Unsere Partneranwälte konnten erfolgreich 6000 Euro vom Jobcenter einklagen.

Erfolgsgeschichte: Jobcenter muss 6.000 Euro zurückzahlen

Nicht immer reichen die Hartz 4-Leistungen aus. Unvorhergesehene Situationen können Leistungsempfänger daher schnell in Geldnot bringen. Um eine daraus resultierende Verschuldung zu vermeiden, kann ein Darlehen eine große Hilfe sein.

Jobcenter rechnet Darlehen als Einkommen an

So erging es auch Frau M. Um einer hohen Verschuldung aus dem Weg zu gehen, bat sie ihre Mutter um Hilfe. Diese gewährte ihrer Tochter ein Darlehen in Höhe von 6.000 Euro. Dieses sollte in den darauffolgenden Monaten schrittweise getilgt werden.

Das Jobcenter rechnete den Betrag nach Einsicht der Kontoauszüge allerdings komplett als Einkommen an und strich Frau M. daraufhin die Leistungen. Es nahm an, dass es sich um eine verdeckte Schenkung handle. Frau M. wandte sich daraufhin an hartz4widerspruch.de. Unsere Partneranwälte nahmen sich dem Fall an. Bereits im Juli des vergangenen Jahres folgte eine Klage vor dem Sozialgericht Stuttgart.

Klägerin erhält 6.000 Euro zurück

Dieses entschied zu Gunsten der Klägerin Frau M. Demnach hatte das Jobcenter ihr den kompletten Regelsatz zu gewähren. Das Jobcenter legte daraufhin Berufung ein. Der Fall wurde im vergangenen Monat vor dem Landessozialgericht erneut verhandelt.

Das Landessozialgericht bekräftigte die Entscheidung des Sozialgerichts allerdings – zum Bedauern des Jobcenters.

Tipp: Widerspruch lohnt sich

Es folgte ein Vergleich. In diesem wurde das Jobcenter dazu verpflichtet, den Widerspruchsbescheid aufzuheben und der Klägerin den vollen Regelsatz rückwirkend zu gewähren. Frau M. erhält insgesamt 6.000 Euro vom Jobcenter, verteilt auf sechs Monate.

Tilgung des Darlehens läuft bereits

Das Jobcenter hat ihr das Darlehen demnach zu Unrecht als Einkommen angerechnet. Einem eingerichteten Dauerauftrag war zu entnehmen, dass die Klägerin das Darlehen bereits abbezahlt und es sich daher nicht um eine verdeckte Schenkung handelte. Auch die Mutter der Klägerin betonte, dass sie nicht auf die Rückzahlung verzichten werde.

Ein Fall, der einmal mehr belegt, wie wichtig es ist, sich Unterstützung zu holen und gegen rechtswidrige Entscheidungen der Jobcenter vorzugehen. Die Aufgabe unserer Partneranwälte ist es, für Ihre Rechte zu kämpfen und dieser Dienst bleibt für Sie stets kostenlos.

Darlehen auch vom Jobcenter möglich

Leistungsempfänger können ein Darlehen auch vom Jobcenter beantragen. Hierfür muss der Bedarf belegt werden, zum Beispiel durch einen Kostenvoranschlag für ein kaputtes Gerät. Der ausgezahlte Betrag wird dann in monatlichen Raten vom Regelbedarf abgezogen und so an das Jobcenter zurückgezahlt.

Achtung: Aufrechnungen sind häufig fehlerhaft

Viele Jobcenter rechnen mehr Prozent auf den Regelsatz an, als sie dürfen, sodass getätigte Aufrechnungen oft falsch sind. Dadurch haben Betroffene weniger Geld zum Leben, als ihnen rechtmäßig zusteht.

Unsere Partneranwälte von hartz4widerspruch.de überprüfen Ihre Bescheide kostenlos.

Lesen Sie mehr zu dem Thema „Hartz 4-Kredit“ und wie sie es bekommen, beziehungsweise was Sie beachten müssen.

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Geschrieben von: Dr. Philipp Hammerich

Er promovierte an der Universität Hamburg und arbeitet u.a. als Dozent und Gesellschafter für das juristische Repetitorium Hemmer sowie den Fachanwaltslehrgang und die Wirtschaftsprüferausbildung von econect. Als Mitgründer der Legal Tech Kanzlei rightmart und als Partneranwalt von hartz4widerspruch.de gibt er seine Einschätzung zu politischen und juristischen Entwicklungen im Bereich Bürgergeld.

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