Not wandte sie sich an unsere Partneranwälte und Partneranwältinnen von hartz4widerspruch.de.

Dank Widerspruch zur Erstausstattung

Sofort legten unsere Partneranwälte und Partneranwältinnen Widerspruch ein. Darin stellten sie klar, dass ihre Mandantin keineswegs Zugriff auf ein heimliches Vermögen hat, sondern als alleinerziehende Mutter von zwei Kindern besonders hilfebedürftig ist.

Das Jobcenter erkannte seinen Fehler und hob den Ablehnungsbescheid auf. Infolgedessen erhielt die Familie 1.800 EUR für ihre Erstausstattung. Nun können sich Mutter und Kinder auf einen Neustart konzentrieren.

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Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er das Team unsere Partneranwälte von hartz4widerspruch.de und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.

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